DSVGO - Doppel-Optin für Kontaktformular etc. ??

Hallo Shopware-Forum,

wir sind gerade dabei die letzten Anpassungen in unserem Shop vorzunehmen.
Dabei sind wir auf folgende Thematik gestossen, wenn Besucher uns über das Kontakt- oder Anfrageformular eine Nachricht senden, dürfen wir diesem rechtlich gar nicht antworten, da ja jeder eine x-beliebige E-Mail Adresse eingeben kann. Womöglich von einer Preson die gar nicht den Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Shopbetreibers zustimmt.

Daher sind wir der Meinung das der Shop erst prüfen müsste, ob der Empfänger der eingegebenen E-Mail Adresse auch wirklich einverstanden ist, dass wir antworten, z.B. ein persönliches Angebot zusenden.

Wie seht ihr das?

Gruß
Sebastian

Nun ist aber gut  Smile, es reicht der Datenschutzhinweis, eine Checkbox ist bisher noch nicht Pflicht und selbst wenn diese Pflicht wäre, man kann es auch übertreiben, wir wollen doch verkaufen mit unseren Shops, oder nicht? Oder wollen wir dem potenziellen Kunden zukleistern mit Checkboxen, zig Bestätigungs Mails etc. ? Müssen Ladenbesitzer auch erst nach dem Ausweis fragen bevor sie Kunden beraten dürfen?

Sollte es der Fall sein dass jemand, warum auch immer, eine fremde Mail in Euer Kontaktformular einträgt und nun vom Shop eine Mail rausgeht in welcher das ganze nochmals bestätigt werden soll, dann wäre das ja auch schon nicht rechtens, dann geht ja eben auch schon ne Mail raus. Macht Euch nicht alle so verrückt nur wegen der DSGVO.

Grüße

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Danke für deine Antwort trixx,

die Checkbox ist ja von Shopware mit dem Update auf 5.4.3 eingeführt worden und bei uns auch aktiv.

Wir weisen den Kunden direkt über dem Senden Button auch darauf hin das die Daten gespeichert werden etc…

Wir möchten nur auf Nummer sicher gehen, denn die Anwälte warten bestimmt nur das endlich der 25. Mai kommt. Lips-are-sealed

Gruß Sebastian

Die Checkbox bzw. die Option, die Datenschutzhinweise an den relevanten Stellen anzuzeigen ist neu, dass stimmt. Eine Checkbox ist allerdings nach wie vor keine Pflicht, der Hinweis mit Verlinkung auf die Datenschutzerklärung reicht aus.

Ja, das Abmahnpack sitzt mit Sicherheit schon sabbernd vor´m Rechner. Angry-Face Aber auch die können die Gesetze nicht ändern und mahnen eher Sachen ab wo die rechtliche Lage eindeutig ist, es ggf. sogar bereits ein rechtskräftiges Urteil zu gibt, die wollen leichtes Spiel haben und schnell Kohle machen. Man sollte da auf jeden Fall auch seine Rechtstexte auf dem laufenden haben. Alte Rechtstexte lassen sich ruck zuck über Google finden und das wäre ein gefundenes Fressen für die. 

Zudem werden die Daten des Formulares nicht in Shopware gespeichert, sondern nur per Mail verschickt. Die Mail selbst geht auch nur an den Shopbetreiber und nicht an die im Formular hinterlegte Adresse. Somit kann das wenig misbraucht werden.

Hallo zusammen,

bisher hab ich hier immer nur mitgelesen, aber genau zu diesem Thema wollte ich auch nochmal fragen was ihr davon haltet, deshalb ging kein anderer Weg dran vorbei als sich jetzt zu registrieren Smile

Jedenfalls hab ich gestern zum Thema Kontaktformular/Checkbox folgendes auf einer Seite gefunden:

Ist es bei Kontaktformularen erforderlich, dass der Kunde bezüglich der Datenschutzvereinbarungen vor der Übermittlung durch z.B. eine Checkbox einwilligen muss? Oder reicht der Hinweis in Textform und mit Link auf die Datenschutzerklärung aus? Es geht mir dabei um die Neuerungen ab Mai mit der DSGVO. Danke

Die Antwort drauf:

Stellt ein Webseitenbetreiber ein Kontaktformular zu Verfügung, um leichter mit allen Webseitenbesuchern kommunizieren zu können, liegt eine Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Eine Solche muss sowohl nach dem aktuellen BDSG, als auch der kommenden DSGVO von einer Rechtsgrundlage gedeckt sein. Ohne sämtliche in Frage kommenden Rechtsgrundlagen aufzuführen, muss im Ergebnis davon ausgegangen werden, dass eine Einwilligung des Webseitenbesuchers bei Nutzung des Kontaktformulars notwendig ist. Technisch ist hierfür das sog. Double Opt-In Verfahren anerkannt. Nur so kann sicher gegangen werden, dass der Befüller des Formulars mit dem Inhaber der angegeben E-Mail Adresse identisch ist und in die Datenverarbeitung eingewilligt wurde. Eine reine Checkbox (Opt-In), als auch reiner Hinweis mit Link sind nicht ausreichend.

Quelle

Dies würde ja bedeuten, dass wir auch beim Kontaktformular ein Double Opt-in Verfahren wie bei der Eintragung des Newsletters bräuchten… Gasp

So hat jeder Experte seine Meinung:

https://www.datenschutz-guru.de/braucht-mein-kontaktformular-jetzt-eine-checkbox/

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@vali schrieb:

Hallo zusammen,

bisher hab ich hier immer nur mitgelesen, aber genau zu diesem Thema wollte ich auch nochmal fragen was ihr davon haltet, deshalb ging kein anderer Weg dran vorbei als sich jetzt zu registrieren Smile

Jedenfalls hab ich gestern zum Thema Kontaktformular/Checkbox folgendes auf einer Seite gefunden:

Ist es bei Kontaktformularen erforderlich, dass der Kunde bezüglich der Datenschutzvereinbarungen vor der Übermittlung durch z.B. eine Checkbox einwilligen muss? Oder reicht der Hinweis in Textform und mit Link auf die Datenschutzerklärung aus? Es geht mir dabei um die Neuerungen ab Mai mit der DSGVO. Danke

Die Antwort drauf:

Stellt ein Webseitenbetreiber ein Kontaktformular zu Verfügung, um leichter mit allen Webseitenbesuchern kommunizieren zu können, liegt eine Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Eine Solche muss sowohl nach dem aktuellen BDSG, als auch der kommenden DSGVO von einer Rechtsgrundlage gedeckt sein. Ohne sämtliche in Frage kommenden Rechtsgrundlagen aufzuführen, muss im Ergebnis davon ausgegangen werden, dass eine Einwilligung des Webseitenbesuchers bei Nutzung des Kontaktformulars notwendig ist. Technisch ist hierfür das sog. Double Opt-In Verfahren anerkannt. Nur so kann sicher gegangen werden, dass der Befüller des Formulars mit dem Inhaber der angegeben E-Mail Adresse identisch ist und in die Datenverarbeitung eingewilligt wurde. Eine reine Checkbox (Opt-In), als auch reiner Hinweis mit Link sind nicht ausreichend.

Quelle

Dies würde ja bedeuten, dass wir auch beim Kontaktformular ein Double Opt-in Verfahren wie bei der Eintragung des Newsletters bräuchten… Gasp

Ja das wird Auslegung sein was korrekt ist… Die Befürchtung haben wir leider auch.  Crying

Nagut, dann muss man wohl abwarten und Tee trinken

@Tanny schrieb:

So hat jeder Experte seine Meinung:

https://www.datenschutz-guru.de/braucht-mein-kontaktformular-jetzt-eine-checkbox/

Grin Geiler Typ!  Thumb-Up