Anbei eine offizielle Rückmeldung von Trusted Shops für eine angefragte Prüfung des Gewährleistungslabel:
- Fehlendes Label / Verpflichtende Information: Das Gewährleistungslabel ist eine gesetzliche Informationspflicht des Händlers. Es dient dazu, Verbraucher transparent über ihre gesetzlichen Rechte aufzuklären. Der Kunde muss diese Rechte nicht „bestätigen“, sondern der Händler muss sie ihm vor Vertragsschluss klar und gut sichtbar anzeigen.
- Keine aktive Bestätigungspflicht durch den Kunden: Ein Link zu den Gewährleistungsrechten darf dem Kunden zur Verfügung gestellt werden (z. B. auf der Checkout-Seite oder im Header). Es ist jedoch unzulässig, vom Verbraucher zu verlangen, eine Checkbox anzuklicken, um seine eigenen gesetzlichen Rechte zu „bestätigen“.
- Anforderung an den Link: Wenn der hervorgehobene Text „meine gesetzlichen Gewährleistungsrechte“ als Verlinkung dient, öffnet sich beim Anklicken/Hovern zwar möglicherweise die harmonisierte Mitteilung. Die Koppelung an das Einverständnis mit den AGB und die Formulierung „bestätige“ ist jedoch irreführend und unzulässig.
@Benjamin_Hummel Wenn man Trusted Shops vertrauen kann - was ich jetzt mal unterstellen würde - ist die Standard-Einbindung von Shopware nicht gesetzteskonform.
Als (einfacher) Lösungsvorschlag von Trusted Shops:
So wäre es richtig gelöst
Setzen Sie die Information als reinen Hinweistext ohne Checkbox direkt auf der Checkout-Seite oder im Fußbereich ein:
Beispiel zur Einbindung: „Hier finden Sie Informationen zu Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten.“ (Beim Klick oder Mouse-over öffnet sich das vollständige Gewährleistungslabel).