Hi Leute! Mir ist in letzter Zeit aufgefallen das viele, wenn nicht sogar alle Shops die mit 14,30,100 Tagen Rückgaberecht werben, eigentlich nur ein Widerrufsrecht besitzen. Die Unterschiede sind mir geläufig, ist dies jedoch nicht irreführend? Oben steht z.B. 100 Tage Rückgaberecht, wenn man sich die rechtlichen Gesetztestexte dann anschaut merkt man das es ein Widerrufsrecht ist, und kein Rückgaberecht. Sollte man damit aufpassen oder ist das schnuppe? Gruß Gazu
Hallo, also erstmal hast du Recht, man muss sich entscheiden, ob man Widerrufsrecht oder Rückgaberecht anbietet. Beides zusammen geht nicht. Allerdings handelt es sich bei diesen Shops nicht um das gesetzl. Rückgaberecht, sondern um ein freiwilliges Rückgaberecht zusätzlich zum Widerrufsrecht. Schau hierzu am Besten in die AGB der Shops, da wirst du ganz schnell fündig werden. Gruß Manuel
Also kann man nicht mit 14 Tagen Rückgaberecht werben? Danke und Gruß Gazu
Hallo, du kannst schon damit werben, aber dann musst du dieses, statt dem Widerrufsrecht, anbieten. Beides zusammen geht halt nicht. Wirbst du allerdings mit 14 Tage Widerrufsrecht, ist das Werbung mit Selbstverständlichkeiten und das ist nicht erlaubt. 14 Tage Widerrufsrecht gibt halt der Gesetzgeber vor. Gruß Manuel
Also wäre der Werbeteaser ne Abmahnung wert? Ne dann muss ich meine Bildchen noch einwenig bearbeiten ^^
Vermutlich schon! Entweder auf Rückgaberecht umstellen oder längeres Widerrufsrecht anbieten. Dann wäre das kein Problem mit dem Werbe-Teaser. Gruß Manuel