Kontaktformular

Mein Gott! Der Richter sollte bitteschön in den Ruhestand.

Was ändert sich denn jetzt an dem Prozess an sich, außer einer Checkbox die direkt aktiviert ist und einem Text daneben.

Ein Grund mehr diese hässlichen Kontaktformulare aus dem Internet zu verbannen.

@kulli schrieb:

Das Kontaktformular sollte jetzt so eine Einwilligungsklausel enthalten:

Hallo,

kannst du dafür eine gesetzliche Quelle nennen? (Oder eine zuverlässige Quelle, die dieses Gesetz erwähnt?) Damit meine ich nicht den Link, wo die Damen und Herren Ihr Formular damit ausgestattet haben.
Im Falle war es ja so, dass es überhaupt keine Datenschutzhinweise auf der Webseite gab.

Mir ist bis jetzt nur bekannt, dass eine vollständige Datenschutzerklärung bereitgestellt werden muss, die jederzeit vor dem Machen von Angaben eingesehen werden kann.

Danke und Grüße

Da stimme ich Dr.Rivera zu. In der Datenschutzerklärung steht es doch drin und diese ist von jeder Seite aus einzusehen. Wenn das wirklich abmahngefährdet wäre, hätten Händlerbund & Co. bestimmt schon reagiert.

@Dr.Rivera schrieb:

@kulli schrieb:

Das Kontaktformular sollte jetzt so eine Einwilligungsklausel enthalten:

Hallo,

kannst du dafür eine gesetzliche Quelle nennen? (Oder eine zuverlässige Quelle, die dieses Geset

@kulli schrieb:

Hier auch mal das Urteil:

Oberlandesgericht Köln, 6 U 121/15

 

 

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Hallo,

und hast Du Dein Quelle auch mal gelesen?

Der Webauftritt der Beklagten enthielt keine Datenschutzerklärung oder vergleichbare Seiten. Damit ist das Urteil für die meisten Webseiten überhaupt nicht maßgebend.

Ich beziehe mich auf diesen Absatz:

Möchte der Diensteanbieter über den zuvor angekündigten Zweck hinaus die Daten des Nutzers verwenden, so ist hierfür eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich (§ 13 TMG). Hierbei ist sicherzustellen, dass a. die elektronische Speicherung nur durch eine eindeutige und bewusste Handlung des Nutzers erfolgen kann, b. die Einwilligung protokolliert wird und c. der Inhalt der Einwilligung jederzeit vom Nutzer abgerufen werden kann. Die Weitergabe von Daten ohne Einwilligung ist im deutschen Datenschutzrecht unzulässig und zugleich auch ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

 von Datenschutzrecht | Fachanwalt informiert und habe diesen Text eingebaut:

Mit dem nachstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über unseren Provider per eMail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

 

 

Die spinnen doch alle…

Hallo,

auch wißt ihr, wenn die Rechtsprechung sowieso schon mit einem so tiefen Mißtrauen gegenüber sich Ihren Lebensunerhalt verdienenden Unternehmern geprägt ist, wie soll dann eine solche Einwilligung rechtssicher protokolliert werden? Im gleichen Atemzug kann man ja dem Unternehmer unterstellen, die Protokollierung, die ja in der Regel in einer nicht schreibgeschützten Datenbank stattfindet, zu manipulieren.

Da kannst Du machen was Du willst, Du verlierst!

Danke für den Link Kulli.

Nun, auch ich bin keine Jurist, aber ich versuche dennoch mal eine Zusammenfassung zu machen.

Im Urteil vom 11.03.2016 Oberlandesgericht Köln 6 U 121/15 ging es darum:

Eine Unterrichtung über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten fand sich weder auf der Seite des Kontaktformulars noch an anderer Stelle der Webseite der Antragsgegnerin (Bl. 8 -10 d.A.). Ebenso fehlte ein Hinweis auf die jederzeitige Widerrufsmöglichkeit der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft.

Quelle: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2016/6\_U\_121\_15\_Urteil\_20160311.html

Jetzt habe ich mich mal umgeschaut, wie die Fazite diverse Seiten ausfallen, die sich mit diesem Thema beschäftigt haben:

  1. Quelle: Kontaktformular ohne Datenschutzerklärung kann abgemahnt werden
    Autor: Rechtsanwalt Martin Rätze

Fazit

Jeder, der Daten der Besucher seiner Website erhebt, verarbeitet und nutzt, muss den Besucher darüber ausführlich in einer Datenschutzerklärung informieren.

 

  1. Quelle: OLG Köln: Fehlende Datenschutzerklärung kann abgemahnt werden - Rechtsanwaltskanzlei Hiddemann | Rechtsanwaltskanzlei Hiddemann
    Autor: Rechtsanwältin Nina Hiddemann

Fazit : Jeder Diensteanbieter, der Telemedien zur Nutzung vorhält (also auch der Anbieter eines eigenen Webauftrittes) muss vor der Nutzung über die Verwendung der Daten informieren. Tut er dies nicht, kann er wegen eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes im Sinne des UWG / TMG berechtigt abgemahnt werden.

 

  1. Quelle: Big Brother is watching you: Checkliste für die Datenschutzerklärung (Händlerbund)
    Autor: Rechtsanwältin Yvonne Bachmann

Nun zur Praxis:

  1. Kontaktformulare

Bei der Nutzung eines Kontaktformulars erhebt der Webseitenbetreiber personenbezogene Daten (z.B. E-Mail-Adresse). Was passiert mit der gespeicherten E-Mail-Adresse? Werden die Daten anschließend gelöscht? Sagen Sie es dem Webseitenbesucher (Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 11.03.2016, Az.: 6 U 121/15).

 und

Unsere Empfehlung:

Um Kunden umfassend zu informieren, sollten die Hinweise mindestens diese Fragen beant­worten: Welche Daten erfasst der Anbieter? Wie werden sie erhoben? Wofür nutzt er sie? Welche Rechte hat der Kunde? Dass hierüber belehrt werden muss, sollte jedem klar sein.

 

Bei diesen drei Quellen gab es als Fazit zum Thema immer die Empfehlung umfassend zu informieren. Dabei habe ich nicht lesen können, dass dort darüberhinaus ein Kontaktformular weiter angepasst werden muss.

 

Anders jedoch bei

  1. Quelle: Online-Kontaktformulare: Erforderlichkeit und Ausgestaltung von datenschutzrechtlicher Nutzereinwilligung
    Autor: Phil Salewski,  jur. Mitarbeiter

Neben der Eindeutigkeit einer willentlichen Entscheidung, die am besten durch eine Opt-In-Checkbox sicherzustellen ist, hat der Seitenbetreiber auch die technische Protokollierung, die jederzeitige Abrufbarkeit und die Widerruflichkeit der Einwilligung sicherzustellen. Gleichsam muss er im Rahmen der Einwilligungserklärung eindeutig und verständlich auf die Zweckbestimmung der Datenverwertung informieren und den Nutzer vor der Erklärungsabgabe auf die Widerruflichkeit und deren Rechtsfolgen hinweisen.

Jedoch ist zu beachten:

Im Bereich der elektronischen Kontaktformulare auf Websites wird eine elektronisch eingeholte Einwilligung nur dann wirksam, wenn

der Nutzer seine Einwilligung bewusst und eindeutig erteilt hat und

die Einwilligung protokolliert wird und

der Nutzer den Inhalt der Einwilligung jederzeit abrufen kann und

der Nutzer die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann

Eine besondere Voraussetzung für die wirksame elektronische Erteilung von Einwilligungen wird darüber hinaus durch §13 Abs. 3 vorgegeben. Hiernach muss der Seitenbetreiber den Nutzer vor der Erteilung der Einwilligung zwingend auf das Recht hinweisen, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen zu können.

Fehlt es an der Umsetzung dieser Informationspflicht, so kann zum einen die Einwilligung unwirksam werden mit der Folge, dass die Datennutzung unzulässig wird. Zum anderen aber kann diese Hinweispflichtverletzung nach heute überwiegender Auffassung wettbewerbsrechtlich geahndet und mit Abmahnungen bedacht werden.

 

Meine Meinung:
Offensichtlich gibt es hier mal wieder verschiedene Empfehlungen. Das ist nicht überraschend.

Gut finde ich, dass Kulli das Thema angestoßen hat.

 

Viele Grüße

Erstmal ein Danke für das Aufdröseln an Dr.Rivera

Die Frage, wie man etwas umsetzen muss, hängt doch auch davon ab, was nach der “Dateneingabe” im Formular passiert. Und wenn ich mir nun Shopware angucke, bin ich persönlich der Meinung, die Lösung oben schiesst über das Ziel hinaus.
Die Abweichende “Meinung” der it-kanzlei muss man als “Allgemeinlösung” betrachten.

Womit und wie werden denn die “Kontaktformulare” verarbeitet?
In einem CMS wie Joomla oder Wordpress kann ich davon ausgehen, dass die Bearbeitung im “Backend” erfolgt, hier werden also wirklich echte Daten im System gespeichert und verarbeitet. Hier könnte ich mir eine umfangreiche Lösung wie die der “it-kanzlei” vorstellen.

Hier geht es aber um Shopware - und Shopware selber bietet im Backend keine Bearbeitung der “Kontaktanfragen” an. Es werden on-the-fly vom Script die eingegebenen Daten in eine E-Mail umgewandelt aber - ausser in den Serverlogs - nicht gespeichert. Hier reicht ein Hinweis (siehe henning) eigentlich aus. Ob diese im Formular wiederholt werden müssen, bleibt fraglich - in die Datenschutzbelehrung muss es sowieso rein.

Wozu ? Ich mach doch hier keine Rechtsberatung ! Ob das maßgebend ist oder nicht entscheidet für mich mein Anwalt. Den Amahnenden interressiert es auch nicht ob Du es für maßgebend hälst Grin

 

@drakon schrieb:

Hallo,

und hast Du Dein Quelle auch mal gelesen?

Der Webauftritt der Beklagten enthielt keine Datenschutzerklärung oder vergleichbare Seiten. Damit ist das Urteil für die meisten Webseiten überhaupt nicht maßgebend.

Wieder einmal mehr ein Schwachsinns-Urteil ohne Gleichen.

Vor allem wenn man sichs durchgelesen hat Sticking-out-tongue

Hallo,

ich muss das Ganze noch einmal aufgreifen. Ich habe das ganze soweit eingerichtet

Nach dem Absenden des Formulars erhalte ich folgende E-Mail:

 

Jetzt hätte ich gerne, dass in der E-Mail dokumentiert ist das die Checkbox agzeptiert wurde. Ideal wäre wenn der komplette Text was unter Einwilligung steht in die Bestätigungsmail übertragen wird.

Meine Frage: Ist dass technisch möglich und wie muss ich das anstellen?

In meinem Kontaktformular ist aktuell folgendes Hinterlegt:

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen und sage schon einmal VIELEN DANK!  Smile

 

Im template fehlt noch die einwilligung unterhalb von kommentar. Dann wird das in der email auch angezeigt mit einer 1.

 

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@sonic schrieb:

So ganz verstehe ich das jetzt nicht. Im Shop wird doch garnichts „gespeichert“ => das Formular generiert doch nur eine E-Mail.
Diese trudelt dann bei mir ein. Das einzige, was also gespeichert werden würde, wäre die E-Mail.
Und dann geht es weiter: Kommt es aufgrund der Kontaktanfrage zum Geschäft, MUSS ich die zugrunde liegende(n) E-Mail(s) 10 Jahre archivieren - ich DARF also - auch auf „Verlangen“ garnicht die in Form einer E-Mail gespeicherten Daten löschen.

OK - hat jetzt nichts mit der „technischen Umsetzung“ zu tun.

Ich verstehe den Aufwand auch nicht. Im Datenschutz steht doch (lt. Händlerbund):

_ Erhebung und Verarbeitung bei Nutzung des Kontaktformulars
Bei Nutzung des Kontaktformulars erheben wir personenbezogene Daten (Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person) nur in dem von Ihnen zur Verfügung gestellten Umfang. Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Ihre Daten werden anschließend gelöscht, sofern Sie der weitergehenden Verarbeitung und Nutzung nicht zugestimmt haben._

Was soll dann eine Einwilligungs-Checkbox zur Speicherung der Daten? Normal müsste eine Checkbox rein für den letzten Satz. Ich willige ein oder nicht, dass meine Daten weiterverarbeitet werden! Das ist doch alles Quatsch finde ich.

@malzfons schrieb:

Im template fehlt noch die einwilligung unterhalb von kommentar. Dann wird das in der email auch angezeigt mit einer 1.

 

Danke für deine schnelle Antwort. 

Aber ich bekomme es einfach nicht hin, bin halt leider kein Programmierer Smile

Habe jetzt folgendes eingetragen:

Die Nachricht wo per E-Mail kommt sieht so aus:

Was mache ich falsch?

kannst du mir bitte denn genauen Pfad zusenden?

Vielen Dank!

-Jochen-

 

Die Variable heißt  {sVars.Einwilligung} nicht {sVars.1}

@NextMike schrieb:

Die Variable heißt  {sVars.Einwilligung} nicht {sVars.1}

…ja das dachte ich auch. 

Wenn ich  {sVars.Einwilligung} hinterlege bekomme ich aber folgende E-Mail:

So passt es ja auch nicht Undecided

LG.

Jochen

Klein / groß?

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@NextMike schrieb:

Klein / groß?

…vielen Dank, es lag an der Kleinschreibung, nachdem ich es groß geschrieben habe funktioniert es!

Wobei ich es nicht verstehe, alle andere Variable sind auch klein geschrieben Undecided

Aber egall…

Vielen Dank an euch alle! Thumb-Up