Hallo zusammen,
Wir verkaufen B2B und B2C innerhalb der EU
Wir halten die Bruttopreise und tragen die Differenz selber. Kunde ist König
Wir haben für sämtliche Kundengruppen die Steuerregeln für die gesamte EU gesetzt.
Wir ermöglichen Streckengeschäfte.
Und genau bei den Streckengeschäften gibt es ein Problem:
Unser Shop sitzt in Deutschland, wir haben deutsche Händler, die über uns Ware kaufen und über uns per Dorpshipping versenden. Teilweise geht diese Ware zu Privatkunden ist Ausland.
Daher MUSS auf der Rechnung eigentlich der Steuersatz des Lieferlandes sein.
Das passiert bei uns aber nicht. Shopware greift immer zur Steuer-Berechnung auf die RECHNUNGSADRESSE zu – nicht die Lieferadresse.
Ebenfalls der Fall Privat-Kunde aus EU Land 1 kauf bei uns in Deutschland ein und lässt aber in EU Land 2 liefern. Auch hier wird EU Land 1 als Steuersatz herangezogen, obwohl es das Lieferland sein müsste.
Woher kommt der Fehler? Wo stelle ich den Bezug um, dass Lieferadresse zur Steuerermittlung herangezogen wird?