Hallo zusammen,
ich verstehe die Empöhrung insofern, als dass man mit den Demodaten durchaus (trotz Disclaimer) leicht in die Falle tappen kann (“kannst Du mal kurz”).
Grundsätzlich sollte sich aber jeder Shopbetreiber mit dem Urheberrecht insoweit auskennen, dass er weiß was Nutzungsrechte sind und wie mit diesen verfahren wird. Das scheint beim OP ja auch nicht die Frage zu sein. Oft wird der Verzeichnisschutz zum Testen der API o.ä. auch deaktiviert und keine saubere Ausnahme konfiguriert. Und schwupp vergessen wieder zu akivieren.
Zum Thema Internetrecht kann ich übrigens sehr das (sehr umfangreiche) Skript “Internetrecht” von Prof. Dr. Thomas Hoeren, Uni Münster, ans Herz legen: https://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/lehre/materialien
Insofern finde ich den vorliegenden Fall nicht überraschend, aber ein wichtiger “Wachrüttler” ist es allemal. Dass der Fotograf blöd sein soll, wenn er seine Rechte geltend macht, finde ich etwas daneben. (Vermutlich hat er das nicht mal selber angeleihert, sondern eine Bildagentur/Manager). Viel interessanter finde ich da Gegenstandswert eines Testsystems!
Ich habe gerade in unserem Blog einen Beitrag zu dem Thema veröffentlicht (https://www.mndnext.de/abmahngefahr-mit-shopware-demoshop-daten/). Beim Schreiben sind mir noch zwei Punkte aufgefallen:
- “Test- und Evaluierungszwecke”: Achtung, auch ein Unternehmen intern ist kein rechtsfreier Raum. Hier sind für die Nutzung von Inhalten ebenfalls entsprechende Nutzungsrechte erforderlich. Das könnte insbesondere dann interessant sein, wenn ein Demosystem von mehreren Personen über einen längeren Zeitraum betrieben und genutzt wird …
- Was ist eigentlich mit den “privaten” Demoshops, welche bei Shopware angelegt werden können? Diese sind ja auch öffentlich zugänglich. Wer ist hier Betreiber? Die Shopware AG oder der “Tester”. Und inwiefern sind hier ältere Shop-Versionen noch aktiv?
Viele Grüße
Marc
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