Abmahnung wegen Bildes im Demoshop

Hallo zusammen,

ich verstehe die Empöhrung insofern, als dass man mit den Demodaten durchaus (trotz Disclaimer) leicht in die Falle tappen kann (“kannst Du mal kurz”).
Grundsätzlich sollte sich aber jeder Shopbetreiber mit dem Urheberrecht insoweit auskennen, dass er weiß was Nutzungsrechte sind und wie mit diesen verfahren wird. Das scheint beim OP ja auch nicht die Frage zu sein. Oft wird der Verzeichnisschutz zum Testen der API o.ä. auch deaktiviert und keine saubere Ausnahme konfiguriert. Und schwupp vergessen wieder zu akivieren.

Zum Thema Internetrecht kann ich übrigens sehr das (sehr umfangreiche) Skript “Internetrecht” von Prof. Dr. Thomas Hoeren, Uni Münster, ans Herz legen: https://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/lehre/materialien

 

Insofern finde ich den vorliegenden Fall nicht überraschend, aber ein wichtiger “Wachrüttler” ist es allemal. Dass der Fotograf blöd sein soll, wenn er seine Rechte geltend macht, finde ich etwas daneben. (Vermutlich hat er das nicht mal selber angeleihert, sondern eine Bildagentur/Manager). Viel interessanter finde ich da Gegenstandswert eines Testsystems! :wink:

 

Ich habe gerade in unserem Blog einen Beitrag zu dem Thema veröffentlicht (https://www.mndnext.de/abmahngefahr-mit-shopware-demoshop-daten/). Beim Schreiben sind mir noch zwei Punkte aufgefallen:

  • “Test- und Evaluierungszwecke”: Achtung, auch ein Unternehmen intern ist kein rechtsfreier Raum. Hier sind für die Nutzung von Inhalten ebenfalls entsprechende Nutzungsrechte erforderlich. Das könnte insbesondere dann interessant sein, wenn ein Demosystem von mehreren Personen über einen längeren Zeitraum betrieben und genutzt wird …
  • Was ist eigentlich mit den “privaten” Demoshops, welche bei Shopware angelegt werden können? Diese sind ja auch öffentlich zugänglich. Wer ist hier Betreiber? Die Shopware AG oder der “Tester”. Und inwiefern sind hier ältere Shop-Versionen noch aktiv?

 

Viele Grüße

Marc

 

MND Next GmbH

Jetzt neu im Plugin Store: Plugin MND Plugin-Update Benachrichtigungen (MND Plugin Notification)

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Man sieht an diesem Beispiel mal wieder so klar, dass das Urheberrecht in Deutschland schon lange nichts mit dem Schutz geistigen Eigentums zu tun hat, sondern reine Geldmacherei ist.

Wenn es dem Fotografen Thilo Brunner (bitte um Korrektur, fass nicht dieser gemeint ist) oder der Kanzlei Meissner & Meissner aus Berlin (scheint übrigens zwei zu geben - eventuell könnte der Threadsteller konkretisieren, welche die Abmahnungen ausspricht?!) wirklich um den Schutz ihres Werkes gehen würde, dann wäre nichts einfacher und effektiver gewesen, als Shopware als Quelle der Rechtsverletzung zu kontaktieren, aufzufordern, das Bild zu entfernen und eine Aufforderung an die Nutzer mit einer Frist zu veröffentlichen, bis zu der alle Bilder entfernt werden sollten. Danach hätte man den Rest immer noch abmahnen können.

Aber klar - das bringt natürlich nicht so viel Geld ein, wie jeden abzumahnen.

@Shopware: Dieses Berufen auf den Disclaimer ist völlig daneben! Rechtlich versteh ichs, aber eine klare Entschuldigung wäre der richtige Weg. Parallel sollten alle Elemente in den Demodaten neu bewertet und im Zweifelsfall rausgeworfen werden (nicht irgendwann später).

Wenn ich zB einen neuen Hoster teste, setze ich auch eine Installation mit den Demodaten auf. Und da achte ich auch nicht immer auf einen Verzeichnisschutz oder den Wartungsmodus.

Außerdem würde ich begrüßen, wenn keinerlei Bilder des Fotografen Thilo Brunner mehr lizensiert würden (nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, aber genauso, wie er entscheidet, womit er sein Geld verdient, steht es uns frei zu entscheiden, wem wir unseres geben)

@Abgemahnte: Ich würde auf keinen Fall einen Anwalt hinzuziehen. Es gibt keinen Grund, warum noch ein Anwalt an der Geschichte verdienen soll. Der wird euch auch nur raten, die Unterlassungserklärung (mit kleineren Modifikationen) abzugeben und die Endsumme etwas runterhandeln. Nur, dass ihr im Gegenzug ihn/sie bezahlen müsst. Versucht das lieber zunächst selbst. Ihr seid zwar leider im Unrecht, allerdings ist der Fall keineswegs unkritisch - es handelt sich ganz klar um eine Testumgebung, die so vom Hersteller bereitgestellt wird. Es wird nur zum internen Testen verwendet ohne die Absicht, diesen Shop in der konkreten Form je produktiv zu nutzen. Auch ein Richter wird den Unterschied sehen, ob ihr das Bild einfach in euren echten Shop einbindet, um Werbung damit zu machen, oder ob ihr einen Shop zur technischen Evaluation aufsetzt, zu dem unter normalen Bedingungen niemand Zugriff hat.

Wenn ihr einen Anwalt einschalten wollt, dann könntet ihr vielleicht versuchen, Fehler beim Fotografen / der Kanzlei zu finden. Eventuell kann man dann mit einer eigenen Abmahnung kontern (in Deutschland ist es faktisch unmöglich, sich 100% rechtskonform zu verhalten) - vielleicht habt ihr Glück. In dem Fall wäre es natürlich schön, die Informationen hier mit Beweismitteln zu veröffentlichen, damit andere Abgemahnte diese ebenfalls nutzen können.

@Ade schrieb:

Wenn es dem Fotografen Thilo Brunner (bitte um Korrektur, fass nicht dieser gemeint ist) oder der Kanzlei Meissner & Meissner aus Berlin

Bei der Anwaltskanzlei handelt es sich um folgende: http://www.officemeissner.de, unterschrieben von  Dr. Christian Meissner - Rechtsanwalt
Fotograf ist Herrn Thilo Brunner aus München  wie schon richtig erkannt.

 

Danke für die Ergänzung.

Das Auffinden von Fehlern ist nun wahrscheinlich meine Stärke nicht (normalerweise sollte man auch meinen, dass Menschen Sinnvolleres mit ihrer Zeit anfangen können), aber auf die Schnelle ist vielleicht das Impressum diskussionswürdig. Gem § 5 Abs. 1 TMG muss das Impressum „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein

Der Link ist am Seitenende platziert und Schriftgröße und -farbe sind alles andere als optimal erkennbar. Müsste aber ein Gericht entscheiden, ob das noch in Ordnung ist oder nicht.

Zu Beweiszwecken ein Foto (damit es nicht einfach korrigiert wird - das ist Originalgröße und Farbe):

 

Zwar fehlt das Impressum auf der Eingangsseite komplett: Meissner & Meissner Anwaltskanzlei
Aber laut BGH sind zwei Klicks zum Zugriff ausreichend, so dass diese Umsetzung wohl passen dürfte.

 

Edit:
Sofern der Fotograf Thilo Brunner eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat, würde diese im Impressum fehlen: Impressum |
Kann aber sehr gut sein, dass er schlicht keine hat - müsste man klären.

Auch felt auf der Seite des Fotografen eine Datenschutzerklärung. Da es die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme gibt, könnte diese Pflicht sein. Auch wird die JS-Bibliothek plusone.js eingebunden. Ich konnte keine sichtbare Einbindung von Google Diensten finden, aber sofern Informationen an Google geleitet werden, könnte auch hieraus eine Datenschutzerklärung notwendig sein.

Also so viele Möglichkeiten hat ein Fotograf nun nicht um seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Eine der wichtigsten davon dürfte sein, die selbstgemachten Bilder zu verkaufen. Und die Grundlage dafür bildet nunmal das Urheberrecht.

Ich frage mich ob denen klar ist, dass es sich um ein Testsystem handelt. Ihr dürft nicht davon ausgehen, dass die Sache auf Gegenseite super durchdacht wurde.

Und naja, unser Rechtssystem funktioniert nicht nach dem „du hast aber auch“-Prinzip. Man muss schon selbst betroffen sein um abmahnen zu können. Z.B. aus wettbewerblichen Gründen. Nur einen Fehler bei anderen entdecken reicht nicht aus …

@silberfischershop‍ : Meiner Meinung nach kann so ein Fall in einem Forum nicht hinreichend erörtert werden. Wenn ihr nicht mit den Risiken einer Unterlassungserklärung leben wollt, fragt einen entsprechend  spezialisierten  Anwalt um Rat (nicht irgendeinen). Ob ihr den dann mit weiteren Schritten beauftragt steht ja auf einem anderen Blatt …

 

Viele Grüße

Marc

@SebastianKlöpper schrieb

PS: Ioncube hat damit nun auch gar nichts zu tun und das wir es bisher immer kostenlos angeboten haben!

Sebastian, ioncube hat damit natürlich nichts zu tun. Ich habe das auch nur als weiteres Beispiel aufgeführt, dass die kleinen Partner und Pluginhetsteller immer weiter benachteilig werden - einer der Gründe warum ich kein Partner mehr bin.  Wenn dann auch noch ein Partner abgemahnt wird,  weil er ein von euch für Testzwecke bereitgestelltes Bild, für Testzwecke verwendet und ihr lediglich auf den disclaimer verweist, verstehe ich das alles nicht mehr. Etwas mehr Einsatz auch für die kleinen Partner wäre wünschenswert. 

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@Abgemahnte: Ich würde auf keinen Fall einen Anwalt hinzuziehen. Es gibt keinen Grund, warum noch ein Anwalt an der Geschichte verdienen soll. Der wird euch auch nur raten, die Unterlassungserklärung (mit kleineren Modifikationen) abzugeben und die Endsumme etwas runterhandeln.

Muss natürlich jeder selber wissen. Eines sollte aber bewusst sein, wer eine Unterlassungserklärung unterschreibt, dann ist die Unterwerfung auf Lebenszeit bezogen und kann unter Umständen zu Folgekosten führen.

@IFF schrieb:

@Abgemahnte: Ich würde auf keinen Fall einen Anwalt hinzuziehen. Es gibt keinen Grund, warum noch ein Anwalt an der Geschichte verdienen soll. Der wird euch auch nur raten, die Unterlassungserklärung (mit kleineren Modifikationen) abzugeben und die Endsumme etwas runterhandeln.

Muss natürlich jeder selber wissen. Eines sollte aber bewusst sein, wer eine Unterlassungserklärung unterschreibt, dann ist die Unterwerfung auf Lebenszeit bezogen und kann unter Umständen zu Folgekosten führen.

Richtig, aber trotzdem benötigt man dazu keine  Anwalt. Man könnte zumindest vorab versuchen zu sagen, dass es einem leid tut, testsystem, keine Absicht, bla bla und man ist bereit Summe X (50% z.B.) sofort zu bezahlen, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und wenn die Sache damit erledigt ist. Durchaus möglich, dass die Gegenseite damit einverstanden ist. 

Aus Erfahrung kann ICH nur sagen, ohne Anwalt hat man schlechte Karten.

Übrigens: Unabhängig davon ob man ein Foto auf der Seite einbindet, kann man doch bereits dafür abgemahnt werden wenn man ein solches Bild auf dem eigenen Webserver liegen hat welches z.B. über https:// domain.de /media/image/48/96/23/SW10098_2 . jpg aufrufbar ist. Wenn ich bei mir schaue, habe ich aktuell noch zahlreiche Shopware Dummy Bilder in meinen Medien liegen. Da lauert doch die nächste Gefahr!? 

Praktisch jeder Demoshop der Plugin-Hersteller ist über den Store unter Demo zu erreichen. Sind diese also alle in der Gefahr abgemahnt zu werden?

Abmahnung - Dass ist Deutschland!  Blush Sowas kenne ich bei uns nicht, bzw. habe ich von so etwas in unserem Land noch nie gehört. 

Es ist erst paar Wochen her, da hat uns ein Kunde darauf hingewiesen das einige Bilder und Texte von uns in einem anderem Shop verwendet werden. Wir haben den Betreiber angeschrieben und ein paar Stunden später waren inkl. einer Entschuldigung alle Bilder und Texte entfernt. OHNE ABMAHNUNG UND OHNE KOSTEN FÜR DEN DIEB - Ähm ich meinte Shopbetreiber. 

In DE gibt es leider sehr viele die sich mit Abmahnungen eine goldene Nase verdienen, nicht umsonst haben sich viele Anwälte darauf spezialisiert. 

Also ich habe jetzt ein Weilchen mitgelesen, heute hatte ich ein Seminar. Dort war auch ein Rechtsanwalt und ich kam mit ihm auch auf dieses Thema zu sprechen.

Alle die bisher sagten man soll keinen Anwalt nehmen, da dieser eine goldene Nase verdienen möchte, dies ist falsch da viele sich so die Sache verschlimmern.

Zitat: bei solch einer Hohen Summe sofort einen Anwalt aufsuchen, optimal einer der auf eCommerce und Urheberrecht Spezialisiert ist, den die Summe von 7.500 EUR ist zu überzogen, laut ersten Einschätzung wäre angemessen zwischen 500 – 1.500 EUR, bei geklauten Musik liegt der Durchschnitt bei 500 – 2.500 EUR und bei Filmen zwischen 1.500 – 5.000 EUR und dieses Bild soll Teurer sein als ein Film? Niemals, auch muss das Rechtliche geklärt werden, den das Shopware sagt wir haben drauf hingewiesen in diesen umfang reicht nicht aus.

Shopware wusste von dem Problem, hat daraufhin das Bild entfernt aber nicht seine Kunden darüber Informiert, somit liegt eine Teilschuld und somit Haftung auf Seiten der Shopware AG. Er sagte auch, wenn man sich nicht wehrt und gegen über bereits einen Anwalt hat, kann dies extrem unangenehm werden und sogar für den einen oder anderen den Ruin.

Denn der Anwalt hat Lunte gerochen und er forscht jetzt quasi jeden Shopware Kunden und sucht nach diesem Bild, da viele die die Free Version nutzen nicht Experten sind und sich nicht so bekennen und auf Shopware die mit „Rechtsicherer Shop“ werben werden hier vorsätzlich getäuscht.

All das kann nur ein Rechtsanwalt klären und diesen Fotografen Einhalt zu gebieten sonst sind schnell einmal paar hundert bis tausend Kunden von Shopware dran.

 

Tipp vom Anwalt:

  1. zum Anwalt gehen der sich auf eCommerce und Urheberrecht Spezialisiert ist
  2. Rechtliches muss geklärt werden in welcher Form Shopware mit oder ganz Haften muss
  3. Nichts unterschreiben
  4. Shopware um Stellungnahme Schriftlich erbeten

Den wie Shopware sich hier raus reden möchte so einfach ist das nicht.

1 „Gefällt mir“

@Sir_Rowland_IT schrieb:

[…]

Tipp vom Anwalt:

  1. zum Anwalt gehen

[…]

 

Sorry, aber ist das wirklich ernst gemeint? Ich will dem Anwalt nicht einmal Absicht vorwerfen, aber es liegt doch in der Natur der Sache, dass dir ein Handwerker sagen wird: Auf keinen Fall allein die Wand streichen. Wird uneben, Farbe kann nach einer Weile abblättern, Farbe kann teure Einrichtungsgegenstände beschädigen,…

Das ist so. In jedem Bereich. Jeder „Spezialist“ wird dir empfehlen, einen „Spezialisten“ hinzuzuziehen.

Wenn die Rede davon ist, dass man keinen Anwalt benötigt, dann ist selbstredend nicht gemeint, dass man blind Unterlassungserklärungen unterschreibt und Forderungen nachkommt. Wir sind alles selbstständige Unternehmer. Dass man sich ein Wochenende nimmt und sich informiert und natürlich auch verhandelt (die Gegenseite will leichtes Geld - die wollen keine 50 Gerichtsverfahren), sollte klar sein.

Es geht auch nur darum, dass man dieses wunderschöne Konzept, bei dem Juristen (Politker) diese Gesetze machen, andere Juristen (Abmahn-Anwalt) uns verklagen, wir uns einen Juristen (Abmahn-Anwalt) suchen müssen und im Zweifel das Ganze von einem Juristen (Richter) entschieden wird, an irgendeiner Stelle mal unterbrechen muss.

Wir können uns aber auch gerne alle zusammentun und eine Fläche an der polnischen oder tschechischen Grenze mieten und unsere Firmen ins Ausland umziehen. Aber leider wird auch dann die Politik erst das Problem verstehen, wenn wir 10.000 Unternehmen zusammenkriegen. Bei 10 interessiert das niemanden.

@Ade schrieb:

@Sir_Rowland_IT schrieb:

[…]

Tipp vom Anwalt:

  1. zum Anwalt gehen

[…]

 

Sorry, aber ist das wirklich ernst gemeint? Ich will dem Anwalt nicht einmal Absicht vorwerfen, aber es liegt doch in der Natur der Sache, dass dir ein Handwerker sagen wird: Auf keinen Fall allein die Wand streichen. Wird uneben, Farbe kann nach einer Weile abblättern, Farbe kann teure Einrichtungsgegenstände beschädigen,…

Das ist so. In jedem Bereich. Jeder „Spezialist“ wird dir empfehlen, einen „Spezialisten“ hinzuzuziehen.

Wenn die Rede davon ist, dass man keinen Anwalt benötigt, dann ist selbstredend nicht gemeint, dass man blind Unterlassungserklärungen unterschreibt und Forderungen nachkommt. Wir sind alles selbstständige Unternehmer. Dass man sich ein Wochenende nimmt und sich informiert und natürlich auch verhandelt (die Gegenseite will leichtes Geld - die wollen keine 50 Gerichtsverfahren), sollte klar sein.

Es geht auch nur darum, dass man dieses wunderschöne Konzept, bei dem Juristen (Politker) diese Gesetze machen, andere Juristen (Abmahn-Anwalt) uns verklagen, wir uns einen Juristen (Abmahn-Anwalt) suchen müssen und im Zweifel das Ganze von einem Juristen (Richter) entschieden wird, an irgendeiner Stelle mal unterbrechen muss.

Wir können uns aber auch gerne alle zusammentun und eine Fläche an der polnischen oder tschechischen Grenze mieten und unsere Firmen ins Ausland umziehen. Aber leider wird auch dann die Politik erst das Problem verstehen, wenn wir 10.000 Unternehmen zusammenkriegen. Bei 10 interessiert das niemanden. 

 

@ade das ist Blödsinn, hier werden falsche sachen Vermittelt die jemanden in den Ruhin treiben können!

Die Rede ist von einem Demo Shop, wie der Name bereits erahnen lässt ist dies zum Testen/Kennenlernen, vertraut man den Hersteller der die Daten zur Verfügung stellt das dies Rechtsstabil ist. Natürlich muss man sich als Unternehmer schlau machen dafür ist aber eine Testumgebung da um sich heran zu tasten oder willst Du sagen Du konntest alles von anfang an 100%? ehr weniger, man muss bei der Tatsache „Demo-Shop“ bleiben und wenn Du mal über 8K über hast, was andere die sich das Unternehmen erst aufbauen, warum über nimmst Du den nicht einfach so Unbörokratisch? Es ist leichter als nicht Betroffene dies so nieder zu schreiben, hier werden personen und Vorhaben zerstört bereits bevor man begonnen hat. 

Also ich war in der Tat mal vor ca. 3 Jahren als Zuschauer bei einer Gerichtsverhandlung in München dabei. Dort ging es um eine Bildlizenz. In dem Fall war mein Bruder der Beklagte. Kläger war der grosse Bilderlizenzen Abmahner Getty blabla…

Mein Bruder hatte ein Bild im Shop verwendet, welches vom damaligen Softwarehersteller mit der Software ausgeliefert wurde. Es gab dazu aber keinesfalls einen Disclaimer oder ähnliches wie hier bei Shopware. Daher waren wir auch der Meinung, dass mein Bruder im Recht wäre. Der Rechtsanwalt meines Bruders war sich auch sehr sicher, dass hier keine Schuld auf meinen Bruder zu sehen war.

Der Softwarehersteller war selber vor Gericht anwesend um Stellung dazu zu nehmen. Der Software Hersteller sagte, dass er keine Unterlagen zu den Bildlizenzen mehr hätte, weil es im Büro damals einen Brand gab, wo die Daten und Unterlagen vernichtet wurden.

Der Richter hat dann aus dem Bauch heraus für den Kläger entschieden. Mein Bruder musste also 2500 Euro zahlen.

Ich selber war ziemlich verstört über das Urteil. Auch der Rechtsanwalt hat die Welt nicht mehr verstanden.

So kann es auch ausgehen. Erfahrungsgemäss hängt es auch viel davon ab, wo die Verhandlung ist. In München gewinnen meist die Ankläger, wenn es um Lizenzen geht.

1 Jahr später hatte mein Bruder dann eine Verhandlung in Bochum. Dort hatte er gewonnen. Er wurde vom damaligen Softwarehersteller wegen angeblicher Lizenzverstösse angeklagt. Die Richter in Bochum waren aber anderer Meinung, wie der Softwarehersteller. Wäre die Verhandlung in München  gewesen, hätte möglicherweise der Softwarehersteller gewonnen.

Ich will damit sagen, dass es letztenendes immer die Entscheidung des Richters ist, wer gewinnt und wer nicht. Auch die Stadt, wo die Verhandlung ist, spielt eine Rolle. Leider…

 

Daher würde ich eher bezahlen, wenn ich auf meine Erfahrungen der letzten Jahre zurückdenke.

Wenn die Verhandlung nämlich in München ist, schaut es schlecht für den Beklagten hier aus.

 

Oje… Dann geht das hier bei Shopware mittlerweile auch schon los…

Ich bin der betroffene Bruder und kann hier vielleicht mithelfen, eine billige/günstige Lösung zu erreichen.
Meine Meinung, wenn Du Deinen Anwalt noch nicht kontaktiert hättest: Rufe bei der Anwaltskanzlei der Gegenseite an, versuche den Preis zu drücken (z.B.: 50% bei Sofortzahlung und Abgabe einer Unterlassungserklärung). Diese Unterlassungserklärung sollte sich aber nur auf das Bild beziehen und auch nur, falls dieses Eigentum des Fotografen (Name) sein solle und auch nur, falls es nicht erlaubt gewesen sein solle, dieses aus Lizenzgründen gegenüber dem Fotografen, zu nutzen. Man weiss ja nicht, ob der Fotograf wirklich Besitzer des Bildes ist… :wink: :slight_smile:
Danach wird aber der Schadensersatz berechnet aus der Größe des Bildes und aus der Nutzungsdauer und auf wievielen Unterseiten dieses Bild verwendet wurde. Ein Beitrag nennt hier Preise, die wohl eher auf private Nutzer zutreffen. Das hier wird als gewerblich eingestuft und da gibt es durch die korr. Richter höhere genehmigte Preise… :wink: :slight_smile:
Also heisst es nach Zusendung der Schadensersatzforderungen wieder jammern: "Ich habe nicht so viel Geld, Ich kann das nur auf Raten (ganz wichtig) abstottern, usw. Raten mögen die nicht und dann auf einen geringeren Betrag einigen bei Einmalzahlung…
Das ist eben meine Meinung zur Problemlösung, denn ich schildere jetzt meinen Fall, der für einige von Euch interessant ist, auch als kleines Anekdötchen:

Im Jahr 2007 kaufte ich eine geniale Shopsoftware, eine Weiterentwicklung der Vorgängerversion, für ca. 1000 EUR, durch die ich innerhalb von ca. 6 Jahren zum Internetmill… wurde. Es entstand eine Fangemeinde dieser Shopsoftware ähnlich wie bei Shopware jetzt. Inhalt dieser Shopsoftware (es wurde auch mit einer reichhaltigen Bilderbibliothek, Hintergrundbannern und Logohintergründen geworben) waren ca. 500 Bilder, die mit 2 einfachen Klicks in die Website eingebunden werden konnten.
Mit dieser Shopsoftware, die so wenig Betriebscode erzeugte wie nur möglich, schlug man mit ein bisschen Minitext, und wenn man nicht ganz auf den Kopf gefallen war, alle anderen Systeme mit Leichtigkeit. Es war ein Genuss das mit anzusehen…

2012 bekam ich dann einen Brief von einer Bildermafiafirma namens: Masterf… Deutschland GmbH, die behaupteten, dass das deren Bild sei. Ich wies darauf hin, dass das Bild Inhalt meiner 1000 EUR Software sei und diese sich doch an den Softwarehersteller wenden sollten. Nein nein nein… Dann wäre ja nicht so viel zu verdienen und die Lobbyarbeit in unseren Regierungskreisen nicht so ertragsbringend, wie es derzeit ist… Da ist ein Netzwerkdurchsetzungsgesetz deutlich wichtiger, als den deutschen Bürger vor ausländischen Mafiafirmen zu schützen (Da passierte in den letzten 10 Jahren gar nichts, im Gegenteil…).
Ist wohl mit ein Grund warum ich persönlich die Partei mit dem A am Anfang und dem D am Schluss wähle, da ich mittlerweile das System durchschaut habe und da nicht mehr mitspielen will - aber das ist etwas anderes…
Da ich zu der Zeit schon Internetmill… war, wollte ich sehen und der Prozess wurde eröffnet. Es gab bis dahin auch keine Stellungnahme von der Softwarefirma, ausser dass es angeblich einen Brand gab und man die Bildherkunft (angeblich auf einer Bilder CD, die freie Bilddateien enthielt) nicht mehr beweisen könne.

Folgende Vorraussetzungen bestanden auf der abgemahnten Internetseite:

  • Das Bild war ein Hintergrundbanner, das auf jeder Seite oben eingeblendet wurde
  • Die Internetseite war nur ein Parkingdomainprojekt, auf der nichts verkauft wurde, nur Googlewerbung wurde eingeblendet (Verdienst damit: ca. 100 EUR/Jahr)
  • Diese Internetseite bestand aus insgesamt 8 Unterseiten, die nur Infotext enthielten

Vorraussetzungen des Prozesses:

  • Ich wurde abgemahnt von der Bildermafiafirma
  • Ich habe Klage erhoben gegen die Softwarefirma (Es war kein Disclaimer vorhanden im Gegensatz zu Shopware jetzt…)

Erster Verhandlungstag in München, nachdem schriftlich vorher die Standpunkte erklärt wurden (2 Briefe vom Anwalt):

  • Das Amtsgericht in München hat vergessen, meine Klage an die Softwarefirma zuzustellen, so dass diese beim ersten Verhandlungstag fehlte
  • Die Bildermafiaanwältin hat ein kopiertes Dokument von dem Fotografen aus Hawai gezeigt, das beweisen soll, dass das Bild denen gehört
  • Ich behaupte: Das Bild ist Inhalt der Software, die ich für 1000 EUR gekauft habe. Nutzungsbedingungen-Auszug: Ich darf die Software auf 1 PC vollumfänglich nutzen, so lange das Impressum gleich ist: Gleicher Firmenname, Adresse usw.

Zweiter Verhandlungstag in München, nachdem das Gericht es geschafft hat, die Klage gegen die Softwarefirma zuzustellen und wieder zuerst schriftlich in ca. 3 Briefen die Standpunkte dargestellt wurden:

  • Der Chef der Softwarefirma hat gelogen, dass sich die Balken bogen und jeder normale Mensch im Publikum musste lachen aufgrund der Münchhausengeschichten, die dort aufgetischt wurden, aber so offensichtlich durchschaut werden konnten, da das wohl die letzten Ausreden zum Prozessverlust waren.

  • Aussage des Chefs u.a.: Wir haben diese Software mit diesem Bild und den anderen 500 an ca. 15000 gewerbliche Kunden verkauft. Richter und Abmahnanwältin hat das überhaupt nicht interessiert, denn ICH sollte ja gewinnbringend abgezockt werden.

  • Hätte man die Softwarefirma abgezockt mit dem Bild, wäre diese ja Pleite gegangen und man hätte nicht so viel Gewinn gemacht, als wenn man jeden einzelnen Kunden dieser Softwarefirma abzockt.

  • Ich habe mit dieser Shopsoftware im Laufe der Jahre 120 Shops/Internetseiten erstellt. Da ich das gleiche Impressum verwendete, aber die Emailadresse nicht absolut gleich war, hätte ich 120 Lizenzen erwerben müssen, wurde mir von der Shopsoftwarefirma vorgeworfen

  • Der Richter drohte mir: Wenn Sie jetzt auf keinen Vergleich eingehen (insgesamt ca. 6000 EUR), da ich mir kein Urteil bilden kann (Mir wäre am liebsten gewesen, dass der Richter einfach kostengünstig der Bildermafia Recht gibt und ich dann die Kosten von der Shopsoftwarefirma einklage). Ich müsste am dritten Verhandlungstag den Fotografen aus Hawai, den Geschäftsführer der US Bildermafiafirma, den Geschäftsführer der deutschen Bildermafiafirma an die das Bild übertragen wurde usw. einfliegen lassen mit Reise- und Übernachtungskosten usw. Dann kommt sie der Prozess allein an Kosten auf ca. 30000 EUR.

  • Meine Frage an alle: Hättet Ihr das Risiko auf Euch genommen? Ihr könnt sowieso nicht beweisen, dass es Euer Bild ist, Die Sofftwarefirma wird danach verklagt und ist evt. Pleite, so dass Ihr Eure 30000 EUR sowieso niemals wiederseht…

Es wurde wieder kein Urteil gesprochen und nach ein paar Wochen wurde ich darauf hingewiesen, dass der Richter nur noch die Abrechnungsstelle der Bildermafiafirma zum dritten Verhandlungstag eingeladen hat. Wohl ein Fingerzeig, der mir klarmachen sollte: Zahl endlich die Abzocksumme, Du hast nämlich keine Chance (da ich mit der Bildermafia zusammenarbeite), und ich deshalb kein Urteil sprechen will, weil sonst der Justizverband von meinen Handlungen erfährt und ich danach nicht mehr so oft und willkürlich deutsche Bürger abzocken kann und mein Ferrari, der in der Gerichtstiefgarage steht nicht einem Bugatti weichen kann, weil ich durch meine Korruptionseinkünfte sehr sehr gut leben will, obwohl ich gerade frisch von der Uni komme, bin ja schliesslich schon 30 Jahre alt…

Nach Rücksprache mit meinem Anwalt war es das beste, die mittlerweile 7500 EUR Abzocksumme zu bezahlen. Die Gefahr war nämlich: Die Softwarefirma bekommt Mut und versucht Ihren Gewinn durch 120 x Lizenzgebühren + Nebenkosten zu erhöhen, falls der korr. Richter in diese Richtung das Urteil gesprochen hätte…

  • Meine Frage an alle: Hättet Ihr das bei einem kleinen Bildchen in einer 9 seitigen Infowebsite ohne Gewinnerzielung vermutet?

Die Politik in unserem Land unterstützt solche Vorgehensweisen, ohne den deutschen Bürger zu schützen. Warum? In der Politik sitzen genau diese Juristen und wollen anscheinend für Ihre Arbeitskollegen Arbeit beschaffen. So kann dann jeder vom dummen Volk leben.

  • Meine Frage an alle: Denkt Ihr, dass der Fall jetzt erledigt war? Nein - das war jetzt erst der Anfang!!!

Die Softwarefirma wurde tatsächlich mutig und verklagte mich vor dem Landgericht Bochum wegen meiner 120 Interseiten/Shops. Hätte ich verloren, hätte ich insgesamt ca. 180000 EUR zahlen müssen…

Ich nahm den besten Anwalt Deutschlands, den eigentlich auch jeder kennen sollte: Solmecke . Der arbeitet natürlich nicht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sondern nach Stundenlohn… :wink: :slight_smile: Er ist aber auch wirklich gut… und sein Geld wert…

  • Laut Sofwarefirma durfte ich diese Software nur für mehrere Projekte benutzen, wenn auch die Emailadresse im Impressum gleich sei (das sei sehr sehr wichtig… :wink: :slight_smile: )
  • Nach umfangreicher Recherche in allen möglichen Richtungen, wurde bekannt, dass die Softwarefirma innerhalb eines Updates ca. im Jahre 2011 die Lizenzbedingungen geändert hatte. Ich wusste aber, dass diese NICHT angezeigt wurde bei dem Update zur erneuten Bestätigung…
  • Diese Lizenzbedingungen waren auf einer, leicht jederzeit zu ändernden, Internetseite der Softwarefirma aufzurufen. Und diese wurde kurz vor dem Prozess nochmal fast täglich geändert, da wohl mehrere Prozesse parallel liefen und diese, aus Griechen, Türken, Italienern usw. bestehende Firma offensichtlich viele Ihrer eigenen Kunden gleichzeitig auf betrügerische Weise abgemahnt hatte…
  • Diese Lizenzbedingungen waren also nur innerhalb der Software mit der genannten Internetseite verlinkt…

Kurz und gut: Ich habe vor dem Landgericht Bochum gewonnen. Warum? Der Schlüssel zum Erfolg war: Ich ersteigerte auf e…y ein altes PC Heft, deren Inhalt auch eine Heft CD mit der Softwareversion aus dem Jahre 2007 (Datum meines Kaufes) war. So konnten die Nutzungsbedingungen bei Kauf bewiesen werden und der wirklich erfahrene Richter (Nicht jeder Richter in D ist korr. - man braucht aber Glück…) befand, dass die Nutzungsbedingungen durch das Update so bedeutend geändert wurden, dass das nicht zulässig sei…
Dieses alte PC Heft habe ich für einen wahnsinnig hohen Preis ersteigert komischerweise, was zeigt, dass das Interesse daran von einigen Personen hoch war.

Seit dieser harten Zeit, fühle ich mich bei einer Abmahnung wegen evt. vergessener Grammatur usw. in Höhe von ca. 280 EUR wie im 7. Himmel und ich lache nur noch darüber… :wink: :slight_smile:

Später wurde bekannt, dass:

  • Die Bildermafiafirma bei anderen Kunden behauptete, der Vor- und Zurück Button der Shopsoftware sei deren Gedankengut und Bild… :wink: :slight_smile: (Kommt das bei Shopware auch noch???)
  • Die Bildermafiafirma hat eine Fotografin abgemahnt wegen Ihrer eigenen Bilder!!! :wink: :slight_smile: Die Fotografin liess sich das nicht gefallen und mahnte die Bildermafiafirma auf Millionenhöhe ab (Ausgang ist mir nicht bekannt). Denn die Bildermafiafirma hatte mehrere hundert Bilder der Fotografin in Ihren Stock übernommen und zum Kauf angeboten…

Ende vom Lied: Die Shopsoftwarefirma hinterliess bei Ihren Bestandskunden einen solchen faden Nachgeschmack, dass diese wohl fast nichts mehr verkaufen dürfte und meiner Meinung nach am Ende angekommen sein sollte.

Ich verwende seit dieser Zeit Shopware, XTC (fast nicht mehr und wird ersetzt), und jetzt als neue Entdeckung, die mir sehr gefällt ein Shopsystem, das den meisten gänzlich unbekannt sein sollte und sich S…o nennt… :wink: :slight_smile: :-))))))))) Damit kann ich dann so viele Projekte wie möglich ohne große Zeitinvestition erstellen, der Betriebscode ist ähnlich schmal wie damals (SEO sehr gut) und ich habe mir dabei auch die Nutzungsbedingungen in allen möglichen Formen gesichert und “eingerahmt”, so dass hier nichts mehr streitig werden könnte… :wink: :slight_smile:
Sicher: Shopware kann von diesen Systemen am allermeisten und es macht Spass damit zu arbeiten, aber ich brauche ja nicht sooo viel, da ich ja maximal 3500 Artikel in meinen Shops habe…

Fazit: Ich hoffe jetzt, einigen geholfen zu haben, aufgezeigt zu haben, was passieren kann in unserem ach so tollen Deutschland und jeder kann dann seine persönlichen und individuellen Schlüsse daraus ziehen…

Ende vom Lied für mich persönlich: Ich habe eine Firma in CZ gegründet, mein Büro ist jetzt 10 km hinter der Grenze, Ich verdiene in D nur noch das Minimum, in CZ gibt es keine Gewerbesteuer, in CZ hat man seine Ruhe vor sogenannten Gefl…ten, und es lebt sich hier grundsätzlich toll… :wink: :slight_smile:

Soso, der feine Herr Internetmillionär der seine Umsätze nach CZ holt, keine Steuerin in DE zahlt aber schön in DE die A*D wählt.  Money-Mouth Money-Mouth Money-Mouth