Das ist ja der Witz, im Impressum reicht es nicht mehr. Wir haben von unserer Rechtsvertretung eine entsprechende E-Mail erhalten, ich zitiere: "Das Gesetz verlangt, dass „Unternehmer auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform einstellen. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein.“
Das Gericht äußerte sich zum Zweck des Gesetzes folgendermaßen: „Zweck der Verpflichtung, die Kenntnis von dem Bestehen der OS-Plattform bei möglichst vielen Verbrauchern zu verbreiten ,…denn ohne weit verbreitete Verweise bleibt die OS-Plattform wenig bekannt; dadurch wird deren dem Interesse der Verbraucher dienende Funktion, die Online-Streitbeilegung zu fördern, beeinträchtigt.“
Aus diesen Urteilsbegründungen lassen sich also zwei Schlüsse ziehen:
Der Link auf die OS-Plattform muss aktiv (=klickbar) sein,
Der Link auf die OS-Plattform muss leicht auffindbar sein, „um damit die Kenntnis von dem Bestehen der OS-Plattform bei möglichst vielen Verbrauchern zu verbreiten“
Die Bedeutung von „leicht zugänglich“ ist also nicht nur „leicht klickbar“, sondern „leicht auffindbar“ und nicht versteckt.
Fazit: Wenn Sie ab sofort keinen aktiven Link auf die OS-Plattform in Ihrem Shop gesetzt haben und diesen zusätzlich z.B. in bzw. unter Ihrem Impressum versteckt haben, verstoßen Sie gegen die gesetzliche Pflicht, den Bekanntheitsgrad der OS-Plattform zu steigern und werden abgemahnt."
Aber wo steht denn da, dass das auf die Startseite muß?
Das man in seinem Shop einen entsprechenden Verweis haben muss (im Impressum) ist nichts Neues.
Steht doch da: “in bzw. unter Ihrem Impressum versteckt haben,verstoßen Sie gegen die gesetzliche Pflicht, den Bekanntheitsgrad der OS-Plattform zu steigern und werden abgemahnt.”
Wer selbst suchen möchte:
…aktuelle Entscheidung des Oberlandesgericht (OLG) München erneut die Aufmerksamkeit auf die Präsentation der OS-Plattform lenkt.
Die Rechtsvertretung rät:
“Sie fassen alle Informationen auf Ihrer Startseite unter einem deutlich gekennzeichneten Link z.B. namens „OS-Plattform“ zusammen.”
Kann es sein, dass Eure Rechtsvertretung da etwas rät, was nicht nötig ist?
Es ist nötig, einen „klickbaren“ Link im Impressum zu verwenden und nicht einfach nur die URL (ohne Link) zu nennen.
Nachdem ich den Newsletter gelesen habe, habe ich auch festgestellt, dass wir gar keine ODR-Links haben. Muss man, obwohl man nicht bei dieser Paralelljustiz teilnimmt, die OS-Plattform verlinken? Oder habe ich mich verlesen?