Durch die geliebte Verordnung werden nun sicherlich einige Händler vor dem Problem stehen, dass sie Abholung für Kunden aus Ländern, die steuerfrei beliefert werden, anbieten müssen/wollen. Bislang wurde uns zugetragen, Abholung an der Händler-Adresses würde von EU-ausländischen Kunden eher gewünscht werden als der Versand an eine beliebige deutsche Adresse/Adresse im Liefergebiet. Wenn ich nun stur nach Verordnung EU-Ausländern erlaube, eine beliebige Lieferadresse in DE zu wählen, wird das Unmengen an Kommunikation und Arbeit erzeugen, da wohl oft einfach nur eine Abholung gewünscht wäre, keine Lieferung.
Also werden die Shopkunden entweder
a) anrufen/schreiben und nachfragen, ob Sie auch abholen können --> Kommunikation. Oder
b) einfach so bestellen, eine Dummy-Lieferadresse in DE wählen und sich dann melden. Dann muss die Adresse geändert werden (wenn das Paket nicht schon raus ist), das bezahlte Porto zurückgebucht werden und wieder wird das Service-Team belastet etc.
Das ganze würde man mit generell zusätzlich zum Versand an deutsche Adressen vorhandener Versandart “Abholung” verhindern können. Nur: Dann muss auch die Steuerberechnung klappen, egal welches Lieferland der Kunde hinterlegt.
Solange ich Abholung nur für Deutschland freigebe, habe ich kein Problem, dann wird die Steuer ja immer korrekt berechnet, egal was der Kunde für eine Rechnungs adresse hinterlegt hat. Denn dann liegt die Lieferadresse zwangsläufig in DE. Versucht er, mit einer ausländischen Liefer adresse zu bestellen, wird ihm eben Abholung garnicht angeboten.
Aber jetzt wird Abholung eben auch für alle anderen Staaten des Wirtschaftsgebiets gewünscht und damit wird es spaßig: Entweder ich lasse den Kunden jede beliebige Lieferadresse wählen und habe u.U. den Steuersatz des Lieferlandes. Oder ich bitte den Kunden, als Lieferadresse meine Geschäftsadresse einzugeben (oder zumindest eine beliebige Adresse mit Land “Deutschland”) - das das aus Sicht der Usability ein Totalausfall wäre, ist glaube ich klar. Und bei automatisierten Prozessen auch schwierig, denn ich sammle ungültige Lieferadressen, nur um diese dann wieder zu löschen.
Es gibt zwar ein Plugin, welches “Barzahlung bei Abholung” ermöglicht und dabei auch eine inländische Lieferadresse setzt (Barzahlung bei Abholung | Bestellprozess (Checkout) | Erweiterungen | Shopware Community Store), allerdings ist dies auf eine Zahlungsart beschränkt - wenn ich die Verordnung richtig verstehe, müssen die Händler aber alle Zahlarten anbieten, mit denen inländische Kunden auch bestellen können, damit ist das Plugin also raus.
Vorschlag [@Shopware Developer](http://forum.shopware.com/profile/18563/Shopware Developer “Shopware Developer”) [@Moritz Naczenski](http://forum.shopware.com/profile/14574/Moritz Naczenski “Moritz Naczenski”): Fügt doch bei den Versandarten eine Checkbox hinzu, mit der man die Versandmethode als “Abholung” flaggen kann. Zusätzlich ein neues Feld “Steuersätze laden von” und dahinter ein Dropdown mit allen (aktiven) Ländern. Damit würde dann im Checkout der beim Kunden eigentlich gültige Steuersatz durch den Steuersatz getauscht werden, der zum Land der Abholungs-Versandart gehört. So könnten sogar mehrere Abholungsstandorte in der EU verwendet werden.
Damit wäre die Abholung sauber, die Shopbetreiber könnten eine Erstattung gegen Ausfuhrbestätigung immer noch selbst regeln, es würden aber erst einmal die Steuern korrekt erhoben. Wäre das nicht eine interessante Möglichkeit oder habe ich einen Punkt übersehen?
Alternativ, um näher an der vorhandene Mechanik zu bleiben , folgendes: Fügt doch bei den Versandarten eine Checkbox hinzu, mit der man die Versandmethode als “Abholung” flaggen kann.Wenn angeklickt, wird automatisch die Lieferadresse gegen eine fest zu hinterlegende Lieferadresse getauscht, die Felder dafür könnte man unter Versandkosten --> Erweiterte Einstellungen unterbringen. Was meint ihr?