Hallo, ja mich verwundert das auch, daher wollt ich mal nachfragen. Steuerberater: Nach dem Gesetz geht es darum, wenn mehrere Artikel oder Rabatte etc. vorliegen, dass nicht Gegenstand die Lieferung sondern der einzelne Artikel ist, der wiederum Netto sein muss. Was ist denn der gängige Weg? Muss der Einzellbruttopreis angegeben werden? Kann ich nicht Einzelnetto + Einzelnetto usw… = Gesamtnetto zzgl Mwst. ---------------------- = Gesamtbrutto Grüße Tobi