
Hallo @all
über ein anderes Shopforum bin ich auf eine Sache gestoßen, die ich noch nicht 100% verstehe - wohl auch andere nicht :-)
Es geht um ein neues Schlichtungsverfahren EU-weit.
Egal ob man da "mitmacht" oder nicht, man muss wohl einen Link zur neuen EU-Schlichtungsstelle setzen, und (angeblich) auch (in den AGB) darauf hinweisen, wenn man selber NICHT daran teilnimmt. *Fragen über Fragen*
Problem: Nix genaues weiß man nicht, aber zum 09.01.2016 kann man wieder mit Abmahnungen rechnen.
Mal ein paar links zum Einlesen:
https://www.onlinehaendler-news.de/rech ... ndler.html
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/ges ... 16369.html
http://www.it-recht-kanzlei.de/streitsc ... egung.html
http://www.shopbetreiber-blog.de/2015/1 ... nuar-2016/
Hat sich schon jemand etwas genauer mit dem Thema beschäftigt, und kann "Licht ins Dunkle" bringen? Der Witz: ab 09.01.2016 müssen wir wohl auf die Schlichtungsstelle verlinken, aber die Seite gibt es noch gar nicht!
Für mich habe ich das bisher so gefiltert:
1) Ab Januar einen Text ins Impressum mit Hinweis auf die Seite mit später nachzutragendem Link.
2) Wegen <10 Mitarbeiter keine weiteren Hinweise in den AGB
*Prosit 2016*
P.S.: Habe dazu hier noch nichts gefunden - also hoffentlich kein alter Hut ;-)
über ein anderes Shopforum bin ich auf eine Sache gestoßen, die ich noch nicht 100% verstehe - wohl auch andere nicht :-)
Es geht um ein neues Schlichtungsverfahren EU-weit.
Egal ob man da "mitmacht" oder nicht, man muss wohl einen Link zur neuen EU-Schlichtungsstelle setzen, und (angeblich) auch (in den AGB) darauf hinweisen, wenn man selber NICHT daran teilnimmt. *Fragen über Fragen*
Problem: Nix genaues weiß man nicht, aber zum 09.01.2016 kann man wieder mit Abmahnungen rechnen.
Mal ein paar links zum Einlesen:
https://www.onlinehaendler-news.de/rech ... ndler.html
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/ges ... 16369.html
http://www.it-recht-kanzlei.de/streitsc ... egung.html
http://www.shopbetreiber-blog.de/2015/1 ... nuar-2016/
Hat sich schon jemand etwas genauer mit dem Thema beschäftigt, und kann "Licht ins Dunkle" bringen? Der Witz: ab 09.01.2016 müssen wir wohl auf die Schlichtungsstelle verlinken, aber die Seite gibt es noch gar nicht!
Für mich habe ich das bisher so gefiltert:
1) Ab Januar einen Text ins Impressum mit Hinweis auf die Seite mit später nachzutragendem Link.
2) Wegen <10 Mitarbeiter keine weiteren Hinweise in den AGB
*Prosit 2016*
P.S.: Habe dazu hier noch nichts gefunden - also hoffentlich kein alter Hut ;-)
Comments
ich habe das ganze auch schon bei den Onlinehaendler-News gelesen und werde daraus auch nicht schlau.
Hatte es aber schon wieder nicht mehr auf dem Schirm.
Ich habe jetzt mal den Händlerbund angeschrieben, denn dieser wollte noch Informieren und es sind nur noch 10 Tage.
1) Die "Hinweispflicht" z.B. in den AGB käme aus dem deutschen Gesetz - also nach Interpretation zweier Seiten wohl ab 03/2017.
2) Die Hinweispflicht auf die EU-Seite ergibt sich aber wohl direkt aus der EU-Verordnung - und die ist ab Januar gültig. Und die fehlende "Verlinkung" könnte ggf. abmahnfähig sein :thumbdown:
Der Anschluss des Händlers an eine Schlichtungsstelle soll freiwillig sein.
Also geht es eigentlich nur um den Link, der ab dem 9.01.2016 auf der Seite erscheinen soll.
http://ec.europa.eu/consumers/archive/r ... mes_en.htm
eventuell:
https://www.online-schlichter.de
Es gibt keinen Anreiz mehr eine Deutsche Firma zu gründen. Die Vorteile liegen klar in einen ausländischen Unternehmen.
Lg
Wir müssen uns nicht ständig vor Abmahnungen fürchten, und uns am laufenden halten über neue Gesetze.
Deine Aussage stimmt aber auch nur so halb, unsere Zweigniederlassung befindet sich in einem EU Land dass sich überhaupt nicht an die EU Gesetze hält und Du kannst tun und lassen was Du willst.
Lg
Heute dann auch bei Heise:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 65633.html
und bei t3n
http://t3n.de/news/informationspflicht- ... ng-668087/
http://www.it-recht-kanzlei.de/handlung ... tform.html
Absolut Hirnverbrannt kann ich dazu nur sagen. :quite:
Bin mal gespannt was noch so alles für uns Onlinehändler so kommt. Am Besten auswandern!
den Link git es mitlerweile schon.
Auch der Text, der einzufügen ist wird von den Fachanwälten geliefert, zumindest wenn man den Vertrag hat.
Es gibt also keinen Grund zu meckern, wenn man davon absieht, dass die unfertigen Seiten der EU-Comission kein gutes Vorbild in Sachen Datenschutz und Cookie-Nutzung sind.
So einen Text darf ich euch nicht posten aber hier ist der Link:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
lg
Kristian
EDIT: sorry, den Beitrag von Kayyy hatte ich überlesen
man darf in DE keine Maschine in Verkehr bringen, die kein deutschsprachiges Manual hat, soll aber auf eine ausschließlich englischsprachige Website verlinken und das als Verbraucherschutz verkaufen. Lächerlich!
Ich halte das für irreführend und weiterhin abmahnwürdig. Kein deutschsprachiger Kunde wird eine Beschwerde in Englisch vorbringen, wenn es auch andere Wege der direkten Kontaktaufnahme in der Muttersprache gibt. Und ich als Händler bin in Deutschland zumindest im Inland nicht verpflichtet fremdsprachigen Support zu bieten.
Meint die EU-Kommision nun wirklich sie könnte 80 Millionen deutschsprachigen Bügern in der EU nun die englische Sprache im Geschäftsleben vorschreiben?
Wundert sich irgendjemand über Politiker-Verdrossenheit, wenn nur ein solcher idiotischer Schwachsinn aus Brüssel kommt?
ist schon ein wenig komisch ich habe vom Händlerbund diesen Link bekommen.
http://europa.eu/youreurope/citizens/index_de.htm
da kann man wenigstens die Sprache auswählen.
*schubs hoch* - heute mal meinen Link im Impressum geklickt - und siehe da: Die Seite der EU ist tatsächlich termingerecht online.
*Grübel* der alte Text "Die EU-Kommission wird im ersten Quartal 2016 eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereitstellen. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform wird unter folgendem Link erreichbar sein:" muss nun wie lauten???
Stellen Sie daher den nachfolgenden Text direkt unterhalb Ihrer Impressumsangaben dar:
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr
Siehe:
http://www.it-recht-kanzlei.de/handlungsanleitung-link-os-plattform.html#abschnitt_16
Hatte das auch so gelesen, war aber ob der Kürze gar iritiert - wäre ja für EU und BRD ein wirklich kurzer Pflichttext
*THX*
[Edit] Der ist echt gut - spricht für die Sinnhaftigkeit *lol*