DSGVO und Plugin Support

Hallo Community,

ab dem 25.05 greift ja die neue Datenschutzverordnung (Stichwort DSGVO).

Als Plugin-Hersteller ergeben sich hierbei Fragen, wie künftig mit dem Support beim Kunden umzugehen ist. Benötigt jeder Plugin-Hersteller nun einen eigenen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag mit dem Support-Anfragenden Shopbetreiber?

Beispiel: Shopbetreiber wendet sich an den Plugin-Hersteller bezüglich Support. Plugin-Hersteller muss sich zur Erfüllung seiner Pflicht in das Backend des Shops einloggen und könnte hier mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen. Muss zu diesem Zwecke nun immer vorher ein ADV-Vertrag geschlossen werden?

 

Worauf wäre noch zu achten?

 

 

Keiner eine Idee?

Da die Support-Dienstleistung nicht den Zweck hat, personenbezogene Daten zu vearbeiten, brauchst du das nicht. Wir hatten hier schon Rücksprache mit unserem Anwalt gehalten. Solange die Dienstleistung nicht den Zweck hat, diese Daten zu vearbeiten und die Einsicht nur “zweckmäßig” erfolgt, hast du da keine Probleme. Ein Kunde kann natürlich dennoch eine ADV fordern, wenn er dies für nötig hält. Erfahrungsgemäß erfolgt das aber eher nur im Enterprise-Bereich,

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Vielen Dank! Das hilft mir und anderen Herstellern sicher ein gutes Stück weiter durch den DSGVO Dschungel zu gelangen!