Wozu ? Ich mach doch hier keine Rechtsberatung ! Ob das maßgebend ist oder nicht entscheidet für mich mein Anwalt. Den Amahnenden interressiert es auch nicht ob Du es für maßgebend hälst
Hallo,
und hast Du Dein Quelle auch mal gelesen?
Der Webauftritt der Beklagten enthielt keine Datenschutzerklärung oder vergleichbare Seiten. Damit ist das Urteil für die meisten Webseiten überhaupt nicht maßgebend.