DHL-, DPD-, GLS-Adapter - E-Mail-Adresse übermitteln - Checkbox wirklich notwendig?

Thema DSGVO-Konformität: Nun kann man im Adapter einstellen ob die E-Mail-Adresse an den Versanddienstleister übermittelt werden soll oder nicht. Aktiviert man das, erscheint im Checkout eine Checkbox. Ich frage mich ob diese doppelte Bestätigung wirklich notwendig ist, wenn das ja bereits Teil der Datenschutzerklärung ist welche ohnehin bestätigt werden muss. 

In unserer Datenschutz-Erklärung (von Trusted Shops) heisst es:

Sofern Sie uns hierzu während oder nach Ihrer Bestellung Ihre ausdrückliche Einwilligung erteilt haben, geben wir aufgrund dieser gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer an den ausgewählten Versanddienstleister weiter, damit dieser vor Zustellung zum Zwecke der Lieferungsankündigung bzw. -abstimmung Kontakt mit Ihnen aufnehmen kann.

Was ja widerrum für diese Lösung sprechen würde. Dennoch frage ich mich ob das wirklich sein muss. 

Frage an VIISON: Angenommen ein Kunde bestätigt die Checkbox, behauptet aber später das Gegenteil. Wo und wie wird das protokolliert? Wie kann ich das später nachweisen? 

Nebenbei: Ich hatte bisher bei allen Versandadapter die Checkbox „Anrede auf Label zeigen“ deaktiviert. Der Haken war nach dem Update überall wieder drin.

Unser Datenschutzbeauftragter hatte sich dazu auch im Webinar geäußert, kannst du dir auf YouTube anhören. Da war die Aussage eher, dass die Weitergabe auch ohne Bestätigung in Ordnung sei, solange diese dem Zweck der Lieferung dient. Generell ist das ziemlich umstritten und die Tendenz ist wohl ehe „auf Nummer sicher gehen“  bis die ersten Gerichtsurteile vorliegen. 

@motorg schrieb:

Thema DSGVO-Konformität: Nun kann man im Adapter einstellen ob die E-Mail-Adresse an den Versanddienstleister übermittelt werden soll oder nicht. Aktiviert man das, erscheint im Checkout eine Checkbox. Ich frage mich ob diese doppelte Bestätigung wirklich notwendig ist, wenn das ja bereits Teil der Datenschutzerklärung ist welche ohnehin bestätigt werden muss. 

In unserer Datenschutz-Erklärung (von Trusted Shops) heisst es:

Sofern Sie uns hierzu während oder nach Ihrer Bestellung Ihre ausdrückliche Einwilligung erteilt haben, geben wir aufgrund dieser gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer an den ausgewählten Versanddienstleister weiter, damit dieser vor Zustellung zum Zwecke der Lieferungsankündigung bzw. -abstimmung Kontakt mit Ihnen aufnehmen kann.

Was ja widerrum für diese Lösung sprechen würde. Dennoch frage ich mich ob das wirklich sein muss. 

Frage an VIISON: Angenommen ein Kunde bestätigt die Checkbox, behauptet aber später das Gegenteil. Wo und wie wird das protokolliert? Wie kann ich das später nachweisen? 

Nebenbei: Ich hatte bisher bei allen Versandadapter die Checkbox „Anrede auf Label zeigen“ deaktiviert. Der Haken war nach dem Update überall wieder drin.

 

 

 

 

Also bei meinen 3 Shops war die Anrede nicht aktiv gesetzt nach den Updates. Also alles so wie bisher konfiguriert

Es ist vermutlich so, dass der DHL die E-Mail Adresse und Telefon Nummer nicht dringendst braucht, um das Paket zustellen zu können.

somit handelt man ja über das datensparsamkeitsprinzip hinaus. Daher ist wohl die checkbox Einwilligung am sichersten.

 

Und wie läuft dies bei einer Stapelverarbeitung von 100 Paketen oder mehr?

Alles manuell abzuarbeiten ist sehr zeitaufwändig.

 

VG
Stanley

man muss nichts manuell abarbeiten. das macht doch das neue update von viison der adapter schon von selber, ob jemand eingewilligt hat oder nicht.

Zu dem Thema möchte ich mal auf folgenden, sehr interssanten, Podcast verweisen. Demnach eine Checkbox eher Probleme schafft, als diese zu vermeiden. Das wird da sehr schön erklärt. 

https://www.datenschutz-guru.de/braucht-mein-kontaktformular-jetzt-eine-checkbox/

Liebes @VIISON‍ Team, holt Euch dazu doch vielleicht nochmal extern Rat ein, ob das wirklich sein muss bzw. ob es rechtlich nicht eher sogar besser wäre auf diese Checkbox zu verzichten. Mit der konkreten Einwillingung besteht ja auch ein widerruf dieser. Was mache ich denn, wenn ein Kunde plötzlich diese Einwillung widerruft!? Wird schwer sein, die E-Mail-Adresse beim Versanddienstleister wieder aus der Datenbank zu bekommen. 

Hallo,

Kontaktformular und Weitergabe der E-Mail-Adresse und/oder Tel.nr. an den Versanddienstleister sind doch zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.

Abgesehen davon ist diese Checkbox konfigurierbar. Du mußt sie ja nicht anschalten, wenn Du oder Dein Rechtsbeistand da anderer Meinung sind.

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@drakon schrieb:

Hallo,

Kontaktformular und Weitergabe der E-Mail-Adresse und/oder Tel.nr. an den Versanddienstleister sind doch zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.

Abgesehen davon ist diese Checkbox konfigurierbar. Du mußt sie ja nicht anschalten, wenn Du oder Dein Rechtsbeistand da anderer Meinung sind.

Ganz offensichtlich hast Du Dir den Podcast nicht angehört, dann wüsstest Du, dass es hier um die Checkbox im allgemeinen geht und nicht zwingend nur um die Checkbox bei Kontaktformularen. 

Und nein, die Checkbox ist nicht konfigurierbar. Setze ich den Haken bei „… E-Mail-Adresse des Kunden an DPD/GLS/DHL/… weitergeben“ ist die Checkbox akitv. Hier wäre zumindest eine zweite Option „Kunde muss zustimmen“ wünschenswert. 
 

@motorg schrieb:

@drakon schrieb:

Hallo,

Kontaktformular und Weitergabe der E-Mail-Adresse und/oder Tel.nr. an den Versanddienstleister sind doch zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.

Abgesehen davon ist diese Checkbox konfigurierbar. Du mußt sie ja nicht anschalten, wenn Du oder Dein Rechtsbeistand da anderer Meinung sind.

Ganz offensichtlich hast Du Dir den Podcast nicht angehört, dann wüsstest Du, dass es hier um die Checkbox im allgemeinen geht und nicht zwingend nur um die Checkbox bei Kontaktformularen. 

Und nein, die Checkbox ist nicht konfigurierbar. Setze ich den Haken bei „… E-Mail-Adresse des Kunden an DPD/GLS/DHL/… weitergeben“ ist die Checkbox akitv. Hier wäre zumindest eine zweite Option „Kunde muss zustimmen“ wünschenswert. 
 

Das ist so nicht ganz richtig. Checkbox im Kontaktformular und Weitergebe der Mail an Versanddienstleister sind 2 verschiedene Dinge. Ebenso wie die Einwilligung für den Newsletterversnd. Das wird auch so in dem Podcast vermittelt. Sonst bräuchte man die Checkbox ja eben bspw. für den Newsletter Versand auch nicht. 

So wie ich das beim DHL Adapter verstanden habe (nutze selbst DPD, da gibt es das Update noch nicht) kannst du die Checkbox aktivieren, musst dies aber nicht. Warum sollte der Kunde zustimmen müssen? 

Doch das Update gibt es auch schon für den DPD-Adapter. Du kannst nur aktivieren ob die E-Mail-Adresse an der Versanddienstleister übergeben werden soll oder nicht. Machst Du das ist auch die Checkbox aktiv. Ich will aber die E-Mail-Adresse übergeben ohne das die Checkbox angezeigt wird. 

@motorg schrieb:

Doch das Update gibt es auch schon für den DPD-Adapter. Du kannst nur aktivieren ob die E-Mail-Adresse an der Versanddienstleister übergeben werden soll oder nicht. Machst Du das ist auch die Checkbox aktiv. Ich will aber die E-Mail-Adresse übergeben ohne das die Checkbox angezeigt wird. 

Oh, gut zu wissen. Bin noch auf einer sehr alten Version, muss die Subscription verlängern. Angry-Face

Ich kenne jetzt deinen genauen Hintergrund nicht, aber kann es sein dass du auch mit DPD versendest und auch das Problem hast dass wenn du nicht per Predict versendest und DPD den Kunden bei Erstzustellung nicht antrifft, dir jedes Mal 2,50 Euro in Rechnung stellt? Gerade bei Marktplatzbestellungn ein großes Problem, da lässt sich ja nichtmal ne Chechbox aktivieren.

Darauf hatte ich Viision jedenfalls in einem anderen Thread hingewiesen. Dieses teilten dort mit, dass es wohl möglich ist dass wenn der Kunde nicht über die Checkbox das ganze bestätigt dann eine Dummy-Mail hinterlegt werden kann ala dpd@meinshop.de Somit kann in dem Fall also dennoch per Predict versandt werden, der Kunde erhält aber auch keine Mail.

Wäre jetzt interessant ob das wirklich so funktioniert, sonst kann ich mir die Subscription Verlängerung sparen. 

@trixx‍ nein deswegen frage ich nicht. Aber schau mal ins Chancelog vom DPD-Adapter, da steht zur Version 2.5.3: 
 

Ermöglicht nun die Verwendung des Produkts „DPD Predict“ auch wenn die Weitergabe der E-Mail-Adresse des Paketempfängers an DPD nicht gestattet wurde.

 

Würde mich auch mal interessieren, in der Konfiuration kann ich nirgends eine Dummymail oder ähnliches hinterlegen. Wo gehen die PREDICT Daten denn dann hin ? @VIISON‍

Die Platzierung der Einwillungsbox finde ich auch nicht so gelungen, da sie dort wo sie jetzt ist gerne mal übersehen wird.  Kann man diese nicht lieber vor dem Bestellabschlussbutton platzieren ?

@motorg schrieb:

@trixx‍ nein deswegen frage ich nicht. Aber schau mal ins Chancelog vom DPD-Adapter, da steht zur Version 2.5.3: 
 

Ermöglicht nun die Verwendung des Produkts „DPD Predict“ auch wenn die Weitergabe der E-Mail-Adresse des Paketempfängers an DPD nicht gestattet wurde.

 

Hmm…ja das deckt sich eigentlich mit der Aussage von viision bezüglich Dummy-Mail. Kann es leider selbst nicht testen, wie gesagt müsste ich erst die Subscription verlängern. Aber evtl. kommt ja eine Rückmeldung von @VIISON‍ interessieren würde es mich nämlich auch. 

Es gibt doch einen Beschluss der DSK, dass eine Weitergabe der E-Mail Adresse nur bei Vorliegen einer Einwilligung rechtmäßig ist: https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/submenu_Entschliessungsarchiv/Inhalt/Entschliessungen_Datenschutzkonferenz/Inhalt/Entschliessungen_zwischen_den_Konferenzen/20180323_Uebermittlung-E-Mail-Adressen/Beschluss-Uebermittlung-E-Mail-Adressen.pdf

@kraeft21 schrieb:

Es gibt doch einen Beschluss der DSK, dass eine Weitergabe der E-Mail Adresse nur bei Vorliegen einer Einwilligung rechtmäßig ist: https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/submenu_Entschliessungsarchiv/Inhalt/Entschliessungen_Datenschutzkonferenz/Inhalt/Entschliessungen_zwischen_den_Konferenzen/20180323_Uebermittlung-E-Mail-Adressen/Beschluss-Uebermittlung-E-Mail-Adressen.pdf

Das sieht DPD bspw. und auch ein paar Anwälte anders. Habe dazu von DPD auch ein entsprechendes Schreiben, bei dem sich auf das berechtigte Interesse berufen wird. Die Meinungen gehen da aber sicherlich stark auseinander. Da DPD mir aber bspw. sonst Strafgebühren berechnet habe ich meiner Meinung nach alleine schon ein wirtschaftliches Interesse.

Naja, die DSK setzt sich aus den Aufsichtsbehören zusammen, bei denen die Beschwerden von Betroffenen auflaufen, bzw. die selber prüfen und Verstöße sanktionieren können. Von daher haben Beschlüsse oder Positionen der DSK durchaus Gewicht. Vermutlich wird man aber auch hier bei diesem Thema auf die ersten Gerichtsurteile warten müssen, wenn der erste gegen ein Bußgeld der Aufsichtsbehörden klagt.  

@kraeft21 schrieb:

Naja, die DSK setzt sich aus den Aufsichtsbehören zusammen, bei denen die Beschwerden von Betroffenen auflaufen, bzw. die selber prüfen und Verstöße sanktionieren können. Von daher haben Beschlüsse oder Positionen der DSK durchaus Gewicht. Vermutlich wird man aber auch hier bei diesem Thema auf die ersten Gerichtsurteile warten müssen, wenn der erste gegen ein Bußgeld der Aufsichtsbehörden klagt.  

Nichts für ungut, aber was irgendeine DSK sagt interessiert mich nicht. Die sollen erstmal selbst nen Shop eröffnen mit allem drum und dran und dann können wir weiter reden. Davon mal ab, war das nicht vorher auch schon Pflicht, also vor DSGVO? Bisher ist es scheinbar deswegen noch zu keinem Gerichtsurteil gekommen bzw. hat die DSK scheinbar ja nicht durchgegriffen oder es hat sich mal wieder keiner gewehrt. Wie Du aber auch selbst schon sagst, müsste man ein Urteil dann erstmal abwarten und da muss dann auch im Einzelfall entschieden werden. Sobald das vorliegt, sage ich ok, dann habe ich aber auch bspw. etwas für DPD in der Hand, dass die ihr Konzept nochmal überdenken sollten.

Und davon mal abgesehen, so viel Beschwerden sind das bestimmt nicht, der Großteil freut sich doch über eine Statusbenachrichtigung und nutzt mitunter auch gerne solche Service wie die Wunschzustellung, Ablageort, Zustellung an einen Nachbarn etc. (mich eingeschlossen). Wer da jetzt meint rummeckern zu müssen, soll bitte auch nicht bei mir bestellen, gibt meist eh nur Ärger mit solchen Leuten.

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Und davon mal abgesehen, so viel Beschwerden sind das bestimmt nicht, der Großteil freut sich doch über eine Statusbenachrichtigung und nutzt mitunter auch gerne solche Service wie die Wunschzustellung, Ablageort, Zustellung an einen Nachbarn etc. (mich eingeschlossen). Wer da jetzt meint rummeckern zu müssen, soll bitte auch nicht bei mir bestellen, gibt meist eh nur Ärger mit solchen Leuten.

So sehe ich das auch! Deshalb bitte dem Händler die Entscheidung lassen ob er eine weitere Checkbox im Checkout anzeigen will oder nicht. Wer sich gegen alles zu 100% absichern will, kann sich ja seine Kunden mit zig Einwilligungen nerven. 999/1000 haben sowieso nichts dagegen bzw. freuen sich, wie @trixx schon sagt, wenn Sie über den Paketstatus informiert werden. 

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