Die Frage vermischt hier zwei völlig unterschiedliche Begriffe: „Händler“ und „Verbraucher“. Für die Umsatzsteuer ist aber nur eines relevant: Hat der Käufer eine gültige USt‑ID oder nicht?
Gibt der Käufer eine gültige USt‑ID eines anderen EU‑Staates an → B2B, innergemeinschaftliche Lieferung, steuerfrei (Reverse Charge).
Gibt er keine gültige USt‑ID an → wird er umsatzsteuerlich wie ein Endkunde behandelt, egal ob er sich „Händler“ nennt oder tatsächlich Unternehmer ist.
Das hat nichts mit dem zivilrechtlichen Begriff Verbraucher zu tun. Ein Unternehmer kann Verbraucher sein (z. B. wenn er Klopapier für den Eigenbedarf bestellt), und ein „Händler ohne USt‑ID“ ist steuerlich trotzdem B2C.
Kurz gesagt:
Nicht die Berufsbezeichnung entscheidet, sondern allein die gültige USt‑ID. Ohne gültige USt‑ID greift die B2C‑Logik – und damit auch OSS.
Das würde ich nicht komplett so sehen, entscheidend ist, soweit ich das sehe, die Erwerbsbesteuerung. Man kann bei Vorhandensein einer gültigen UStID davon ausgehen, es kann aber trotzdem “Händler” (Gewerbetreibende mit Erwerbsbesteuerung) geben, die keine UStID haben. Die Frage ist allerdings, ob das hier der Fall ist. Denn die aus meiner Sicht wichtige Frage ist doch: Warum wird eine ungültige UStID angegeben? Eingabefehler oder (betrügerische) Absicht?
Je nach EU Land erhält man über Vies on-the-Web - European Commission sogar die vollständige Adresse (in Deutschland aufgrund Datenschutz natürlich nicht).
Wenn der Unternehmensnahme als auch die Anschrift dann nicht übereinstimmen, … meinem Verständnis nach fällt das unter die unternehmerische Sorgfaltspflicht.
Aber das entscheiden Gerichte, keine Foren Moderatoren
ich bin jetzt nicht so tief im Steuerthema drin. Deswegen nur gefährliches Halbwissen Natürlich kann es Händler geben welche keine ustid beantragt haben. Aber für diese gilt dann doch auch keine umkehrlast der Steuer? Also sobald die Nummer ungültig ist oder nicht vorhanden musst du erstmal davon ausgehen, das du eine ganz normale brutto Rechnung ausstellst?
Meine (Jahrzehnte-lange) Erfahrung lautet. Bisher hatte z.B. jeder Händler aus BeNeLux eine gültige UID und ca. die Hälfte alle spanischen Händler keine gültige UID. Letzteres liegt nicht am Händler, sondern am Verfahren, das diese in Spanien separat für den EU-Warenverkehr beantragt werden mußte, der Händler dies schlicht nicht wußte, wohingegen in BeNeLux dies automatisch erfolgte.
Ich würde den Händlerbund mit exakt diesen Fragen kontaktieren und dann die Antwort an die Macher alphanauten weitergeben, dass diese ggf. das Plugin korrigieren.
Ich mein wir machen es wie @drakon schreibt. Bin jetzt auch nicht so tief in der Materie drin.