Erste DSGVO Abmahnungen im Umlauf wegen Nutzung von Google Fonts - krank!

https://www.wbs-law.de/internetrecht/erste-dsgvo-abmahnungen-im-umlauf-ra-solmecke-klaert-auf-77452/

Ekelhaftes, feiges Pack! Da kann man nur hoffen dass der Abgemahnte nicht einknickt, zahlt und seine drei Kreuzchen unter die Unterlassungserklärung setzt. ggf. haben die aber ja auch etwas in der Hand:

„Dubios ist, dass sich auf unseren Anruf hin bei der Gegenseite eine andere als die Abmahnende Kanzlei meldete. Wir erreichten eine Kanzlei Schumacher & Partner in Düsseldorf. Mittlerweile haben wir aber soweit in Erfahrung bringen können, dass das Abmahnschreiben wohl tatsächlich auf die Düsseldorfer Rechtsanwälte SP Wiediger & Partner zurückzuführen ist. Diese handeln offenbar auch unter der Kanzlei Schumacher & Partner, an die interessanterweise Anrufe an SP Wiediger & Partner direkt umgeleitet werden. Ob diese Rufumleitung datenschutzkonform erfolgt prüfen wir gerade.“

Ich brech ab  Grin das wäre zu geil! Dann werden die das aber wahrscheinlich auch hinter den Kulissen regeln. Aber sollte das tatsächlich vor Gericht gehen, kann man nur hoffen dass dort ein pfiffiger Richter sitzt, welcher dem Pack mal ordentlich einen auf den Deckel gibt. Der zweite Abgehmante hat aber auch echt selber Schuld wenn er überhaupt keine Datenschutzerklärung bereit stellt, da fehlt mir dann auch jegliches Verständis für. Das ist natürlich gefundenes Fressen.

Ich habe mir gerade mal den Spaß gemacht und im IT Recht Kanzlei Konfigurator den Haken gesetzt für die Nutzung der Google Fonts. Da wird sich dann in der Datenschutzerklärung aber auch auf auf das berechtigte Interesse berufen „Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.“, welches dann auch keine gesonderte Einwilligung benötigt. Also wer Google Fonts eingebunden und Mandant der IT Kanzlei ist und alles entsprechend in seinen Rechtstexten eingebunden hat, hat zumindest im Fall der Fälle einen starken Rücken.

Es Grüßt
Das Orakel

Wir haben eben die Google Webfonts aus unseren Wordpress Blogs entfernt, weil wir keinen Bock auf Stress haben. 
Wir hatten auch den Rechtstext der IT Rechtskanzlei, aber verlassen will ich mich darauf nicht.

Ob das Interesse berechtigt ist oder nicht, das sagt uns dann das Licht - äh das Gericht :slight_smile:

Das deutsche Abmahnwesen ist eine absolute Unverschämtheit.

@frimipiso schrieb:

Wir haben eben die Google Webfonts aus unseren Wordpress Blogs entfernt, weil wir keinen Bock auf Stress haben. 
Wir hatten auch den Rechtstext der IT Rechtskanzlei, aber verlassen will ich mich darauf nicht.

Ob das Interesse berechtigt ist oder nicht, das sagt uns dann das Licht - äh das Gericht :slight_smile:

Das deutsche Abmahnwesen ist eine absolute Unverschämtheit.

naja zumindest sind nur wenige mit dem aktuellen Abmahnwesen unzufrieden. Siehe die haushoch verlorene Petition dazu.

ich glaube das auch, weil wenn jeder 2. Gewerbetreibende Rechtsanwalt ist, dann schaut man um den Auftragserhalt.

natürlich freut sich da dann auch der Richter wenn viel gestritten wird weil sich dieser ebenfalls seine Zukunft mit Aufträgen gesichert sieht.

schuld ist natürlich immer der Kläger, also der Mandant, den der Rechtsanwalt vertritt. Wenn keiner klagt, dann könnte der Rechtsanwalt auch nicht abmahnen. Da ist hald die Streithanselmentalität und Neid mit im Spiel. 

Was ist eigentlich Google Fonts? Schriftarten?

Wie ist das dann mit Google AMP?

@malzfons schrieb:

 

natürlich freut sich da dann auch der Richter wenn viel gestritten wird weil sich dieser ebenfalls seine Zukunft mit Aufträgen gesichert sieht.
 

Nein, die am allerwenigsten ! Die sind permament hoffnungslos überlastet, auch schon ohne Abmahnungen. Da gibt es genug in DE über das man sich streiten kann. ;-))

 

Was ist eigentlich Google Fonts? Schriftarten?   -  Schriftarten, die nachgeladen werden, entweder durch Shopware oder installierte Plugins, etc. Dabei werden Daten hin und her geschickt.

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Bei mir wurden Google Fonts in Shopware über das Google Captcha im Hetzner Plugin nachgeladen. Habe ich ich jetuz deinstalliert.

Bei Wordpress sind die Google Fonts in viele Themes eingebacken. Über ein anderes Plugin wirft man die Google Schriften raus. Man kann sie aber auch lokal speichern.

Wenn Du in den Chrome Developer Tools unter Sources etwas mit gstatic von der Google Seite siehst, verwendest Du auch die Webfonts.

Man kann sich da schon auf die IT verlassen, die haften ja für ihre Rechtstexte. Natürlich bedeutet das dennoch Ärger und kostet Zeit. Ggf. hat man aber eben auch selbst etwas gegen den Abmahndenden in der Hand und einigt sich hinter den Kulissen oder setzt zum Gegenangriff an. 

Aber ein Betrag von 300 Euro für ne Abmahnung und zudem einen kleinen Betrieb rausgepickt, also ein Schelm wer böses dabei denkt. Den geht es nur um die unterschriebende Unterlassungseklärung.

Bezüglich Petition sieht das gar nicht so schlecht aus, hatte da kürzlich etwas von einem Etappensieg gelesen. Sicherlich hätte da auch ruhig noch mehr in Sachen Unterschriften sein können, aber wie das immer so ist, das Katzenvideo auf Facebook ist eben interessanter. 

Bei der Webfont Abmahnung ging es um den Einsatz von Webfonts und Übertragung der Ip Adresse ohne Einwilligung also Optin. Das hat mit der Datenschutzerklärung nix zu tun und IT Kanzlei haftet nur für den Text.

@frimipiso schrieb:

Bei der Webfont Abmahnung ging es um den Einsatz von Webfonts und Übertragung der Ip Adresse ohne Einwilligung also Optin. Das hat mit der Datenschutzerklärung nix zu tun und IT Kanzlei haftet nur für den Text. 

Ok könnte man so sehen. Aber man setzt sich eben auch für gewöhnlich mit seinen Rechtstexten auseinander. Wenn sich jetzt durch die IT im Text auf das berechtigte Interesse berufen wird, baue ich entsprechend auch kein opt-in bzw opt-out ein. Das würde sich dann ja völlig mit den Rechtstexten widersprechen.

Auch finde ich sollte man jetzt nicht gleich einknicken undaalles deaktivieren. So gesehen können wir dann auch gleich alle unsere Shops schließen. Nur meine Meinung. Herzchen-Smiley  Grin

Laut IT-Rechte-Kanzlei, steht im Text über Google-Webfonts:

 

" Google LLC mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet. "

 

Wegen Fonts eine Abmahnung. Die sollen sich alle gehackt legen :wink:

Hmm, mein Bauchgefühl als Nichtjurist sagt, dass es viele Alternativen zu den Webfonts gibt, bei denen keine Ip Adressen übertragen werden. Deshalb könnte es sein, dass kein berechtigtes Interesse besteht. Aber wenn man das zuende denkt, dürfte man überhaupt keine externen Resourcen mehr ohne explizite Einverständnis mehr einbinden, denn es wird dabei ja immer die Ip Adresse extern sichtbar.

Die IP Adresse gibt aber keinen Rückschluss auf persönlichen Daten. Was kann man denn mit einer IP Adresse anfangen ?

Nur der Netzwerkprovider kann den Benutzer eindeutig identifizieren.

Und diese Daten können nur mit richterlichen Beschluss an Dritte herausgeben werden.

 

Was ist eigentlich mit Font Awesome ?

Dazu kommt dass bestimmt 95% der Webseiten Google Fonts nutzt. Ok, die könnten ja alle jetzt nen opt-in / opt-out einbauen oder Alternativen suchen. Vorsprung durch Technik, Rückschritt durch Parlamentsausschüsse. Kommt bestimmt aber auch auf das verwendete System an und inwifern das dort möglich ist. Und jeder der eine Seite mit Google Fonts aufruft, ist natürlich auch in keinem Sozialen Netzwerk registriert und achtet explizit auf seine Datenschutzrechte - das finde ich doch immer sehr amüsant. Damit will ich nicht sagen dass der Datenschutz nicht wichtig ist, ganz im Gegenteil. Es werden aber oft die eigenen Daten für irgend ein Käse preisgeben, gleichzeitig wird sich aber über so etwas wie die Übertragung der IP aufgeregt. Aber stimmt wie NahtlosShop schreibt, das stand auch noch im Text der IT, sieht somit also noch schlechter für die Abmahndenden aus. 

Wenn aber dann angenommen eine gesamte Webseite durch eine Google Font dargestellt wird und eine opt-in / opt-out Lösung integriert ist, sollte ja beim Aufruf zunächst eine unterstütze Schriftart vom Browser geladen werden, sollte der Kunde sein Einverständnis geben, ändert sich wie durch Zauberhand das gesamte Schriftbild und der Nutzer fühlt sich wie Harry Potter -  Expecto Patronum - evtl hat das ja einen positiven Effekt auf die Conversion, der Nutzer löscht dann auch immer wieder die Cookies um anschließend wieder einwilligen zu können und teilt das natürlich mit allen seinen Freunden in den sozialen Netzwerken, die dann alle munter in Shop einkaufen - Money-MouthSpaß bei Seite.

Es ist ja eigentlich eh von Vorteil Schriftarten direkt auf dem eigenen Server einzubinden, auch bezüglich Ladezeiten. Bei der Abmahnung handelt es sich wohl auch um eine Wettbewerbrechtliche, was wohl aber gar nicht möglich ist beim Thema DSGVO. Damit soll ja nicht das Wettbewerbsrecht geschützt werden sondern die persönlichen Datenschutzrechte, welche beim übertragen der IP jetzt zwar schon irgendwo verletzt wären, die Abmahnung zielt aber wie gesagt auf das Wettbewerbsrecht ab. Ich gehe davon aus, die haben sich da in’s eigene Fleisch geschnitten, damit kommen die nicht durch. Dann noch die Geschichte mit der Umleitung zu einer anderen Kanzlei wo ihnen ggf. auch ein Strick draus gedreht werden könnte und Google welche selbst schon dafür gesorgt haben dass hier alles DSGVO Konform abläuft - wenn es denn wirklich so ist. 

 

Und ein entscheidener Vorteil für diejenigen, die jetzt durchziehen.

Es trennt sich die Spreu vom Weizen :wink:

Benutzt Shopware im Standard denn auch Google fonts? 

@malzfons schrieb:

Benutzt Shopware im Standard denn auch Google fonts? 

Nee. Alles gut. Bei mir war es ein Plugin. 

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@trixx schrieb:

Es ist ja eigentlich eh von Vorteil Schriftarten direkt auf dem eigenen Server einzubinden, auch bezüglich Ladezeiten.

Hi! Das möchte ich nicht so stehen lassen. Die Schriften bleiben 24 Stunden im Cache. Bei populären Schriften wie Open Sans ist es also sehr warscheinlich, dass diese schon im Cache des Users sind. Bei Libraries wie jQuery über die bekannten CDNs ist es übrigens noch warscheinlicher, dass der User diese im Cache hat. Hier liegen wir zB beim Google CDN bei 1 Jahr Caching-Zeit. Kann also durchaus Sinn machen. LG

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Man lernt nie aus.

 

Danke @ jonathan, für Deinen Beitrag.

@jonathan schrieb:

@trixx schrieb:

Es ist ja eigentlich eh von Vorteil Schriftarten direkt auf dem eigenen Server einzubinden, auch bezüglich Ladezeiten.

Hi! Das möchte ich nicht so stehen lassen. Die Schriften bleiben 24 Stunden im Cache. Bei populären Schriften wie Open Sans ist es also sehr warscheinlich, dass diese schon im Cache des Users sind. Bei Libraries wie jQuery über die bekannten CDNs ist es übrigens noch warscheinlicher, dass der User diese im Cache hat. Hier liegen wir zB beim Google CDN bei 1 Jahr Caching-Zeit. Kann also durchaus Sinn machen. LG

Hi,

alles klar, bin kein Programmierer. :wink: Denke aber kommt evtl. auch auf die Internetverbindung, verwendete Font usw. an. Ich bin daher mehr ein Fan von selber einbinden bzw. Hosten.

LG