Da es hier im Forum immer noch keine Lösung zu diesem Thema gibt und Shopware ausweichend antwortet oder besser gesagt gar nicht, will ich dieses Thema noch mal auf den Schirm bringen. Wie kriege ich die beiden ab nächsten Jahr für das Lastschriftverfahren SEPA benötigten Felder IBAN und BIC in Shopware integriert? Da ja anscheinend der Zwang für eine schriftliche Bestätigung fallen wird ist das ja dann doch ein Thema mit dem man sich (und auch Shopware) beschäftigen muss.
Hallo inkognito reicht es nicht, im Backend den Inhaltstext von 1. Konto Nummer auf IBAN zu ändern 2. Bankleitzahl auf BIC/SWIFT ändern Durch die SEPA umstellung fällt der alte Kram ja weg. Im IBAN ist die Kontonummer und die Bankleitzahl ja enthalten. Der BIC/SWIFT gibt an, um welche Bank es sich handelt. Dannn hat man doch alles. 1. Kontinhaber 2. IBAN(mit Länderkürzel, Kto.Nr. und BLZ) 3. BIC/SWIFT für die Bank Man bräuchte dann eigentlich auch kein Feld für den Banknamen mehr. Schadet aber bestimmt nicht, wenn das doch noch angegeben wird.
hi, es gibt hierzu mittlerweile ein Plugin http://store.shopware.de/bezahlung-paym … rweiterung Das ganze ist m.E. aber echt nur in Sonderfällen zu gebrauchen. Sollte es wirklich einer schriftlichen Einzugsgenehmigung bedürfen, wird das kaum ein Kunde machen und ist dann weg…
Hallo, meiner Ansicht nach reicht hier auch die Anpassung der Textbausteine um die Ergänzung Kto-Nr. / IBAN etc. im Backend. Um welches es sich handelt, kann man relativ leicht erkennen. Ob es eine schriftliche Einwilligung bedarf, ist meines Wissens nach, noch nicht geklärt. Es gibt eine Webseite von den Banken und dem SEPA-Rat zu diesem Thema, mal googeln, ich habe den Link gerade nicht zur Hand. Da kann man sich über die rechtlichen Fragen informieren. Die Frage bleibt, ob sich international alle Banken den “deutschen Durchfürungsbestimmungen” anpassen. Davon hängt es auch ab, welche Erweiterungen an dieser Stelle in jedem Shopsystem vorgenommen werden müssen. Technisch sind es bei Shopware derzeit nur die Textbausteine, die angepasst werden müssen. Wenn es natürlich eine automatische Anbindung an Software-Systeme gibt, die auf diese Daten zurückgreifen, muss man überprüfen, ob die mit beiden Formaten umgehen können (IBAN und Kto-Nr.) oder es zu Fehlermeldungen kommt. Mit den Textbausteinen hat man eine pragmatische Lösung bis sich zum SEPA-Pflichtstart im nächsten Jahr der rechtliche Nebel gelegt hat.