Erfüllung neue gesetzliche Richtlinien zur Gebraucht- und Mängelware

Hallo zusammen,

offenbar gelten zum 01.01.2022 im B2C-Bereich bei Verkauf von Gebraucht- und Mängelware neue Hinweispflichten:

https://www.it-recht-kanzlei.de/neues-kaufrecht-2022.html
https://www.it-recht-kanzlei.de/verkauf-maengelexemplare-neues-kaufrecht.html

Wir entnehmen den neuen Richtlinien, dass es unter anderem erforderlich sein dürfte im Checkoutprozess entsprechende zusätzliche Hinweise für den Endverbraucher zu hinterlegen und sich zum Beispiel über das Checkbox-Verfahren (ähnlich wie bei AGB-Zustimmung) die Zustimmung des Verbrauchers einzuholen.

Gibt es hierzu bereits Lösungen aus dem Shopware-Umfeld?

Direkt mal wieder hoch Pushen.

Ich stehe gerade vor derselben Frage. @Andrew1 hast du da schon was gefunden, irgendein passendes Plug-In, das womöglich auch ursprünglich für etwas anderes gedacht war?

Hat irgendjemand etwas für die Problematiken des neuen Kaufrechts in Arbeit?

Ich bin über das Plugin Bis zu 4 zusätzliche Felder für die Bestellabschluss-Seite gestolpert, und habe den Hersteller kontaktiert.
Er hat vor, das Plugin anzupassen, dass es wohl genau die Anforderungen erfüllen kann. Allerdings wird das erst im Januar so weit sein.

Kleiner „Hack“.

Ich habe das für unseren Shop so gelöst, dass wir Gebrauchtartikel als ESD (Softwaredownload/Lizenzen) markieren, da wir dieses Feature ansonsten nicht benötigen. Für ESD-Artikel wird im Bestellabschluss eine weitere Pflicht-Checkbox ausgegeben (unter der Datenschutzerklärung). Den Text kann man in den Textbausteinen anpassen.

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Gibt es hierzu neue Informationen? Den „ESD-Hack“ kann ich leider nicht nutzen, da wir auch einen B2B-Shop haben, in dem diese Info nicht angezeigt werden soll.

Update:
Das erwähnt Plugin hat noch kein entsprechendes Update bekommen. Der Hersteller ist noch nicht dazu gekommen.

@bwz Diese Lösung hört sich für unseren Shop vielversprechend an. Wird die entsprechende Checkbox auch in der Bestellung hinterlegt und kann auch in der Bestellbestätigung eingefügt werden? Das muss ja erfüllt sein, um dem Kunden bei einem Streitfall das entsprechend nachweisen zu können, dass er es bestätigt hat.

Könnte evtl. von Nutzen für Euch sein… :wink:

Dafür muss natürlich die Bestellbestätigung angepasst werden ($ORDER).

Über die Abfrage von $details.esdarticle kann man ESD-Artikel entsprechend kennzeichnen.

Wie @Murmeltier aber bereits erwähnt hat, es gibt mittlerweile einige (auch kostenlose) Erweiterungen zu dem Thema.

Oha, ja dann war wohl jemand schneller xD Sehr gut!
Vielen Dank für den Hinweiß.

Edit:
Ach ja, das Plugin hatte ich gesehen, ist allerdings nicht für 5.4.3 verfügbar…