Hallo, Die Überschrift sagt schon eigentlich alles. Kann man beim Bestellvorgang (Schritt 3) mit dem Widerrufsrecht das gleiche machen wie mit den AGB? Muss als aufjedenfall angehackt werden um bestellen zu können. Inkl. Fehlermeldung. viele Grüße Hoschi
Warum willst Du Deine Kunden dazu zwingen? Grüße Erik?
Schreib das mit der Widerrufsbelehrung doch einfach mit in den gleichen Satz wie mit den AGB.
Mein Rechtsanwalt sagte das das sein muss um abmahnsicher zu sein. Deswegen such ich da nach einer Lösung. Ich denke das ich das dann so machen werden das ich das in den gleichen Satz mit einfüge. Danke und viele Grüße Hoschi
Hmm, das muss man nicht. Selbst TrustedShops macht das mit dem Haken nicht.
Hi, naja hab selber keine Ahnung von der Materie deswegen habe ich das einen Fachanwalt für Internetrecht übergeben. Der sagt das das ein abmahngrund sein kann. Übrigens ist es auch rechtswiedrig die AGB sowie die Widerrufsbelehrung welche man sich ja während des Bestellvorgangs in einem Scrollfenster anschauen kann auch subotimal ist. wenn schon im scrollfenster dann muss auch eine downloadmöglichkeit für die adb/widerruf eingerichtet werden. und zwar an genau der stelle. sonst begibt man sich auch in erhöhter abmahngefahr. viele grüße hoschi
Check mal den Post. Ist zwar für 3.5, sollte aber auch unter 4 funktionieren.
Da gibt es wieder mal unterschiedliche Auffassungen: http://www.it-recht-kanzlei.de/2/Die_Lo … ozess.html