Der Zahlungsanbieter (Kreditkarte) will folgendes erfüllt sehen

Wir bitten Sie zusätzlich, im Vorfeld zu prüfen, ob Ihr Webshop die folgenden Anforderungen erfüllt, um die Einhaltung der Vorschriften der Kartenorganisationen sicherzustellen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen inkl. Widerrufs/-Rücktrittsrecht und Gerichtsstand (sollte von der Homepage und allen Checkout-Seiten) zugänglich sein

Akzeptanz der AGB im Webshop durch den Kunden vor Abschluss des Bestellprozesses (Click-to-accept Button)

Impressum im Webshop gemäss landesüblichen Vorgaben, inkl. Kontaktmöglichkeit (Telefon/E-Mail) (sollte von der Homepage und allen Checkout-Seiten) zugänglich sein

Transparenz in Webshop, Katalogen und Preislisten (MWST, Versandkosten, Bearbeitungsgebühren etc.)

Sowohl der Vor- als auch der Nachname vom Kunden müssen während des Bestellvorgangs abgefragt werden.

Ist das in SW5 so erfüllt?

Seltsame Rechtsauffassung des Zahlungsanbieters. Eine Bestätigung der AGB durch Anklicken ist, wie man auf IT-Recht und vielen andern Rechtsseiten nachlesen kann, eigentlich nicht notwendig:

„Da es für die Einbeziehung von AGB nicht auf die tatsächliche Kenntnisnahme des Kunden ankommt, sondern hierfür die Möglichkeit der Kenntnisnahme in zumutbarer Weise ausreicht, ist die Verwendung von Checkboxen im elektronischen Bestellprozess zwar möglich aber nicht nötig.“

Ansonsten ist das alles in Shopware5 so möglich. Teilweise muss es erst so eingestellt oder konfiguriert werden.

Der Zahlungsanbieter ist Concardis. Ein Widerrufs- und Rücktrittsrecht gibt es m.W. hier in der CH gar nicht. Impressum ist über das Footer-Menu zugänglich. Versandkosten werden beim Checkout ausgewiesen.

Was muss ich denn noch speziell einstellen?

AGB-Checkbox oder nicht lässt sich in den Grundeinstellungen einstellen.
Was in die Preislisten , die man im Produktexport oder im Import-Export-Tools erstellt, rein kommt, liegt natürlich im eigenen Verantwortungsbereich.
Ansonsten lassen sich alle Ausgabeseiten gegebenenfalls über eigene Templates verändern.