Hallo, wusste jemand von euch, daß beim Google Shopping der Shop KEINEN Mindestbestellwert ausweisen darf ? Ich wurde beim Google Shopping gesperrt, weil zuerst Rundungsdifferenzen im Google Feed waren, was in der aktuellen Shopware Version ja zum Glück behoben wurde. Allerdings bin ich immer noch gesperrt, auf Nachfrage bei Google habe ich folgende Antwort erhalten: Ihre Shopping Anzeigen werden momentan abgelehnt wegen die Mindestbestellwert von €20 die Sie auf Ihre Webseite haben. Falls Käufer auf Ihre Webseite gehen sehen Sie für ein bestimmtes Produkt die €7 aufgelistet. Dementsprechend erkennt das System die Mindestbestellwert die Sie haben, als Verstoß gegen unser Preisrichtlinien. Ich würde Ihnen empfehlen um diese Mindestbestellwert dementsprechend zu ändern. War dies jemanden bisher bekannt ??? Also soll ich jetzt Kunden auch Waren für € 1,50 via DHL Paket versenden ? Rechnet sich doch vorne bis hinten nicht mal ansatzweise. Was macht Ihr hier ? Gruss Ralf
Hallo, man “verkauft” Google den Mindermengenzuschlag als Versandkosten. D.h. man muß beim Artikelexport bei Artikeln, die unter dem Mindestbestellwert liegen, den Mindermengenzuschlag in der Spalte Versandkosten ausweisen, bzw. zu den sonst. Versandkosten addieren.
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Einfach ausgedrückt. Du musst die Kosten google mitteilen, welche beim Kauf eines einzigen Artikels Deines Angebots entstehen.
Ist der Artikel günstiger als Dein Mindestbestellwert, dann musst Du den Mindestbestellwert als Gesamtkosten ansetzen oder die Artikel aus dem Feed nehmen.
Du kannst nach unserer Erfahrung jedoch gut mit dem Mindermengenzuschlag arbeiten.