Gewährleistungslabel und Garantielabel: wie sieht das standardmäßig in Shopware aus?

Nun tatsächlich, ist hier Gewährleistungslabel ab 27.09.2026: Dos und Don‘ts im Online-Shop das ganze ( heute ) frisch veröffentlicht worden auch mit entsprechenden Gesetzen verlinkt. Das Gewährleistungslabel MUSS als Vollbild eingebunden werden das GARAN darf eine „Kompakte“ Version sein.

…btw. mal ganz abgesehen, das dieses depperte Bildlein der EU ja auch gegen die EU-Richtlinie (EU) 2019/882 – European Accessibility Act (EAA) AKA Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verstößt, denn das Bild, das einen Text zeigt, kann von keinem Screenreader ausgegeben werden. Wer nichts oder schlecht sieht, kann den Text auf dem Bild nicht lesen und ist somit wieder ausgeschlossen/benachteiligt.

Sagt die IT-rechtskanzlei. Ist das ein Richter, der da etwas verkündet? Nein. Eine Anwaltskanzlei vertritt ihre Meinung zum Thema, mehr ist das nicht, ebenso wie vom Händlerbund, ebenso wie von e-recht24 usw. Einfach nur eine Meinung. Und für mich steht ganz klar im Fokus das, was die EU vorgibt. Denn im Zweifel wird sich ein Gericht daran orientieren.

Soweit ich informiert bin, steht im Gesetzestext nur: " in hervorgehobener Weise“ (in a prominent manner)" - das ist ein Link, der sich von den allgemeinen anderen Informationen abhebt ebenfalls. Hervorgehoben heißt doch nicht, das man immer ein Bild dauerhaft anzeigen muss.

Ach ja und noch was, seht euch mal den Link der it-kanzlei genau an. Die verwenden 1:1 die Bilder aus dem Handlungsbogen der EU bei Fehlerbeispiele in Online-Shops. Ich lach mich kaputt. Kannste dir nicht ausdenken, sorry. Dann schreiben die auch noch: „Das Label darf nach dem Gesetzeswortlaut gerade nicht per geschachtelter Anzeige über ein Icon oder einen Link integriert und erst bei Interaktion mit diesem dargestellt werden, sondern muss direkt als Grafik auf dem Trägermaterial des Verkaufsauftritts ersichtlich sein, ohne dass der Verbraucher es zunächst aufrufen, ausrollen oder vergrößern muss.“

Aha, liebe IT-rechtskanzlei: Wie kommt ihr drauf? Im Text steht davon gar nichts. Da steht " in hervorgehobener Weise“ (in a prominent manner)" und mehr nicht.

Ich frage mich wirklich wirklich sehr, wieso die das so machen? Was versprechen die von it-rechtskanzlei sich davon?

Dann zeigen die da echt noch Bilder von Shops, die das Label immer anzeigen und schreiben:

"Problematisch sind Einbindungsformen, bei denen das Label so stark verkleinert wird, dass seine Informationen für den Verbraucher nicht mehr ohne Weiteres lesbar sind.

Eine gesetzliche Mindestgröße für die Online-Darstellung gibt es nicht. Das Label muss jedoch so dargestellt werden, dass die gesetzlich geforderte leichte Erkennbarkeit und Verständlichkeit gewährleistet bleibt. Welche Größe hierfür erforderlich ist, hängt auch vom verwendeten Endgerät ab."

Und wie bitte soll das besser gehen als mit einem Link, der ein Modal öffnet, was dann das gesamte Fenser einnimmt? Soll ich erstmal ein A4 großes Bild anzeigen lassen, an dem jeder vorbeiscrollen muss, damit er seine Adresse und die bestellten Artikel sieht um dann den „jetzt kaufen“ Button drücken zu können?

Und, wie gesagt → WOZU das ganze, denn es steht ja so nicht im Gesetzestext!

Sorry an alle hier für meine Aufregung, aber sowas regt mich auf. Wieso machen wir es uns in Deutschland wieder doppelt schwer für/wegen gar nix?

Aber mal die Frage in die Runde - wie löst ihr das nun? Macht ihr unbedingt ein Bildchen rein im Checkout, das immer sichtbar ist, oder belasst ihr es bei der Shopware-Lösung?

Das „Problem“ ist für die Garantie schreibt die EU explizit „If a nested display is used“. Bei der Gewährleistung kommt das Wort „nested“ laut ChatGPT nicht einmal vor. Und wenn man nun eben den Umkehrschluss anwendet, in Fall A wird etwas explizit mehrfach genannt, in Fall B nicht ein einziges mal, dann kann man, wie die IT-Recht-Blogs es machen, interpretieren, dass es in Fall B nicht erlaubt ist.

Das hat nichts mit Deutschland zu tun, das hat die EU mit ihren nicht sauber ausgearbeiteten Texten verbockt.

Ich habe in unserer Shopware Agentur angefragt die Shopware Lösung umzubauen und nur das Bild reinzusetzen. Wenn ich das hier lese werde ich jedoch wahnsinnig: ist es doch erlaubt als Link oder nicht?

Sorry wenn ich das schreibe aber in Sachen Gewährleistungs- und Garantielabel hat die EU mal wieder ein Problem adressiert was es vorher nicht gab (und es unnötig kompliziert gemacht es zu lösen).

Diese Interpretationen nerven total. Warum macht die EU nicht für alle verständlich ein gescribbeltes Bild und benennt es eindeutig was erlaubt sein soll? Auch bei der Bildgröße hätte die EU sagen können: hier ist der Download und es muss mindestens mit eine Länge x oder Breite y (proportional verkleinert) eingebunden werden. Ist doch nicht so kompliziert.

Selbst das Bild im Hochformat ist nicht ideal: quadratisch wäre es besser gewesen. Den Text hätte man darauf auch noch gut kürzen können.

Ich habe mal das Gewährleistungslabel durch ChatGPT laufen lassen mit „Kürze den Text was ein Kunde unmittelbar vor dem Kauf wissen muss“:

Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte

  • Mindestens 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung auf Waren in der EU.
  • Bei einem Mangel haben Sie Anspruch auf kostenlose Reparatur oder Ersatzlieferung.
  • Ist dies nicht möglich, können Sie je nach Fall eine Preisminderung oder Rückerstattung verlangen.
  • Bewahren Sie den Kaufbeleg auf (z. B. Rechnung oder Quittung).
  • Eine zusätzliche Herstellergarantie ist freiwillig und besteht zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung.

Kurz gesagt: Bei einem Mangel wenden Sie sich an den Verkäufer – Ihre gesetzlichen Rechte bestehen unabhängig von einer freiwilligen Herstellergarantie.

Plus dazu den QR-Code und fertig: hätte locker quadratisch deutlich kleiner gepasst.

Da stimme ich dir zu, das hätte man klar im Text regeln können. Beim Garantielabel erwähnt es der Text explizit, beim Gewährleistungslabel nicht. Daher das Rechtsvakuum.

btw. hat jemand Kontakt nach AT oder einem Händer aus einem umliegenden Land? Wie setzen das unsere Nachbarn um?

IT Recht schreibt das eine Einbindung über einen Link (wie es bei Shopware umgesetzt wird) nicht rechtskonform ist:

Vorgaben für die Online-Einbindung des Gewährleistungslabels aus der EU-Verordnung

Die EU-Durchführungsverordnung 2025/1960 sieht im Online-Bereich für das Gewährleistungslabel die direkte graphische Einbindung

  • in Farbe und
  • in hinreichender Größe

so vor, dass der Verbraucher von ihm vor Vertragsschluss hinreichend Kenntnis nehmen kann. Nur dann ist die Einbindung nämlich „leicht erkennbar“ und „verständlich“, wie von Art. 22a Abs. 5 der aktualisierten Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU gefordert.

Ausdrücklich nicht erlaubt ist nach den Gestaltungsvorgaben der Verordnung die sogenannte „geschachtelte Anzeige“, also die Online-Einbindung über

  • Links
  • Icons
  • kleine Vorschaubilder oder
  • sonstige Elemente,

die erst bei einem Anklicken oder Mouseover das Label in Originalgröße sichtbar machen.

Hier findet man auch die Erklärung der ITRK dafür: Gewährleistungslabel ab 27.09.2026: Nun doch geschachtelte Anzeige zulässig?

Finde ich noch einmal hilfreich zu verstehen wenn man es für seinen Shop entscheiden muss ..