muss das ggf. zwingend bestätigt werden? Wenn das muss, kann man wie folgt vorgehen: in der Spalte „Optionen“ sollte noch eine „1“ eingetragen werden und bei „Eingabe erforderlich -> aktiv“
Da frag ich doch gleich mal nach ob die checkbox-bestätigung zwingend ist und auch für das Produktanfrage-Formular nötig ist und melde mich dann ggf. wieder.
Lt. Rechtsbeistand betraf das Urteil zwar nur das Kontaktformular, aber da wir ja hier in Deutschland sind wird es nicht mehr lange dauern bis auch die anderen (Erstkontakt-) Formulare betroffen sind…
Das mit der “Checkbox zwingend” erschliesst sich mir nicht aus dem Urteil… aber besser so, als abgemahnt…
So ganz verstehe ich das jetzt nicht. Im Shop wird doch garnichts „gespeichert“ => das Formular generiert doch nur eine E-Mail.
Diese trudelt dann bei mir ein. Das einzige, was also gespeichert werden würde, wäre die E-Mail.
Und dann geht es weiter: Kommt es aufgrund der Kontaktanfrage zum Geschäft, MUSS ich die zugrunde liegende(n) E-Mail(s) 10 Jahre archivieren - ich DARF also - auch auf „Verlangen“ garnicht die in Form einer E-Mail gespeicherten Daten löschen.
OK - hat jetzt nichts mit der „technischen Umsetzung“ zu tun.