Gutschein erzeugt Aufschlag für Mindermenge

Setzt der Kunde einen ihm zugeteilten Gutschein ein, wird der Wert des Gutscheins im Warenkorb in Abzug gebracht. Der Neukauf muß nach den shopware Gutschein Regeln immer einen höhren Wert haben als der Gutschein. Doch damit entsteht bei geringen Unterschieden der Fall “Mindermengenzuschlag”.

Beispiel: Gutschein über 50 €, Mindermengengrenze 10 €, Neukauf zu 55 € ergibt 55 - 50 = 5 €, also Mindestbestellwert unterschritten, Zuschlag fällig

Wie läßt sich diese Benachteiligung des Kunden unterbinden?

In bisherigen Diskussionen wurde das Problem nicht sinnvoll gelößt. Einzig der Vorschlag eine eigene “Gutschein-Kundengruppe” ohne Mindestbestellwert anzulegen umschifft das generelle Problem, ist aber umständlich zu handhaben.

Ich denke, die Berechnungsabfolge ist falsch organisiert. Der Abzug des Gutscheins gehört an den Schluß nach Ermittlung des Warenkorbwertes und einem eventuellen Mindermengenaufschlag.

Warum überhaupt einen Mindermengenzuschlag berechnen!? Ich finde so etwas immer ziemlich doof für den Endverbraucher. Warum muss der Kunde mehr bestellen oder mehr zahlen, wenn er nur eine Kleinigkeit haben will!? Ausserdem hört sich das Ganze - also Mindermengenzuschlag -  so nach Zwang an und von daher würde ich selber wohl auch nirgendwo etwas bestellen, wo man mir einen Mindermengenaufschlag aufbrummt!

Man kann es ja auch anders herum freundlicher formulieren: Versandkostenfrei ab… - das ändert aber am Sachverhalt nichts

Warum man das macht? Weil es sich sonst wirtschaftlich nicht lohnt Kleinstbestellungen auszuführen. Da bestellt jemand einen Plastiklöffel für 0,69 €. Wie handelst Du das?

Na im Briefversand für 1-3 Euro oder deutschlandweit immer versandkostenfrei. Der Kunde ist König, so habe ich das zumindest mal gelernt. Und nicht jedes Geschäft muss immer gleich ein großes Geschäft sein. Viel Kleinviech, macht auch Mist. Wenn man als Shopbetreiber aber auf so etwas überhaupt keinen Bock hat dann sollte man keine Dinge unter 5 Euro anbieten, ganz einfach!

Und  dann schickt man jemadnen wegen 1 Sendung zum Briefkasten, 20 min Arbeitszeit.

Die meisten Kunden bestellen diese kleinen Dinge als Zubehör in umfangreicheren Bestellungen, wie es ja auch sinnvoll ist. Die wenigen anderen wissen, dass ihr Sonderwunsch Aufwand erzeugt und kommen damit klar. Nur weil es sich um einen Pfennigartikel handelt, heißt ja nicht, dass er nicht im Zusammenhang mit anderen Posten sinnvoll wäre. Man muss ja das Kind nicht mit dem Bad ausschütten.

@drakon schrieb:

Und  dann schickt man jemadnen wegen 1 Sendung zum Briefkasten, 20 min Arbeitszeit. […]

Wenn Du tatsächlich jede kleine Bestellung persönlich zur Post bringen lässt, machst Du garantiert was falsch…  Wink

Und klar kann man diese - wie Du so schön gesagt hast - Pfenning Artikel ruhig anbieten, man darf sich dann aber auch nicht wundern, wenn ein Kunde eben mal nur das kaufen will! Ihn dann aber mit einem Mindermengenzuschlag zu bestrafen, finde ich nicht ok.

Aber lassen wir das, denn da hat wohl jeder seine eigene Philosophie…