Was sind Täschnerwaren aus Spinnstoffen und Reiseartikel?

Hallo Leute! Mein Shop kann aufgrund der Textilkennzeichnungsverordnung leider noch nicht online gehen. Das Problem ist einfach, das ich nicht weiß was Täschnerwaren aus Spinnstoffen und Reiseartikel sind die ja gem. Anhang V nicht gekennzeichnet werden müssen. Fallen da drunter Taschen jeglicher Art (Tragetaschen, Handtaschen, Umhängetaschen…) ? Zählen dazu oder unter “Reiseartikel” auch Geldbörsen, Mäppchen und kleinere Täschchen ? Ich beschäftige mich mit diesen Fragen jetzt bestimmt schon 4 oder 5 Wochen. Intensive Suche über Google und in den jeweiligen Onlinen Kanzleien brachten keinen Erfolg. Ich habe mir so viel durchgelesen aber nie wirklich was passendes gefunden. Darunter fallen Infos vom Händlerbund sowie das eBook von der IT-Rechts-Kanzlei… Zudem habe ich gehört das es warscheinlich so sein soll, sobald man einen Artikel der NICHT kennzeichnungspflichtig im Material benennt, so hat man trotzdem den Pflichten der Textilkennzeichnungsverordnung nachzugehen. Darf ich nun also garnicht das verwendete Material des Artikels nennen? Ich hoffe es kann mir irgendeiner helfen Q_Q Gazu

Warum nennst die Zusammensetzung dann nicht einfach bei allen Artikeln? Man kann sich an den Gängelungen des deutschen Rechts aufgeilen. Oder man macht das Beste daraus.

Weil ich meine Lieferanten dann nerfen muss damit die mir die exakte Zusammensetzung geben :wink: Habe denen aber schon geschrieben, vielleicht können die mir ja eine Antwort geben. Gazu

Hallo Gazu, hast Du Dich schon mit der Artikeliste anbei beschäftigt? http://www.textilkennzeichnungsverordnung.de/anlagen-zur-verordnung/anhang-v-ausnahmen/index.html Beste Grüße, TMP PS. Ich hatte in dem Zusammenhang vor ein paar Monaten die erste Abmahnung bereits wegen der Verordnung auf dem Tisch.

Danke für die INFO! Darf man fragen was bei dir falsch war und wie viel durftest du letzendlich blechen? Übrigens tut es mir leid :oops: Ja die Liste kenne ich, trotzdem Danke! Gazu

Hallo Gazu, ich hatte mal unter meiner Marke eXcitar ein paar, sagen wir einmal nett anzusehende Kleidungsstücke verkauft. Da der Shop wirtschaftlich gesehen unrentabel war deaktivierte ich die Bestellfunktion, ließ ihn aber im Netz, da ich die Marke verkaufen wollte. Eines Tages bekam ich dann Post von einer der großen Abmahnkanzleien die mich im Auftrag Ihrer Mandantin(kleiner Online-Shop/ Massenabmahnung) abmahnte, weil ich irgendwo wohl bei der Artikelbeschreibung Nylon geschrieben habe. Nylon ist eine eingetragene Marke, jedoch keine zulässige Materialbeschreibung nach der Textilkennzeichnungsverordnung. Es ging um 1000 oder 1500€, ich weiß es nicht mehr genau. Da ich glücklicherweise in ein paar Rechtsgebieten etwas bewandert bin und hilfreiche Argumentationen fand, konnte ich mit der Androhung einer Nichtigkeitsklage den Vorgang am Ende von mir abwenden. Beste Grüße, TMP

Das freut mich, das es so gut geklappt hat bei dir. Hast du den Postverkehr komplett alleine gehalten, oder hattest du eine Kanzlei, die dir den Rücken deckte? Also ich bin der Meinung das Taschen, Federtaschen und Geldbörsen unter Täschnerwaren fallen und nicht kennzeichnungspflichtig sind. Wenn nicht unter Täschnerwaren dann vielleicht sogar unter Reiseartikel. Was ich halt durch etliche Online-Shops wie Zalando, Otto usw…auch einsehen kann. Z.B: 1. Federtasche bei Zalando, nur gekennzeichnet als: Obermaterial Polyester, es fehlt die % Angabe: http://www.zalando.de/roxy-off-the-wall … 1-802.html 2. Dito: http://www.zalando.de/roxy-off-the-wall … 1-402.html 3. Kunstleder/Textil? http://www.otto.de/Geldbeutel-Damen/sho … archType,N Das sind nähmlich die Sorte von Artikeln die ich anbieten werde. Ich konnte nun nach Wochen Googlerei und eBook Lesen keine Antwort finden, weswegen ich nun so, wie die oben genannten Online-Riesen Online gehen werde. Gazu Edit: Das würde ich dem Abmahnanwalt bei einer Abmahnung vorlegen: http://berufenet.arbeitsagentur.de/beru … v/3562.pdf

Hallo Gazu, >Hast du den Postverkehr komplett alleine gehalten, oder hattest du eine Kanzlei, die dir den Rücken deckte? Ja, aber das kann man nicht so einfach. In der Regel sollte, besser gesagt muss man fast immer zum Fachanwalt. Ich habe sehr intensiv seit rund 20 Jahren mit den Themen: Patent, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marken, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht zu tun, daher schreibe ich in 90% der Fälle direkt mit den Kanzleien, bin jedoch auch in einem sehr rechtsnahen Bereich tätig. Aber das kommt auch immer auf den Einzelfall an, da teilweise ab Landesgericht etc. Anwaltszwang besteht. Wenn Dich mal die gewerblichen Schutzrecht interessieren, besuche doch einmal: www.einfach-genial.de > Forum. Zurück zum Thema: Wenn Du Mitglied im Händlerbund bist sollten die das z.B. für Dich klären können. Ggfs. würde ich einmal direkt das zuständige Ministerium oder Ressort anschreiben und um eine Stellungnahme bitten. Mehr kann man nicht machen. Ansonsten würde ich das so sehen wie Du. Beste Grüße, TMP

Danke für deine Antwort! Das lustige ist ja, das ich selbst der EU eine E-Mail mit meinen Fragen geschrieben habe und auch von denen keine Antwort bekommen habe. Auf der Internetseite steht das eine Antwort bis zu 3 Werktage dauern könnte. Mittlerweile ist auch schon eine Woche um, und ich bezweifle das diese sich jemals melden werden… Hauptsache eine Verordnung raushauen und nicht auf Fragen von Interessenten antworten können. Mittlerweile denk ich, das die Textilkennzeichnungsverordnung in erster Linie eine weitere Hürde bzw. Unsicherheit für Händler, und erst in zweiter Linie Auskunft für den Kunden darstellen soll. In den Gesetzen fehlt einfach das “Klipp und Klar!” Einfach-Genial werd ich mir mal ansehen. Beste Grüße Gazu

Tja, was soll ich da schreiben. Viele Gesetze und auch Teile des Rechts sind leider eine Illusion für viele Mitbürger, die letztendlich dazu dient, dass die eine Seite glaubt es ist alles geregelt und es gibt Recht und Gesetz wenn man es einmal braucht… und die andere Seite lenkt dadurch von Themen ab oder garantiert jedem Rechtsverdreher ein dauerhaftes Einkommen. Gesetze sind eigentlich für Bürger da, aber wenn diese die für sie geschaffenen Gesetze schon nicht verstehen, dann sollte man all diese Gesetze beseitigen. Wie sagt unterm Strich einmal ein mir bekannter Anwalt: Uns geht’s gut, lass uns klagen… :thumbup: Beste Grüße, TMP

Hehe, das Geschäft ist sicherlich lukrativ. Ich wäre aber dafür Abmahnstrafen zu mindern. So wie es doch vor kurzem mal ein Gesprächsthema war. Was ist daraus geworden, nicht viel oder? Gazu

Bisher ist nicht daraus geworden, weil man andere Wege fand, um an das Geld zu kommen. Wenn man überlegt, dass es große Abmahner gibt die mal spontan 18000 Personen abmahnen, da geht was. Manche von denen gehen jetzt auch schon dazu über und sind “recht” aktiv, wenn’s darum geht Klagen einzureichen. Unterm Strich wird die Gesetzgebung inkl. der weiteren EU-Richtlinien nur dazu führen, dass die Basis für rechtliche Streitigkeiten steigen werden. Ist doch alles krank, wenn man mal etwas mehr im Thema ist.

Leider sehr krank :cry: Ich würde den Abmahnern auflauern und erstmal verprügeln ^^ Es ist doch so: Das ist reine Abzocke. Ich gebe ein Beispiel: Man wird geblitzt weil man zu schnell gefahren ist. So, nun ist man irgendwie sensibilisiert, weil man eine Geldstrafe und Punkte bekommt. Nach einigen Tagen (2-3) denke ich über die Strafe eigentlich garnicht mehr nach, und fange wieder an schnell zu fahren, bis ich in einigen Monaten wieder geblitzt werde.Ich meine der Staat kassiert ja auch ordentlich und das Radarfallensystem funktioniert. Was ich damit sagen will: Eine Abmahnung mit einer Geldstrafe zu versenden macht in meinen Augen absolut keinen Sinn, da der Fehler auch ohne Geldstrafe z.B. über netten E-Mail Kontakt behoben werden kann. Meistens sind es doch nur einige kleine Texte die “falsch” waren… Geldstrafen als Sensibilisierung zu versenden ist reine Abzocke… Und ich habe jetzt Lust bekommen dem Staat einen Brief zu schreiben, das Abmahnstrafen doch endlich unterlasssen werden sollen. Beste Grüße Gazu