Hallo Community,
ab dem 25.05 greift ja die neue Datenschutzverordnung (Stichwort DSGVO).
Als Plugin-Hersteller ergeben sich hierbei Fragen, wie künftig mit dem Support beim Kunden umzugehen ist. Benötigt jeder Plugin-Hersteller nun einen eigenen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag mit dem Support-Anfragenden Shopbetreiber?
Beispiel: Shopbetreiber wendet sich an den Plugin-Hersteller bezüglich Support. Plugin-Hersteller muss sich zur Erfüllung seiner Pflicht in das Backend des Shops einloggen und könnte hier mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen. Muss zu diesem Zwecke nun immer vorher ein ADV-Vertrag geschlossen werden?
Worauf wäre noch zu achten?