Datenschutzerklärung-Double Opt In

Nach der Datenschutzverordnung ist jetzt Double Optin Verfahren auch für das Registrierungsformular zur Bestätigung der Datenschutzerklärung vorgeschieben. In den Einstellungen geht das nicht und ich hgabe auch kein Plugin dafür finden. Gibt es dennoch eine Möglichkeit?

Micha

Ham wa wieder DSGVO-Märchenstunde?

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Das glaub ich wohl kaum. Habe ich vom Rechtsanwalt als Anweisung zugeschickt bekommen

@Grafik-Artist schrieb:

Das glaub ich wohl kaum. Habe ich vom Rechtsanwalt als Anweisung zugeschickt bekommen

Dann würde ich mal den Anwalt wechseln… 

Oder gleich alle Gesetzbücher ignorieren?

@Grafik-Artist schrieb:

Oder gleich alle Gesetzbücher ignorieren?

Nö, aber einfach nmal informieren würde schon ausreichen, hast du ja scheinbar nicht gemacht, sonst würdest du ja nicht solche Märchen verbreiten! ;) 

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@Grafik-Artist schrieb:

Oder gleich alle Gesetzbücher ignorieren?

Wo bitte steht denn, dass der Betroffene in die Datenschutzerklärung einwilligen muss? Du hast eine Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen (Artikel 13 DSGVO) und musst ihn zum Zeitpunkt der Erhebung informieren. Das tust Du in dem Deine Datenschutzerklärung auffindbar ist und kannst dich zusätzlich noch mal absichern, dass du einen Hinweis auf die AGB und Datenschutzerklärung in der Nähe des Absende-Button einbaust. Da reicht dann aber ein einfacher Textbaustein, keine Checkbox. 

*Gähn* jeden Tag die gleiche alte Diskussion in neuen Themen mit der gleichen alten Leier: Checkbox Checkbox Checkbox…  *Gähn*
Bei den ganzen DSGVO-Besser-WISSERN bekomm ich hier im Forum echt langsam die Krätze.
 

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Nun mal kongret das hier habe ich u.a. vom Anwalt geschickt bekommen:

 

e) Erstmalige Kundenregistrierung (Anlegen eines Kundenkontos)

 

Wegen des Grundsatzes der Datenminimierung dürfen Sie grundsätzlich nur diejenigen Daten erheben, die Sie zur Ausführung des Fernabsatzgeschäftes für Ihren Onlinehandel bzw. den Zweck der jeweiligen Dienstleistung benötigen. Für die Ausführung einer Warenlieferung oder einer Dienstleistung benötigen Sie von den Kunden lediglich für den Zeitraum der Durchführung des Geschäfts, den Vor- und Nachname sowie die Lieferadresse bzw. den Ort der Vornahme der Dienstleistung. Für alle darüber hinausgehenden Daten oder einer längerfristigen Datenspeicherung brauchen Sie stets eine Einwilligung eines neuen Kunden wegen der dauerhaften Speicherung seiner personenbezogener Daten für das Kundenkonto. Dies war im Übrigen auch schon zu Zeiten des BDSG der Fall und ist nichts Neues. Gestalten Sie bei den Erhebungsfeldern der E-Mail-Adresse einen Sternchenhinweis ("*") mit dem Hinweis „Pflichtfeld“ für diejenigen Informationen, die zwingend notwendig sind, damit der Kunde erkennen kann, ab wann der Bereich der freiwillig mitgeteilten Daten beginnt.

 

In der Vergangenheit von Ihnen bereits auf diese Weise eingeholte Kundeneinwilligungen sind übrigens weiterhin gültig!

 

Ich empfehle, eine aktive Checkbox in das Registrierungsformular einzubauen hinter der folgender Text steht:

 

Mit der dauerhaften Speicherung meiner personenbezogenen Daten zum Zwecke eines schnellen Kundenlogin bin ich einverstanden. Die Datenschutzhinweise sind mir bekannt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit durch eine Nachricht an die aus dem Impressum ersichtliche Adresse widerrufen.

 

[Auf die Datenschutzhinweise sollte sodann aktiv verlinkt werden.]

 

[Speichern Sie die Einwilligung des Kunden zu Beweiszwecken mit IP-Adresse,  Datum und Uhrzeit ab.]

 

ACHTUNG: Es ist nicht ausreichend, wenn lediglich die Datenschutzbestimmungen zur Akzeptanz angeklickt werden können. Es bedarf vielmehr einer ausdrücklichen Einwilligung des Nutzers.

LOL, da steht nirgendwo was von Double-Opt-In…

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Erkenne den Unterschied zwischen “Ich empfehle, …” und " Nach der Datenschutzverordnung ist… vorgeschieben."
Kraut und Rüben - alleine schon die Vermengung zwischen “Double-Opt-In” und “Datenschutz”
Das mit der Einwilligung ist  Lips-are-sealed … Warum sollen Händler und Kunde ein gültiges Gesetz anerkennen? Wie man manigfaltig im Forum lesen kann, kann ein “zwingender Haken” auch rechtlich nach hinten los gehen.
 

Erkenne den Widerspruch
" Ich empfehle, eine aktive Checkbox in das Registrierungsformular einzubauen hinter der folgender Text steht:"
zu
" Es ist nicht ausreichend, wenn lediglich die Datenschutzbestimmungen zur Akzeptanz angeklickt werden können. Es bedarf vielmehr einer ausdrücklichen Einwilligung des Nutzers."

Ich glaube nicht, dass das so von einem Anwalt kommt…

Das kam per Email vom Anwalt verbunden mit dem Hinweis das ich das so technisch umsetzen sollte. Nebenbei sind die Einstellungen in Shopware drinnen werden aber nicht wirklich umgesetzt und das ist bei ein paar Dingen so. Zum Beispiel auch beim Registrierformular. Dort wird die Checkbox gar nicht angezeigt obwohl sie aktiviert ist. und es kommt die Fehlermeldung das ein Feld nicht ausgefüllt sei obwohl alle angezeigten ausgefüllt sind. Nach meiner Recherche soll es wohl die Checkbox sein die gar nicht angezeigt wird.