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Wozu ? Ich mach doch hier keine Rechtsberatung ! Ob das maßgebend ist oder nicht entscheidet für mich mein Anwalt. Den Amahnenden interressiert es auch nicht ob Du es für maßgebend hälst Grin

 

@drakon schrieb:

Hallo,

und hast Du Dein Quelle auch mal gelesen?

Der Webauftritt der Beklagten enthielt keine Datenschutzerklärung oder vergleichbare Seiten. Damit ist das Urteil für die meisten Webseiten überhaupt nicht maßgebend.