wir haben von einem Dienstleister der sich für die rechtliche Absicherung von Shops spezialisert hat erfahren, dass im kleinen Warenkorb (z.B. der Warenkorb auf der rechten Seite, wenn ein Artikel in den Korb gelegt wird) bereits die Versandkosten angezeigt werden müssen. Sprich, die Kosten müssen dort schon berechnet und angezeigt werden.
die Shopware Suche bringt dazu folgendes Ergebnis, sowohl mit der Stellungnahme von Shopware als auch einer Lösung von Shopware (OffCanvas - Warenkorb im Theme deativieren): https://forum.shopware.com/discussion/comment/163368/#Comment_163368 bzw. Shopware Issuetracker . Am besten das nächste Mal erst einmal die Suche beanspruchen. Ich denke aber auch, dass der Händlerbund und ähnliches wohl verlässlichere Ansprechpartner bei rechtlichen Sachen sind als irgendein Dienstleister.
Aber im Mini warenkorb steht ja das Lieferland noch gar nicht fest. Im richtigen warenkorb ist ja eh dann das Dropdown-Menü zur länderauswahl.
ich habe daher den Button zur Kasse im miniwarenkorb ausgeblendet damit der Kunde zwingend zum richtigen warenkorb muss und somit auch zur länderauswahl zum anzeigen der Versandkosten.
Ja das ist richtig. Das Lieferland steht noch nicht fest. Außer man liefert nur national.
Wenn man den Button zur Kasse ausblendet, dann kann ein direkte Bestellabschluss nicht durchgeführt werden. Der Kunde kann somit nicht bestellen ohne über den richtigen Warenkorb zu gehen und die Versandkosten zu sehen. Eine Abmahnung ist somit „kaum“ möglich. Bei uns in D ist ja alles möglich.
Das Ausblenden von Button Kasse geht aber nur über tpl oder? Eine Einstellung dafür gibt es ja nicht. Das wäre aber Sinnvoll.
Frag den Dienstleister mal ob das nur für B2C Pflicht ist oder auch für B2B.
Das kommt auf die Darstellung des Shops drauf an. Wenn der Endkunden auch die Preise sofort sieht, dann ja. Da der Endkunde nicht sofort erkennen kann, ob er bestellen oder nicht bestellen kann. Also ist das schon ein gefährliche Angelegenheit. Wie gesagt, bei uns in D ist alles möglich.