Abmahngefahr bei Newsletter Cheched-Button

Hallo, an dieser Stelle möchte ich euch auf eine kleine Sache hinweisen die aber trotzdem teuer werden kann. Hat einer eurer Kunde den Newsletter abonniert, erscheint auf der Bestellseite ein (bereits) angeklickter Button zur Newsletter-Abonnierung. Dies soll wohl anzeigen das der Newsletter bereits abonniert ist, was auch generell sinvoll ist. Rechtlich darf aber NIEMALS ein Newsletter-Button vorgeklickt sein (egal wann und warum) sonst sind Abmahnungen von Konkurrenten und in diesem Fall sogar von Kunden möglich. ------------------------------------------------------ Rechtsgültige Alternative: Ihr setzt den kompletten Newsletter-Bereich in der CONFIRM.TPL in ein IF ELSE /IF {if $sNewsletter} Alternativer Text: z.B. “Du hast den Newsletter bereits abonniert.” {else} hier den normalen Code des Newsletters einfügen ABER OHNE: {if $sNewsletter} checked=“checked”{/if} {/if} (PS: Wer nach Rechtsquellen fragt, der sucht am besten selber. Wer mir nicht glaubt lässt den Teil einfach drin. Den anderen hoffe ich geholfen zu haben.)

Danke für den Tip, ich denke SWAG wird das wohl mit einbauen, sofern es erforderlich ist :slight_smile:

Hallo, wo hast du das gelesen? Hast du dafür eine Quelle, die du nennen kannst? Die Templates sind ja komplett geprüft und vorzertifiziert. Des Weiteren ist im Bestellablauf ein keiner Stelle ein Button als “checked” markiert. Auch im “Mein Konto” Bereich ist dieser im Standard nie als “checked” markiert. Nur wenn du bereits bereits die Checkbox selber aktiviert hast, wird diese im Konto als markiert angezeigt. Dies ist auch so notwendig, da du durch Entfernen des Hakens den Newsletter wieder abbestellst. Wenn ich das richtig gesehen habe, kann man bei deiner Lösug keinen Newsletter mehr abbestellen?!

[quote=„Sebastian Klöpper“] Wenn ich das richtig gesehen habe, kann man bei deiner Lösug keinen Newsletter mehr abbestellen?![/quote] Vor allem werden sich die, die den NL bereits abonniert haben, reihenweise ungewollt wieder austragen. Ich halte die obige Aussage für nicht korrekt. Die Quelle würde ich auch gerne mal sehen.

[quote=“Sebastian Klöpper”] Wenn ich das richtig gesehen habe, kann man bei deiner Lösug keinen Newsletter mehr abbestellen?![/quote] Auf der extra Newsletter-Seite und im Account ist das Abmelden möglich. Zum Beispiel im Account darf eine checked-Box vorhanden sein, da dort kein weiterer Button (KAUFEN, SPEICHERN, oder ähnliches) vorhanden ist mit dem die Einwilligung zentral eingeholt wird. Im Bestellprozess werden aber alle angeklickten Boxen (Einwilligungen) durch einen zweiten Button (Bestellung abgeben) zentral eingeholt. Das ist ein Unterschied. Informiert euch doch selber bei Trusted Shops oder anderen rechtlichen Dienstleistern, wobei natürlich nicht jeder Fall vor Gericht auch schon entschieden ist. Hintergrund: Damit der Kunde nicht etwas zustimmt (oder wieder neu zustimmt) ohne das er eine BOX EXTRA ANKLICKT darf z.B. in der Bestellseite keine Checked-Box vorhanden sein. Wie oben gesagt, mir ist es wurst ob ihr es ändert. Ich kann nur darauf hinweisen das ein solcher Fall für Abmahnkanzleien ein 6er im Lotto ist. Wenn sie das bei einem Shop finden. Dann suchen sie direkt nach anderen Shopware-Shops und dann können die direkt an hunderten Abmahnungen richtig Geld verdienen. PS: Denk dran, im Juni muss der Kaufbutton umbenannt werden in z.B. nur “KAUFEN”, sonst drohen auch Abmahnungen.

Das einfachste wäre doch eine if-Abfrage. Wenn die E-Mail des Users bereits im Newsletter eingetragen ist, zeige die Option nicht an. Ist die E-Mail nicht im NL eingetragen, zeige die Option.

[quote=“simplybecause”]Das einfachste wäre doch eine if-Abfrage. Wenn die E-Mail des Users bereits im Newsletter eingetragen ist, zeige die Option nicht an. Ist die E-Mail nicht im NL eingetragen, zeige die Option.[/quote] Das scheint ein sinnvolle Lösung zu sein. Wie kann man das praktisch wo umsetzen? Könnt Ihr dazu Hilfestellung geben? Vielen Dank!

Hallo, @partyman: ich bin immer dankbar für Hinweise bei evtl. Schwachstellen im Shop, auch danke dafür! Aber, warum gibt es in Deutschland gefühlte 10.000.000 laufende Zivilverfahren, weil jeder Anwalt von sich und der Rechtslage überzeugt ist. Deshalb gilt: eine Abmahnung berechtigt keinesfalls automatisch zur Zahlung der RA Gebühren!, ist man nicht einverstanden, gibt es Rechtsmittel, also bitte mehr Spaß am Shop haben :slight_smile: Viele Grüße, Marc