Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Hallo Leidensgenossen!
In dem aktuellen Beitrag von Shopware heißt es:

Die Anpassungen in deinen Angeboten sind zwar aufwendig, jedoch nur notwendig für Produkte, die ab dem 13. Dezember 2024 auf den Markt kommen.

Weiß dazu Irgendwer Genaueres? Heißt „auf den Markt kommen“, dass sie im EU-Raum neu in Verkehr gebracht werden, was ja relativ hoch ansetzen würde :wink: oder geht das runter bis „neu im Shop angelegte Artikel“?
Außerdem werden selbst im Standard Theme keine „Wesentlichen Merkmale“ angezeigt bei einem Testartikel, obwohl das Template ausgewählt ist und sich auch Informationen in den Feldern befinden, die ausgegeben werden könnte? Weiß Irgendwer in welchem (oder Plural?) Twig-Template die Ausgabe dieser Daten gesteuert wird?
Suche bisher erfolglos :frowning: Vielen Dank!

IT-Recht dazu:

Es kommt also nie darauf an, wann erste Exemplare einer bestimmten Produktgattung in den Verkehr gebracht wurden. Abgestellt werden muss vielmehr darauf, wann das (ab dem 13.12.2024) vom Händler angebotene, konkrete Produkt (also das jeweils angebotene Exemplar) in den Verkehr gebracht worden ist.

Da Produkte nicht selten Lebenszyklen über mehrere Jahre hinweg haben, können also auch Produkte, die Jahre vor dem 13.12.2024 bereits am Markt verfügbar gewesen sind, dennoch voll von der GPSR erfasst werden, wenn diese erst ab dem 13.12.2024 in den Verkehr gebracht wurden.

In der Folge kommt es für die Geltung der Ausnahmevorschrift des Art. 51 GPSR auch nicht darauf an, wann ein Händler erste Exemplare eines bestimmten Produkts in seinem Shop erstmals angeboten oder verkauft hat.

Er muss vielmehr „dynamisch“ beurteilen, wann das aktuell von ihm angebotene Exemplar in den Verkehr gebracht worden ist.

Der von Shopware beschriebene Ansatz mit „wesentlichen Merkmalen“ erzeugt eine Ausgabe dieser Daten im Warenkorb, für die Detailseite geht das soweit mir bekannt ist bisher nicht (ist aber lt. GPRS erforderlich). Wir haben das für unsere Kunden hauptsächlich über den Hersteller gelöst. Eine einfache Anleitung findest du unter Die neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR) mit Shopware einfach umsetzen - so geht's | WEB-Grips

Vielen Dank für die Hinweise soweit an Anotherone und web-grips!
Es war schon mal sehr hilfreich zu wissen, dass die Ausgabe nur im Warenkorb erfolgt. Dann hat auch die Sucherei in den Templates ein Ende :wink: Ausgabe hier übrigens tatsächlich:

Wobei das ja übelst aufgebläht werden kann, wenn da auch Adressen und Mailadressen und diverse Hinweise dabei sein sollen? Und von daher tät es für mich mehr Sinn machen, wenn diese Informationen am Artikel (Detail) stehen würden, und um es nicht zu unübersichtlich werden zu lassen, bei der Warenkorbposition vielleicht nur nochmal als Modal-Link.

Über die Klassennamen lässt sich das dann ja auch recht gut innerhalb der Template-Struktur suchen…
Die Listenpunkte „product-feature-list-item“ habe ich gefunden in Template „item.html.twig“.
Zugehörige UL und DIV stehen offenbar in Template „list.html.twig“.
Beides im Zweig „COMPONENT > PRODUCT > FEATURE“.
Damit sollte es hoffentlich auch möglich sein, das eigene Theme auf der Produktdetailseite zu erweitern.

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Ich sehe die Ausgabe im Warenkorb auch kritisch. Wir haben Bestellungen mit teilweise über 10 Positionen. Das wird extrem lang und unübersichtlich für den Kunden zu prüfen, ob alle benötigten Produkte im Warenkorb liegen. Steht 100% fest dass dort die Ausgabe zur Produktsicherheitsverordnung Pflicht ist und nicht in der Produktdetailsicht ausreicht?

Erstmal interessant die Aussage zu B2B:
https://www.it-recht-kanzlei.de/eu-produktsicherheitsverordnung-gpsr-haendler-informationspflichten.html#abschnitt_9

…müssen Hersteller, Händler und sonstige Wirtschaftsakteure i.S.d. Art. 3 Nr. 13 GPSR die Pflichten der GPSR gegenüber B2B-Kunden genauso einhalten wie gegenüber B2C-Kunden.

Außerdem steht dort:
https://www.it-recht-kanzlei.de/eu-produktsicherheitsverordnung-gpsr-haendler-informationspflichten.html#abschnitt_14

Im Fernabsatzhandel muss nach Art. 19 GPSR bereits das Angebot von Produkten mindestens die im Folgenden dargestellten Informationen enthalten…

Angabe von Name, Marke, Anschrift und elektronischer Adresse des Herstellers

Angabe von Name, Postanschrift und elektronischer Adresse der verantwortlichen Person bei außerhalb EU

Angabe von Bildern der Produkts und Informationen über die Produktart

Angabe von Warnhinweisen und Sicherheitsinformationen
Wird das Produkt in mehreren oder sogar in allen EU-Mitgliedstaaten auf dem Markt bereitgestellt, d.h. verkauft und geliefert, müssen die Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in sämtlichen betroffenen Amtssprachen bereitgestellt werden.

Es ist dann auch ein Beispiel erstellt bei it-recht-kanzlei.de
Interessant wäre vielleicht auch ein Produkt mit Sicherheitshinweisen/Symbolen, wie bspw. bei gefährlichen Gütern, gewesen?

https://www.it-recht-kanzlei.de/eu-produktsicherheitsverordnung-gpsr-haendler-informationspflichten.html#abschnitt_15

Die Informationen nach Art. 19 GPSR müssen eindeutig und gut sichtbar in den Produktangeboten angegeben werden. Dabei muss nach dem Wortlaut der Vorschrift „das Angebot dieser Produkte“ diese Angaben enthalten, weshalb eine bloße Verlinkung auf eine andere Website oder eine PDF-Datei möglicherweise wohl eher nicht genügen dürfte - allerdings ist dies nicht ganz eindeutig geregelt.

Der rechtlich sicherste Weg ist aktuell daher, die Angaben direkt in das Produktangebot aufzunehmen. Möglicherweise wird die Rechtsprechung über die Zeit für etwas mehr Klarheit sorgen.

Unter dem Strich sieht das für mich alles sehr nach der Produkt Detail Seite ANSTATT nach der Warenkorb-Position aus. Wenn Jemand mehr/Genaueres dazu weiß, dann freuen wir uns sehr über Beiträge zum Thema! Vielen Dank!

Wie soll das denn bei Lebensmitteln dargestellt werden ?

Lebensmittel sind, meine ich, davon ausgenommen. Einfach mal in die verlinkten Beiträge schauen! :wink:

Für welche Produkte gilt die GPSR ausdrücklich nicht?

Ich bin kein Anwalt, aber dieser Ansatz könnte in der Praxis ggf. nach hinten los gehen. Der Kunde muss die Information lesen können bevor er bestellt, also in den Warenkorb legt. Nach meiner Kenntnis müssen die Information auf die Produkt-Detailseite. Lustig wird es, wenn Shopbetreiber auch Anbindungen zu Marktplätzen haben, denn dann muss diese Information mit.

Also wir machen hier keine Experimente und packen alles in die Produktbeschreibung, ohne über zusätzliche Tabs, Textbausteine und extra Fenster etc. und schon gar nicht beim Warenkorb.

Viel Erfolgt!

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Hallo R4M! Wie habt Ihr das über die Twig Templates umgesetzt? Simples INCLUDE scheint ja nicht zu funktionieren? Aber vielleicht müssen ja auch Parameter im INCLUDE übergeben werden?

Gar nichts dergleichen! Die Info wurden DIREKT an das Ende vom Beschreibungstext zum Produkt mittels SQL eingefügt. In irgendwelchen Templates müssen wir keine Anpassung/Veränderung vornehmen. Ich habe nur eine Anpassung in der „z-shopware.yaml“ vorgenommen, da ich diese GPSR-Info in speziellen HTML-Tags (mit Absicht) gepackt habe. Also mein Ansatz für diese Umsetzung ist völlig anders.

na ja, ich denke mal, dass die Marktplätze prüfen, ob bei den Artikeln, die übertragen werden, auch die Daten für GPSR in den jeweiligen Feldern vorhanden ist. Somit ist das anhängen an die Beschreibung nicht gut.
Ich habe einfach Zusatzfelder beim Hersteller und Artikel erstellt. Jeder Teil der Adresse einzeln.
Das hat sich inzwischen für mich ausgezahlt, da jeder Marktplatz es ein wenig anders haben will.
Im Frontend Tabs erstellt, die von den Zusatzfeldern befüllt werden.

Im Grunde mussten nur einmalig die Hersteller aktualisiert werden und leider bei jedem Artikel die Sicherheitsinfos (nur ein Zusatzfeld) hinzugefügt werden.

Soweit mir bekannt, gibt es hierzu keine extra Felder bei den jeweiligen Plugins. Was soll da überprüft werden? Aber wir lassen uns da überraschen.

Lieben Dank, unser verlinkter Lösungsvorschlag bietet auch einen anderen Ansatz als der Shopware-Eigene, da wir auch der Meinung sind, dass die Daten bereits auf der Artikeldetailseite bereit gestellt werden müssen :slight_smile:

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Ich vermute dass fast Jeder, der aus Shopware 5 kommt, für die Lösung spontan an Freitextfeld/Zusatzfeld denken wird :wink: so ist man es ja eigentlich gewohnt :wink:
Trotzdem ist doch der Verwaltungs-Ansatz in SW6, mit verschiedenen Templates (für verschiedene Arten von Produkten oder Herstellerdaten), nicht verkehrt oder? Wenn man dann im Bereich Wesentliche Merkmale allerdings auf ein Zusatzfeld zurückgreift, in dem man die Daten pflegen möchte, dann kann man natürlich auch auf die SW Lösung (als reiner Zwischenhändler) verzichten und den Inhalt des Freitextfeldes/Zusatzfeldes direkt im Twig Template ausgeben :wink:

hier z.B. Hood:

Check24:

Ebay prüft und sperrt:
https://www.ebay.de/verkaeuferportal/news/verkaeufer/2024-juni/verordnung-produktsicherheit?srsltid=AfmBOorzFVspdUlH1W6RwE1lua5m6WIyMap9jKS9LWtcxByEFZFtiOgR

Amazon prüft und sperrt:
https://sellercentral.amazon.de/seller-forums/discussions/t/77a77d0d-7bae-4348-9f26-3cf4b4b9769d

Kaufland prüft und sperrt:

Ich finde das mit dem CE-Zertifikat witzig, denn bisher gabs da doch immer Abmahnungen, wegen Werbung mit Selbstverständlichkeiten :wink:

Wenn ich diese Info im Shopware-Blog richtig verstehe, wird es mit der kommenden Version die Möglichkeit geben, die Informationen über Zusatzfelder auszugeben. Das soll dann auch für die Produktdetailseiten gehen.
Dann muss man eben nur das entsprechende Zusatzfeld, dass man vorher angelegt hat, mit den Herstellerdaten befüllen.
Oder wie versteht ihr das?
Gruß
Carsten

Exakt das habe ich auch von dem Händlerbund erfahren, als wir noch ganz wenige Produkte im Shop damit beworben hatten.

Auf diese Version warte ich auch schon. Was ich nicht verstehe: warum erst jetzt, also 2 Wochen vor dem Termin? Einige haben sicherlich schon nervös ein Plugin abonniert oder stumpf alles in den Produktbeschreibungstext kopiert.