Hallo zusammen, ich halte das Thema für sehr wichtig, deswegen mache ich mal einen extra Thread dafür auf. So wie ich das jetzt mitbekommen habe, lässt sich der Geburtstag nicht als Pflichtfeld beim Registrieren oder beim Abschluss einer Bestellung in Shopware angeben/abfragen. Heißt das für mich jetzt, dass ich mit der Standardinstallation von Shopware und unter anderem mit Ü18 Artikeln im Sortiment nichts rechtskonform bin? Und wer versichert mir, dass ich mit einem eventuell verfügbaren Plugin rechtskonform bin?
Hallo, entschuldige bitte, aber mit einer bloßen Abfrage des Geburtsdatums ohne echte Verifikation hast Du noch nie Ü18-Artikel verkaufen dürfen. Alle anderen, die keine Ü18-Artikel verkaufen, laufen Gefahr gegen das Gebot der Datensparsamkeit des Datenschutzgesetzes zu verstoßen, wenn sie das Geburtsdatum abfragen, obwohl es zur Erbringung ihrer Leistung nicht notwendig ist. Da aus meiner Sicht die Verkäufer von Ü18-Artikeln in der Regel in der Minderheit sind, sind es diese, die durch eine Individual-Programmierung oder einen Plugin-Kauf tätig werden müssen. Die Grundeinstellung Shopwares bedient der größeren Teil der Kunden.
Alles klar, das ist schon so richtig, ich war nur gewohnt, dass man das Geburtsdatum wenigstens als Pflichtfeld angegeben kann. Leider ist dies nicht möglich in Shopware, ein Plugin dafür habe ich leider auch noch nicht gefunden.