Heute habe ich eine direkte Frage an die Shopware AG selber. Da die Antwort sicherlich für alle interessant ist, poste ich die Frage mal in´s Forum. Da wir einen Konkurrenten auf dem Markt haben, der gerade versucht uns den Marktzugang mit juristischen Mitteln zu erschweren (3 Abmahnungen + 1 einstweilige Verfügung innerhalb von 2 Monaten) sind wir etwas vorsichtig geworden. Wir haben uns nun kürzlich das offizielle Shopware-Modul „LiveShopping“ gekauft und setzen dies zeitweise ein. Heute nun kommt ein Shopware-Newsletter mit dem reisserischen Betreff: [size=200]Zocken, klicken, kaufen - Das neue Liveshopping![/size] Wir sind ja alle reichlich informiert darüber, wie wichtig es ist die AGB´s sauber zu beschreiben, damit der Shop abmahnsicher ist. Hier werden wir bei den entsprechenden AGB-Formulierungen auch durch TrustedShops, ProtectedShops, RA Feil, Janolow u.v.a. tatkräftig unterstützt. Da ich bisher noch noch nie etwas juristisches über die Funktionalitäten des Live-Shopping in irgendwelchen AGB´s gelesen habe, wäre ein offizielles Statement zu der Frage schön: [size=200]Muss ich als Shopbetreiber der LiveShopping einsetzt, diese Funktion in meinen AGBs darstellen, oder reichen AGB´s die für den normalen Shop korrekt sind aus?[/size] Für uns ist es eine immens wichtige Frage, da wir hier ganz sicher gehen wollen bzw. müssen. Wäre echt toll wenn Shopware, Trusted-Shops, einer der Shopware-affinen-Anwälte oder jemand anderes hier kompetent und rechtssicher antworten könnte. Liebe Grüße Michael
schade, dass es hierzu bisher keine Antwort gibt.
Warum sollte Dich jemand abmahnen, weil Du eine Liveshoppingaktion machst? [quote=“monalito”] Wäre echt toll wenn Shopware, Trusted-Shops, einer der Shopware-affinen-Anwälte oder jemand anderes hier kompetent und rechtssicher antworten könnte. [/quote] Wenn Du Rechtssicherheit haben möchtest, solltest Du einen Anwalt konsultieren. Und selbst dann läufst Du Gefahr, abgemahnt zu werden, für irgendwas, irgendwann, von irgendjemand. So ist’s nunmal in Deutschland. Frag doch mal im TS-Forum, was die dazu sagen.
Die Frage, warum mich jemand abmahnen sollte wenn ich Live-Shopping mache ist etwas - verzeih mir meine Direktheit und Ehrlichkeit - naiv. Hier könnte man jetzt über 1. seine Motivation und/oder 2. seine juristische Begründung diskutieren. Da ich als Shopbetreiber an der Motivation eines Abmahners eh nix ändern kann, ersparen ich mir hier eine Diskussion zu 1. Falls eine Abmahnung aus juristischen Gründen (z.B. bei fehlender oder mangelnder Beschreibung in den AGB´s) möglich wäre, kann ich dies schon beeinflussen, indem ich z.B. meine AGB´s rechtssicher gestalte. Warum stelle ich überhaupt so eine “bescheuerte Erbsenzählerfrage”? Nun es ist auffällig, dass manchmal ein falscher Satz oder auch nur Wort reicht und deine AGB´s sind nicht mehr abmahnsicher. Könnte hier aus der Praxis etliche Beispiele nennen. Habe gelernt, dass der potentielle Kunde immer genau informiert sein muss, wie der Vertrag zustande kommt, wie er bezahlen kann, wie er rücksenden kann, wie sich der Preis und die Lieferkosten zusammensetzen etc. etc. Kommen wir zum Live-Shopping: Ich mache eine Aktion, bei welcher der Preis minütlich fällt. Hierbei stelle ich nicht 1 sondern z.B. 5 Stück zum Startpreis von 200,- Euro zur Verfügung. Bei 180,- Euro schlägt der erste Kunde zu. Was passiert dann? Bleibt der Preis für die restlichen 4 bei 180 stehen oder zählt er weiter runter? Hat der Käufer 1 das Recht auf den Preis den Käufer 5 erzielt (z.B. 140,- Euro)? Falls nein, warum? Gibt es eine Mindestmenge die ich einstellen muss, damit mir niemand Irreführung des Käufers vorwerfen kann. Gibt es eine Höchstmenge, damit mir niemand gewerbliches Glücksspiel unterstellen kann? Wie weit darf der Preis sinken? Darf der von mir vorgegebene Endpreis unterhalb meines EK liegen? Wahrscheinlich langt sich der Eine oder Andere bei den oben genannten Beispielfragen verständnislos an den Kopf. Leider sind dies aber tatsächlich existierende Fragestellungen über die in Deutschland teilweise heftigst gestritten und geklagt wird. Hinzu kommt, dass Live-Shopping mit steigenden Preisen durchaus Merkmale von Auktionen und mit sinkenden Preisen Ähnlichkeiten mit reversiven Auktionen haben, für welche es ja auch spezielle Regeln gibt. Ich erwarte hier jetzt auch weniger eine Antwort aus der Shopgemeinde oder von Shopware selber. Hier sind eher TrustedShops, Janolaw, RA Feil und der restliche juristische Dunstkreis um Shopware gefragt, sich ein paar Lorbeeren zu verdienen. LG Michael
[quote=“monalito”]Die Frage, warum mich jemand abmahnen sollte wenn ich Live-Shopping mache ist etwas - verzeih mir meine Direktheit und Ehrlichkeit - naiv. [/quote] Wer nicht spätestenes nach 3 Abmahnungen + 1 einstweilige Verfügung innerhalb von 2 Monaten einen eigenen Anwalt konsultiert, ist in meinen Augen naiv. Den Rest erspare ich mir.
[quote=„simplybecause“][quote=„monalito“]Die Frage, warum mich jemand abmahnen sollte wenn ich Live-Shopping mache ist etwas - verzeih mir meine Direktheit und Ehrlichkeit - naiv. [/quote] Wer nicht spätestenes nach 3 Abmahnungen + 1 einstweilige Verfügung innerhalb von 2 Monaten einen eigenen Anwalt konsultiert, ist in meinen Augen naiv. Den Rest erspare ich mir.[/quote] Hi Frank, ich liebe solche Kommentare von Leuten, die keine Ahnung haben, aber meinen die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben, um sich dann ob ihrer scheinbaren Schläue über andere zu erheben indem man sie verbal verunglimpft. Mal kurz zur Aufklärung: 1. Wir haben einen Anwalt, sogar einen verdammt guten 2. Die Abmahnungen haben inhaltlich nichts mit den üblichen Themen von Online-Shops (AGB etc.) zu tun. Es geht dabei um Zertifizierungen und Wettbewerbsrecht. Also ganz andere Baustelle. 3. Ziel des Abmahners ist jedoch nicht die Klärung der inhaltlichen Fragen, sondern ganz banal, einen lästigen Mitbewerber über den juristischen Weg vom Markt zu klagen. Fazit: Wenn ich weiß, dass ich einen Mitbewerber habe, der täglich meine Webseiten, meinen Shop, jeden Facebook-Eintrag, jeden Blog-Beitrag, jede Pressemitteilung danach untersucht, ob er nicht wieder etwas findet, was er abmahnen kann, dann halte ich es für klug, ihm nicht noch eine Steilvorlage für die nächste Abmahnung zu bieten! Daher halte ich es nicht für naiv danach zu fragen, ob sich schon mal jemand über die AGB´s im Zusammenhang mit Liveshopping Gedanken gemacht hat. In meinen Augen ist es (juristisch) eher naiv, solch ein Instrument einzusetzen, ohne die rechtlichen Konsequenzen zuvor geprüft zu haben! Michael
[quote=“monalito”] ich liebe solche Kommentare von Leuten, die keine Ahnung haben, aber meinen die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben, um sich dann ob ihrer scheinbaren Schläue über andere zu erheben indem man sie verbal verunglimpft. [/quote] Ich habe lediglich eine Frage gestellt, weil ich eben nicht die Weisheit mit Löffeln gefressen habe, sondern weil ich bis dato keinen Grund wusste, weshalb man wegen Liveshopping abgemahnt werden könnte. Ferner habe ich Dir geraten, einen Anwalt zu konsultieren, da Du in Deinem ersten Posting nicht erwähnt hast, bereits einen zu haben. … Ach was, den Rest schenk’ ich mir wieder. Habe besseres zu tun und werde jetzt schön gemütlich mit den Hunden raus gehen und frische Luft für den Tag tanken.
Entschuldigt bitte, dass ich mich in eure Diskussion einklinke, denn der Ton ist doch -milde ausgedrückt- semioptimal. Dennoch die Frage, an den Thread-Starter, ihr habt einen „verdammt guten Anwalt“ und wollt auf Nummer sicher gehen, was bei dieser Vorgeschichte absolut verständlich ist, wie äußert sich denn euer Anwalt auf die von euch klar formulierten Fragen? Nichts desto trotz halte ich es für gerechtfertigt dies auch hier im Forum, wahlweise auch per E-Mail (die man ja anschließend hier veröffentlichen kann) beim Anbieter des jeweiligen Plug-In zu hinterfragen in wie weit das Angebotene (in dem Fall Plugin) rechtskonform geht. Achja, wer hier jetzt angefangen hat den anderen zu verunglimpfen oder den Stein ins Rollen brachte, ist mir schnuppe, aber bringt den doch interessanten Thread relativ wenig weiter und die Fragen werden so sicher nicht mehr gelöst. P.s. auch wenn die Methode Auge um Auge, ein wenig Mittelalterlich scheint, würde ich mir bei dem besagten Mitkonkurrenten durchaus überlegen, aus der Deckung heraus zu gehen und Ihn ebenso zu “bekämpfen”. Ein klärendes Gespräch mit dem “Gegner” natürlich vorrausgesetzt!
Ich finde das Thema auch interessant. Und würde auch gerne eine Antwort darauf bekommen. Ob so ein “Stalker” wirklich aus dem LiveShopping eine Abmahnung drehen kann. Ich gehe nun erst mal von “NEIN” aus. Warum? Weil mit dem Live Shopping generiert man ein unverbindliches Angebot, das für eine gewisse Zeit gültig ist. Wenn nun ein Kunde ein Produkt für 180 kauft. Hat er “zugeschlagen” Der nächste bekommt es nun für 140 Euro. Dann muss sich Kunde 1 damit zufrieden geben, immerhin hat er das Angebot von 180 Euro angenommen mit einem klick auf “Zahlungspflichtige Bestellung”. Des weiteren, darf Kunde 1 gar nicht mitbekommen das Kunde X es für den Preis 140 bekommen hat. Das geht diesen nämlich nichts an. Wenn er es doch weiß, hat er es direkt von Kunde X erfahren oder Kunde 1 hat die Seite gehackt