Grützi meine Freunde, ich arbeite gerade an einer der letzten Baustellen: Die Rechtssicherheit der E-Mails. Wir sind Kunde bei Janolaw und haben durch sie unser Impressum, die AGB, das Widerrufsrecht und den Datenschutz als CMS-Seiten eingebunden. Jetzt gibt es noch die Möglichkeit diese per Smarty Tag auch direkt als Text in E-Mails einzubinden, allerdings wird die E-Mail dann fünf Meter lang und es steht dort 3 Mal untereinander “erstellt von Janolaw AG”. Etwas zu viel des guten, wenn ihr mich fragt. So würde ich die AGB und das Widerrufsrecht gerne als PDF oder Textdatei anhängen, was durch Shopware selbst in den E-Mailvorlagen ziemlich einfach aussieht. Mein Bedenken ist jedoch, dass diese Texte dann nicht immer automatisch auf dem neuesten Stand der Dinge, zum Beispiel bei einer Rechtsänderung sind. Weiß jemand ob Janolaw einen automatisch über Änderungen informiert und man so einfach die PDF ändern müsste / könnte? Gehe ich richtig in der Annahme, dass in allen E-Mails das vollständige Impressum, aber nur in der Bestellbestätigung auch die AGB und das Widerrufsrecht Bestandteil sein müssen? Bei Vater Google habe ich leider diverse verschiedene Stellungnahmen zu dem Thema gelesen, die waren zum Teil aber auch ein paar Jahre alt. Noch einen schönen Restsonntag, Vader
zu deinen Fragen um ganz sicher zu gehen würde ich mich an Janolaw wenden - sonst bekommst Du hier im Forum auch A, B und C Antworten
Hallo, zu Deiner 1.sten Frage „Wir informieren Sie bei Änderungen der Rechtstexte per E-Mail über die rechtlichen Hintergründe“ Somit erhaeltst du bei jeder Gesetzaenderung eine eMail. Dann koenntest du Deine Texte Anpassen. Auf der Website ist dann allerdings der Rechtstext sofort Aktualisiert , sofern eine aenderung eintrifft , bei deinen PDF´s erst dann , wenn Du sie anpasst. Soweit ich weiss, wirst du auch dann auf den genauen „Passus“ hingewiesen, wo die aenderungen einzufuegen sind. Gehe ich richtig in der Annahme, dass in allen E-Mails das vollständige Impressum, aber nur in der Bestellbestätigung auch die AGB und das Widerrufsrecht Bestandteil sein müssen? Ich denke erst bei „Annahme“ der Bestellung ist nochmals ueber das Widerrufsrecht zu Informieren. Du gibst ja im Shop schon bei Aufgabe einer Bestellung durch den Kunden den Hinweis auf die AGB und den Widerruf. Sofern es sich um eine „normale“ Email handelt, wuerde ich lediglich das Impressum einfuegen. So wie du es planst habe ich es letztendes auch vor, damit es „schoener“ wirkt und separat durch den Kunden geoeffnet und zb. auf der Festplatte abgespeichert werden kann. Mfg