Ich glaube ja, das hier mal wieder die „Kanzleien“ mehr um Aufmerksamkeit als um korrekte Information bemueht sind. Da sind strengere Auslegungen natuerlich immer besser, weil man sich schoen darueber aufregen kann und gleichzeitig kann es ja nie vorauseilend genug sein.
Der offizielle Leitfaden der EU (https://commission.europa.eu/document/download/3e4dbee6-8184-4256-923d-c52551c7e9f0_en?filename=Practical%20guidelines%20Harmonised%20Label%26Notice%20product%20guarantees_ARES%2027042026.pdf) gibt auf Seite 19/20 ausdruecklich die Verwendung als Link an:
