Textilkennzeichnungsgesetz Anhang V Ausnahmen

Hallo Community! In der Verordnung 5 findet man ja in einer kleinen Liste, welche Produkte nicht gem. Textilkennzeichnungsgesetz deklariert werden müssen. http://www.textilkennzeichnungsverordnu … index.html Die Nummer 27 macht mich aber einwenig stutzig. Was versteht die EU denn nun unter Kosmetiktäschen? Ich biete selber Beutel oder Mäppchen an, die selbstverständlich auch als Kosmetiktäschen benutzt werden können, da sie ausreichend Platz für z.B. Zahnpaste, Zahnbürste und Shampoo haben. Der Hersteller nennt das Produkt selbst: Beutel. Aber der Name sagt ja nichts zu den verschiedenen Anwendungsgebieten aus. Wie gesagt kann man in so einen Beutel auch kosmetisches Zeugs reinpacken. Soll ich das Produkt nun mit 100% Polyurethan (PU-Leder) deklarieren oder nicht? Gruß Gazu

Und wenn man einen Pulli zunäht, kann man ihn ja auch als Kosmetiktäschchen benutzen. Und den Bettbezug auch. Geht massig Zeug rein. Verkaufst du Kosmetiktäschchen? Nein? Dann kennzeichnen. Oder nen Anwalt fragen. Vor der Abmahnung oder hinterher

Vom Hersteller als Beutel benannt. Immerhin ist ein Beutel viel näher an einer Kosmetiktasche als eine Kosmetiktasche und ein Bettlaken xD

Zalando z.B. verkauft Kosmetiktaschen auch ohne richtige Kennzeichnung. Was ja bei Kosmetiktaschen auch nicht sein muss. Allerdings sehen manche Taschen eben nicht aus wie Kosmetiktaschen sondern eher wie Mäppchen oder Beutel. Deswegen die Frage. Ich könnte meine Beutel auch als Kosmetiktasche verkaufen weil eben Platz ist für kosmetische Produkte. Also ich bin da einwenig verwirrt… Hier ein Zalando Beispiel: http://www.zalando.de/oilily-kosmetikta … l-601.html Dort steht zwar, aus welchem Material diese Tasche besteht, jedoch ist die Kennzeichnung nicht Textilkennzeichnungsgesetz Konform. Ich würde sagen das dort auch andere Sachen reinpassen wie Schuhcreme, Schuhbürste (Schuhputzbeutel ebenfalls Kennzeichnungsbefreit) Stifte und andere Utensilien. Gibt es keine Offizielle Definition von Kosmetiktäschchen? Und zwar so offiziell das diese direkt vom Gesetzesgeber kommt. Ich Frage weil ich mir die Arbeit mit der Etikettierung dann sparen kann. Darum geht es. Mal eben 100% Polyurethan oder so aufschreiben wäre ja kein Problem. Aber die Taschen aus den Originalverpackungen rauszuholen und Etiketten einzunähen muss nicht sein… Gazu