Hallöle, wer kennt sich damit aus? Paket wird zugestellt an den gleichen Namen XY wie Käufer. Käufer behauptet er habe das Paket aber nicht bekommen. Wer muss jetzt die Nachforschung anstellen? Ich oder Käufer? Das hier habe ich gelesen: Die Verantwortlichkeit des Verkäufers für den Transport beschränkt sich hier also lediglich darauf, die Ware ordnungsgemäß an den vereinbarten oder vom Käufer bestimmten Transporteur zu übergeben – wird sie anschließend auf dem Transportweg beschädigt oder zerstört, muss der Käufer sie dem Verkäufer dennoch bezahlen, sich mit seiner Schadensersatzforderung dagegen an den Transporteur wenden. Eine Ersatzlieferung von Seiten des Verkäufers steht ihm nicht zu. In meinen AGB habe ich: Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf seine Gefahr. Was ist aber, wenn das Paket nicht ankommt, od wie jetzt in meinem Fall zugestellt an XY und der behauptet es nicht bekommen zu haben. Mein Versanddienstleister sagt mir, dass ich die Nachforschung anstellen muss, aber das sehe ich nicht so. Jedenfalls nicht im B2B Bereich. Wer kann mir da helfen, denn ich habe dazu im Netz nichts gefunden.
Nachforschungen kann doch nur der Versender einleiten. Also würde ich das machen. Für den Verlust haften tut aber dr Empfänger bzw. der Versanddienstleister