Digitale Signatur in Rechnung

Wior stehen derzeit vor dem Problem, dass wir für einem unserer Kunden eine Digitale Signatur in die Rechnung bringen müssten. Gibt es da schon Lösungen, wie könnte man das am Besten machen… mfg

[quote=“ttmedia”]Wior stehen derzeit vor dem Problem, dass wir für einem unserer Kunden eine Digitale Signatur in die Rechnung bringen müssten. Gibt es da schon Lösungen, wie könnte man das am Besten machen… mfg[/quote] https://www.signaturportal.de/ Das hört sich interessant und recht einfach an…

[quote=„avenger“][quote=„ttmedia“]Wior stehen derzeit vor dem Problem, dass wir für einem unserer Kunden eine Digitale Signatur in die Rechnung bringen müssten. Gibt es da schon Lösungen, wie könnte man das am Besten machen… mfg[/quote] https://www.signaturportal.de/ Das hört sich interessant und recht einfach an…[/quote] Habe gerade aus einem Newsletter folgende Info erhalten: [quote]Wie ich Ihnen bereits kürzlich an dieser Stelle berichtet habe, kommen die Erleichterungen zum elektronischen Versand von Rechnungen mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011, das derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren ist. Dieses Gesetz soll noch vor der Sommerpause vom Bundesrat abgesegnet werden und zum 1.1.2012 in Kraft treten. Die Neuerungen zur elektronischen Rechnung sollen aber rückwirkend schon für alle Umsätze gelten, die ab dem 1.7.2011 gemacht werden. Elektronisch per E-Mail versandte Rechnungen sind dann bei der Umsatzsteuer Papierrechnungen gleichgestellt. Das heißt: Sie können auch aus einer E-Mail-Rechnung Vorsteuer ziehen. Das war bisher bei elektronisch verschickten Rechnungen nur dann möglich, wenn sie eine aufwändige elektronische Signatur trugen. Aufbewahrung von elektronischen Rechnungen Mittlerweile hat das Bundesfinanzministerium eine Frage- und Antwortseite zur elektronischen Rechnungsstellung veröffentlicht. Dort gibt es einen Hinweis darauf, wie Sie ab dem 1.7.2011 elektronische Eingangsrechnungen aufbewahren müssen: Wie Papierbelege sind die elektronischen Rechnungen 10 Jahre aufzubewahren – allerdings auf einem Datenspeicher, der keine nachträglichen Änderungen zulässt. Dafür dürften dann vor allem einmal beschreibbare CD-ROMs und DVDs infrage kommen. Achtung! Die Aufbewahrung auf einer Computer-Festplatte genügt danach nicht, weil Daten auf einer Festplatte geändert werden können. Über weitere Details zur elektronischen Rechnung werde ich Sie informieren, sobald das Gesetz verabschiedet ist.[/quote] Demnach scheint das sehr viel entspannter zu werden…

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Super. Das hört sich doch gut an:-)

[quote=“ttmedia”]Super. Das hört sich doch gut an:-)[/quote] Ja, man glaubt es kaum: die Politik macht tatsächlich mal etwas, was zur Vereinfachung beiträgt…