Gewährleistungs-Label Pflicht

Das Gewährleistungslabel soll man lt. Handlungsbogen der EU als PDF an die Mail anfügen. Dazu das passende Label von der EU-Seite runterladen und unter Einstellungen > E-Mail-Templates > Bestellbestätigung unter „Anhänge“ hinzufügen.

Die Sache ist: Bei dem Herstellergarantie-Label ist es mit Link anscheinend erlaubt, bei der gesetzlichen Gewährleistung nicht. Dies soll laut verschiedenen Quellen so aus dem Gesetzestext hervorgehen. Die ausgesprochenen Empfehlungen, die man auf den Seiten der EU findet, sollen ein wenig schwammig sein und sich tatsächlich nicht richtig an den Gesetzestext orientieren. Ich werde mich da lieber an die Empfehlung vom Händlerbund halten, um Abmahnungen zu vermeiden.

Ich glaube, der Händlerbund übertreibt da echt massiv.

Es heißt ja: „Die Darstellung des Labels im Online-Shop muss vor Abgabe der Bestellung klar erkennbar, gut sichtbar und gut lesbar in hervorgehobener Weise erfolgen.“ - daraus geht für mich nicht hervor, das es dauerhaft als Bild sein muss.

Das kann auch ein Link sein, der die Bedingungen „klar erkennbar, gut sichtbar und gut lesbar in hervorgehobener Weise“ erfüllt - und der offizielle Handlungsbogen der EU spricht auch exakt von einem Link. Ebenso erlaubt dieser Handlungsbogen „Mouse-Over oder max. 1 klick“ für das Label, also erfüllt von Shopware.

Der Händlerbund schreibt: „Ebenso ist unserer Meinung nach eine verschachtelte Darstellung unzulässig.“

Aber da stehts ja schon: „unserer Meinung nach“ - also nach Ansicht vom Händlerbund. Der Gesetzestext sieht das nicht konkret vor, ebenso wenig wie der Handlungsbogen.

Also wozu da jetzt ein Fass aufmachen, was exakt niemand irgendwas nützt?

Dass das andere auch anders sehen, zeigt der Link von Max_Shop auf eRecht24 („Alternativ können Sie auch einen anklickbaren Satz (z. B. „Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte“) einfügen, der beim Maus-Rollover die vollständige Mitteilung öffnet“).