Brutto/Netto bei Bestellungen aus EU / Nicht-EU

Hallo, ich habe folgendes Problem bei der Shopeinrichtung (SW 4.0.5): Ich verkaufe weltweit, und zwar nur an Endkunden. Ich hätte es gerne so eingestellt dass die Preise alle Brutto sind, und bei Kunden außerhalb EU keine MwSt angezeigt wird. Also z.B. im Warenkorb bei Kunden aus EU: Artikel X Netto 10€, Brutto 11,90€, MwSt 1,90€ Bei Kunden aus Nicht-EU: Artikel X Brutto 11,90€ Was muss ich dafür einstellen? Irgendwie finde ich die passenden Einstellungen nicht :frowning: Danke und Gruß

Niemand eine Idee wie dies einzustellen ist? Ich bin doch sicher nicht der einzige der auch außerhalb der EU verkauft :wink: Gruß

Schon, aber die werden wohl die Nicht-EU-Kunden nicht um die MwSt. bescheißen wollen, so wie du es vorhast

[quote=“Euromann”]Schon, aber die werden wohl die Nicht-EU-Kunden nicht um die MwSt. bescheißen wollen, so wie du es vorhast[/quote] Wieso sollte ich jemanden “bescheißen”? Laut meinem Steuerberater kann ich in dem Fall netto oder brutto ausweisen, und brutto wäre bei Endkunden wohl üblicher… Gruß P.S.: Pflegst Du immer so einen Umgangston mit anderen? :thumbdown:

Ich bin nur ehrlich. Genau das würde ich nämlich als Drittländer-Bewohner denken, wenn meinem Artikel in deinem Shop die MwSt nicht abgezogen wird, sondern einfach netto für brutto kassiert wird. Ich muss nämlich auch EUSt und Zoll bezahlen.

Hi, mich wundert und ärgert immer wieder, wenn hier jemand etwas schreibt, weil er Hilfe benötigt, statt dieser aber nur wertenden Kommentare erhält. Übrigens hat die letzte Antwort wohl weniger mit Ehrlichkeit als mit Unwissenheit zu tun und der Schreiber hat sicherlich noch nie in die Schweiz oder USA verkauft, denn sein Steuerberater hätte ihm mit Sicherheit was Anderes erzählt. Richtig ist, dass Kunden in nicht EU-Ländern die MWSt. nicht zahlen müssen. Richtig ist aber auch, dass hierfür nicht reicht, einen Wohnsitz im Nicht-EU-Land nachzuweisen. Vielmehr muss die tatsächliche Ausfuhr des gekauften Artikels durch eine Zollausfuhrbescheinigung nachgewiesen werden! Daher müssen z.B. die ausländischen Kunden, welche in deutschen Geschäften einkaufen zunächst den vollen Preis zahlen und den Artikel exportieren. Anschließend erhalten sie die MWSt. vom Händler zurück, falls sie ihm die Exportpapiere vorlegen können. In Flughäfen kann ich zwar Duty-Free (also ohne MWSt.) einkaufen, falls ich jedoch außerhalb einer Transitzone bin erhalte ich die Ware erst beim Einstieg in den Flieger. Was den Online-Shop angeht, verhält es sich eigentlich nicht anders als innerhalb der EU. Man macht einen Unterschied zwischen Firmenkunden und Privatkunden. Bestellt ein Firmenkunde (und kann dies nachweisen), so kann ich ihm eine Netto-Rechnung ausstellen. Problematisch sind die Privatkunden. Die haben zwar im Prinzip “Anspruch” darauf ohne deutsche Umsatzsteuer einzukaufen, die deutschen Finanzämter akzeptieren dies jedoch nur, wenn ich entsprechende Exportbescheinigungen beibringen kann. Ansonsten ist das Finanzamt gnadenlos (wie überraschen!) und verlangt vom Händler, dass er für den Verkauf Umsatzsteuer abführt! (siehe hierzu auch Stellungnahme der Handelskammer Hamburg am Ende der Antwort) Zusammenfassung: 1. Lieferungen in nicht-EU-Länder sind grundsätzlich Umsatzsteuerfrei 2. Der Export der Ware muss jedoch dem Finanzamt nachgewiesen werden 3. Kann ich den Export gegenüber dem Finanzamt nicht nachweisen, muss ich als Händler die MWSt. trotzdem abführen! Da das Ganze - auch für den ausländischen Kunden - recht bürokratisch ist fragt sich so mancher, ob sich der Aufwand lohnt. Natürlich macht man dies bei einem hochpreisigen Artikel. Aber selbst bei einem Artikel der 100,- Euro kostet, stellt sich die Frage, ob man für 19,- Euro dem Kunden und sich selber all dies zumuten will. Daher geht in der Praxis mancher Händler tatsächlich dazu über, dem Kunden in nicht EU-Ländern vorzugaukeln, dass es sich um einen Netto-Preis handelt. In Wirklichkeit ist die Umsatzsteuer einkalkuliert, denn er muss sie schließlich gegenüber dem Finanzamt abführen. Unehrlich? Ja, aber auch Unbürokratisch! Und ehrlich, warum sollte ich eigentlich meine deutschen Preise 1:1 im Ausland übertragen? Ist es nicht eher so, dass ich meine Preise am ausländischen Markt orientiere? [color=red][size=200]Übrigens: die Ausgangsfrage wie man dies Problem im Shop umsetzt ist nach wie vor unbeantwortet.[/size][/color] ***Stellungnahme Handelskammer Hamburg*** "Mit Schreiben vom 17. Juli 2009 nimmt das “Bundesfinanzministerium (BMF) Stellung zu den Auswirkungen auf den Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke. Das Schreiben ist anzuwenden auf Ausfuhrlieferungen, die nach dem 30. Juni 2009 bewirkt werden, und ersetzt das BMF-Schreiben vom 1. Juni 2006. Unternehmen, die Ware von Deutschland ins Drittland (nicht EU-Staaten) exportieren, können diese als so genannte Ausfuhrlieferung aufgrund der Steuerbefreiungsregelung des § 4 Nr. 1a in Verbindung mit § 6 Umsatzsteuergesetz (UStG) steuerfrei abrechnen. Für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung ist es u.a. erforderlich, dass die entsprechenden Voraussetzungen nachgewiesen werden. Der Nachweis ist eine unverzichtbare materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung. Kann der Nachweis nicht geführt werden, darf die Steuerbefreiung nicht in Anspruch genommen werden. Das heißt, die Rechnung muss mit deutscher Umsatzsteuer ausgestellt werden und diese muss ans Finanzamt abgeführt werden.” http://www.hk24.de/international/export/exportvorschriften/zollinformation_rechtliche_bestimmungen/367076/Ausfuhrnachweis_fuer_Umsatzsteuerzwecke.html

Hallo, mir stellt sich hier die Frage, ob Du Deine Waren selbst ins Nicht-EU-Land fährst, oder ob diese Kunden die Waren bei Dir abholen? Denn in jedem anderen Fall läßt sich die Ausfuhr bequem nachweisen. Schließlich liegen dazu die Abrechnungen Deiner Versandienstleister und Speditionen vor.

Hallo Andreas, es mag ja sein, dass man von Schönaich schnell mal in die Schweiz rüberfährt, um seine Waren dann dort bei der Post aufzugeben. Aber mal ganz im Ernst, mir stellt sich die Frage was Du mit Deinem Beitrag jetzt wirklich inhaltlich & fachlich mitteilen wolltest. Und ich hege ernsthafte Zweifel, ob Du tatsächlich schon mal gegenüber Deinem Finanzamt einen Export in nicht-EU-Staaten deklariert hast. Dann wüsstest Du nämlich, dass all die schönen Bescheinigungen Deiner Dienstleister nichts wert sind, wenn sie nicht beim Zoll vorgeführt wurden. Das Finanzamt glaubt in Fragen der Ausfuhr nur dem Zoll und sonst niemandem! Und an sowohl an Dich als auch an alle noch nachkommenden Kommentatoren geht nochmals der Hinweis, dass die Eingangsfrage dieses Theras bis heute nicht beantwortet wurde! Vielleicht könnt Ihr Euch einfach mal darauf konzentrieren! Es wundert mich schon sehr, dass unter all den Shopware-Usern niemand sein sollte, der in die Staaten exportiert (und Shopware richtig konfiguriert hat). Und es wundert mich auch ein wenig von Shopware, dass hierzu bisher nichts erschienen ist. Es ist schließlich nicht damit getan, einen Sprachshop in englisch anzubieten, denn es besteht aus juristischer Sicht ein himmelweiter Unterschied zwischen einer Lieferung nach Großbritannien und einer nach USA. Seltsamerweise ist im Lieferumfang nichtmal eine US-Flagge dabei und noch seltsamer gibt es keine Angebote für US-Sprachshops. Besteht da etwa wegen NSA und anderen Affären ein Embargo? :sunglasses:

Hallo, welche Laus ist Dir über die Leber gelaufen? Schraub mal Deinen aggressiven Tonfall wieder runter, dann kann man doch ganz normal drüber diskutieren. Im Übrigen bestimmst weder Du noch der Threadstarter darüber, wer hier was schreiben darf. Das kann evtl. noch der Hausherr, aber sonst ist das hier (noch) ein freies Land.

So, genug geschimpft! Können wir uns jetzt endlich mal der Ausgangsfrage stellen und nach einer Lösung des Problems suchen? Denn dafür sind wir doch alle hier im Forum, oder? Michael

Hallöchen, also in den Grundeinstellungen bei den jeweiligen Ländern kann man ja steuerfrei anklicken:

In der documents/index.tpl habe ich nachstegendes eingefügt für die Rechnungsausgabe - einmal für die Abfrage Schweiz - weil hier ein anderer Text stehen muss als in umsatzsteuerbefreite EU-Länder. Hier nur den zweiten Passus durch §§ für NICHT-EU-Länder ändern: [code]{block name=“document_index_info_net”} {if $Document.netto == true}

{s name=“DocumentIndexAdviceNet”}{/s}

{if $User.$address.country.countryiso == ‘CH’}

“Ort der sonstigen Leistung befindet sich gem. § 3a Abs.2 i.V.m. § 4 Nr. 14 UStG in der Schweiz. Die sonstige Leistung ist damit nicht steuerbar”.

{else}

“Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung, gemäß §4 Nr. 1b, sowie 6a UstG”.

{/if} {/if}

{s name=“DocumentIndexSelectedPayment”}Gewählte Zahlungsart{/s} {$Order._payment.description}
{s name=“DocumentIndexSelectedDispatch”}Gewählte Versandart:{/s} {$Order._dispatch.name}

{/block}[/code] Ich hoffe das hilft Euch! :wink:

[quote=„monalito“]Dann wüsstest Du nämlich, dass all die schönen Bescheinigungen Deiner Dienstleister nichts wert sind, wenn sie nicht beim Zoll vorgeführt wurden. Das Finanzamt glaubt in Fragen der Ausfuhr nur dem Zoll und sonst niemandem! Und an sowohl an Dich als auch an alle noch nachkommenden Kommentatoren geht nochmals der Hinweis, dass die Eingangsfrage dieses Theras bis heute nicht beantwortet wurde! Vielleicht könnt Ihr Euch einfach mal darauf konzentrieren! [/quote] Ich frage mich ob Du ein komisches Finanzamt hast oder vielleicht grundsätzlich nur Lieferungen mit Rechnungswerten von über 1.000,- Euro hast? Fakt: bei Warenwerten unter 1.000,- Euro reicht die Eingangs-Rechnung von z.B. DHL aus, wenn die Lieferung eindeutig zugeordnet werden kann (Sendungsnummer auf der Rechnung, diese muss dem Kunden zugeordnet werden können). Das Ganze muss plausibel nachvollziehbar sein und es sollten auch entsprechende Eingangszahlungen vorliegen. Ab 1.000,- Euro Rechnungssumme läuft es über den Zoll, ohne ABD geht da gar nichts. @ascel Wenn du Brutto für Netto verkaufst, stellt sich die Frage ob Du nicht viel zu teuer bist. Auf alle Fälle solltest Du das Thema nochmal genau mit Deinem Steuerberater durchsprechen, ich denke da hakte etwas in der Kommunikation. Wie es geht hat Petra ja schon erläutert. Das Ganze ist extrem ungewöhnlich, da Drittlandslieferungen ja immer umsatzsteuerfrei sind, Shopware ist da nichts vorzuwerfen.

Gibt es hier schon was neues ? Ich hätte den Fall das ich Hauptsächlich in Drittländer liefere, jetzt habe ich den Artikelpreis angegeben von z.B 30$. Jetzt wird mir aber wenn ich in den Shop gehe nicht 30$ angezeigt sondern 35,70 also mit 19 MWST. Lege ich den Artikel in den Warenkorb so wird er mir korrekt für 30$ angezeigt - da ich als Standard Land die USA gewählt habe. Jetzt werden auch im Shop alle richtig mit 30$ angezeigt. Gibt es eine Möglichkeit das es von anfang an für jeden die 30$, also Preis ohne MWST anzeigt ? Wie gesagt 98% der Kunden sind aus Drittländern. Besten Dank im Voraus

[quote=„mediameans“]Gibt es hier schon was neues ? Ich hätte den Fall das ich Hauptsächlich in Drittländer liefere, jetzt habe ich den Artikelpreis angegeben von z.B 30$. Jetzt wird mir aber wenn ich in den Shop gehe nicht 30$ angezeigt sondern 35,70 also mit 19 MWST. Lege ich den Artikel in den Warenkorb so wird er mir korrekt für 30$ angezeigt - da ich als Standard Land die USA gewählt habe. Jetzt werden auch im Shop alle richtig mit 30$ angezeigt. Gibt es eine Möglichkeit das es von anfang an für jeden die 30$, also Preis ohne MWST anzeigt ? Wie gesagt 98% der Kunden sind aus Drittländern. Besten Dank im Voraus[/quote] Da das Shopsystem ja nicht im Vorfeld wissen kann woher der Kunde stammt, wird natürlich erst der Preis mit MwSt angezeigt. Erst wenn im Warenkorb die Versandkostenberechnung getätigt wird ist für das System klar das der Kunde z.B. aus der Schweiz ist und berechnet jetzt die Preise im Shop ohne Steuer. Das ganze kannst du nur vermeiden, indem ein Popup-Fenster aufgeht wenn ein Kunde auf deinen Shop kommt bei dem dieser das Lieferland auswählen kann, aber ob es das als Plugin für Shopware gibt kann ich nicht beantworten.

Danke für deine Antwort, gibt es denn keine Möglichkeit ein Standard Wert für das Versandland schon zu setzten ?