AGB Bestätigung immer noch oben im Template

Beim Bestellabschulss ist die Checkbox für die Bestätigung der AGB immer noch oben. Logischer ist es jedoch die Checkbox über den Bestellbutton zu setzen damit man die Checkbox nicht übersieht.

In der Tat - das habe ich schon bei Shopware 5 nicht verstanden. Bei ALLEN Onlineshops und Plattformen ist die Checkbox direkt über den Bestellbutton. Warum Shopware meint, hier das Rad neu erfinden zu müssen ist nicht nachvollziehbar - aber man muss ja auch nicht alles verstehen.

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Hallo,

höchstwahrscheinlich hat Shopware die AGB - Checkbox wieder oben platziert, da es rechtlich gesehen in Deutschland im Prinzip so Pflicht ist, siehe: “AGB werden daher nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie wirksam „einbezogen“ werden. Nach dem Verständnis des Bundesgerichtshofes reicht es aus, wenn die AGB des Anbieters bei einem Online-Verkauf auf der Bestellübersichtsseite über einen gut sichtbaren Link aufgerufen und ausgedruckt werden können (Urteil vom 14.6.2006, Az.: I ZR 75/03). Um das Kriterium „gut sichtbar“ zu erfüllen, sollte der Link zu den AGB unmittelbar vor der zusammengefassten Bestellung hinterlegt sein. So sieht es auch das Gesetz vor, nach welchem die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss abrufbar und in wiedergabefähiger Form speicherbar sein müssen.” ( https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/rechtsfragen/27898-agb-widerrufsbelehrung-checkout-abgehakt ). Wenn man die Checkbox also verschieben möchte, würde ich im Vorfeld lieber erst einmal den eigenen Antwalt des Vertrauens fragen.

Grüße

Sebastian

Das Thema interessiert mich auch, denn ich hätte gerne die AGB direkt oberhalb des Bestellbuttons.

Wie lässt sich das ohne Plugin bewerkstelligen?

ganz ohne Plugin oder Theme geht es nicht, aber letztlich liegt das alles in einem Template. Sinnvoll fände ich etwas, dass es das es denn AGB Switch vielleicht 2 mal (mit synchronisieren Checkboxen gibt), dann braucht es dazu noch ein JavaScript.

Aber wie schon von 2 Jahren geschrieben, auch ich würde das erstmal juristisch klären.