In einem Shop mit zwei Subshops würde ich gerne - abhängig vom Subshop - verschiedene Zahlartenaufschläge für PayPal und Sofortüberweisung festlegen. Leider lassen sich die Zahlungsartenaufschläge nicht je Subshop einstellen.
Meine Idee war eine weitere Zahlungsart anzulegen (z.B. PayPal2), in der eigentlichen PayPal Zahlungsart werden jedoch keine Systemklasse/Template angegeben. Ich nehme an, dass das Shopware PayPal Plugin die Zuordnung zwischen Plugin <=> Zahlungsart über den Namen der Zahlungsart (‘paypal’) macht. Der Name der Zahlungsart muss aber einzigartig sein. Bei Sofortüberwiesung ist es das selbe Problem.
Hat jemand eine Idee wie man Subshop-abhängige Zahlungsartenaufschläge umsetzen kann?
Einige Shopbetreiber haben es wohl so gelöst, dass alle Artikelpreise angehoben wurden und es „Nachlässe“ für gewisse Zahlungsarten gibt, ob man sich damit allerdings erfolgreich um das Gesetzt mogelt bleibt abzuwarten, bis es genügend Beispielfälle gab, um generelle Aussage treffen zu können.
Laut dem Händlerbund fällt Paypal nicht unter das neue Gesetz. Allerdings hat Paypal seine AGB entsprechend abgeändert und verbietet somit seinen Händlern eine Gebühr aufzuerlegen.
PayPal fällt nach der Rechtslage eigentlich nicht unter das Verbot und Händler können demnach weiterhin gesetzeskonform PayPal-Gebühren beim Verbraucher erheben. Wäre da nur nicht die Änderung der AGB durch PayPal selbst. Diese verbieten es, ein Entgelt für die Nutzung von PayPal zu verlangen. Verstößt ein Händler dagegen, behält sich PayPal das Recht vor, das Konto des Händlers zu sperren. Und PayPal ist in diesem Fall sogar schneller als das Gesetz. Die neuen Bedingungen gelten ab heute, dem 9. Januar 2018. Daher dürfen nach den AGB von PayPal ab heute ohnehin keine Gebühren für diese Zahlart mehr erhoben werden.