Von Shopware vorgestellt: Sanktions-/Terrorlisten Prüfung

Siehe Shopware News: https://de.shopware.com/kennt-ihr-eure- … -strafbar/ [quote]Aktuelle Situation Zur Bekämpfung der weltweiten Terrorismusaktivitäten hat die Europäische Gemeinschaft basierend auf Resolutionen des UN-Sicherheitsrates EU-Verordnungen erlassen. Die Verordnungen gelten unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und sind bei allen Geschäftsaktivitäten zu beachten. Den Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die in den Anhängen der Verordnungen aufgeführt sind, dürfen weder direkt noch indirekt Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Die länderbezogenen EU-Embargos fallen ebenfalls unter dieses Verbot. Problematik In den EU-Verordnungen wurden keine Vorgaben getroffen, wie diese Maßnahmen innerbetrieblich umgesetzt werden sollen. Unternehmen sind hier selbst in der Verantwortung in geeigneter Weise dafür Sorge zu tragen, dass diese Verbote eingehalten werden. Erschwerend kommt für Unternehmen hinzu, dass die Sanktionslisten fast täglichen Änderungen unterliegen. Das bedeutet, dass Prüfungen auch bei langjährigen Geschäftskunden durchgeführt werden müssen und in geeigneter Form für jeden Geschäftsvorgang zu protokollieren sind. Angesichts der hohen Strafandrohung (EU: Freiheitsstrafe nicht unter 6 Monaten bzw. 2 Jahren gem. § 34 Abs. 4,6 AWG) ist eine Überprüfung von Geschäftspartnern jedoch nicht zu umgehen. Unsere Lösung Unsere fehlertolerante Suche analysiert und bewertet die Anschrift eines Kunden einer Bestellung nach verschiedenen Faktoren und liefert relevante Datensätze dieser Listen. Dazu wird die Lieferanschrift des Kunden zur Analyse an unseren Server gesendet, ausgewertet und die gefundenen Treffer zurück geliefert. Somit haben Sie stets Zugang zu tagesaktuellen Listen, können von kontinuierlichen Optimierungen des Such Algorithmus profitieren und minimieren die Last auf den eigenen Server. Selbstverständlich speichern wir aus datenschutzrechtlichen Gründen keine persönlichen Informationen Ihrer Kunden. [/quote] Die IHK Hannover informiert: [quote] […] Waren bislang nur Lieferungen in bestimmte, unter Embargo gestellte Länder verboten oder unter Genehmigungsvorbehalt gestellt, sind jetzt auch Geschäftskontakte zu einzelnen Personen und Gruppen untersagt. […] Damit ist ein Embargo aber nicht mehr auf einzelne Länder fixiert, sondern kann überall in der Welt relevant werden. Die Verordnung verpflichtet alle Unternehmen zu neuen, höchst komplizierten Maßnahmen, um verbotene Geschäftskontakte zu erkennen und zu verhindern. […] drakonischen Strafandrohungen mit […] bis zu 15 Jahren Freiheitsentzug und Geldstrafe bis 500.000 Euro. […] Alle Waren und Dienstleistungen können Genehmigungsvorbehalten oder Verboten unterliegen. Klassische „freie“ Waren gibt es heute nicht mehr. […] Das Bundeswirtschaftsministerium und das Auswärtige Amt sehen jede Warenlieferung als potenziell von der EG-Verordnung erfasst an. […] Weder direkt noch indirekt dürfen Terroristen und Terrorgruppen Geld und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. […] Im Kern bedeutet das: Jede Lieferung in ein Drittland – egal ob in die Schweiz, nach Hongkong oder in die USA – muss daraufhin untersucht werden, ob der Empfänger eine Namensidentität zu einer in den Listen genannten Personen aufweist bzw. einem genannten Unternehmen nahe steht. Und diese Vorgabe gilt für alle Geschäfte […] Aber auch alle Binnenmarkt- und Inlandsgeschäfte müssen geprüft werden, da sich die Verbote der Verordnungen eben nicht auf bestimmte Länder, Regionen oder Waren beziehen, sondern auf Personen und Organisationen. Ein verbotener Geschäftskontakt kann überall auf der Welt stattfinden, auch in Deutschland. […] [/quote] Quelle: http://www.hannover.ihk.de/internationa … ehmen.html Zum store: http://store.shopware.com/atsd483836188 … iften.html Viele Grüße