Hallo liebe Community, wir wollten uns auch kurz vorstellen. Wir sind eine Agentur für Webdesign und Onlinemarketing aus Hannover-Laatzen. Wir bieten unsere Dienstleistungen seit letzter Woche offiziell. Weitere Infos bekommen Sie über unsere Homepage
Hmm,auf meinem Tablet ist die Seite quasi nicht darstellbar. Keine besonders gelungene Visitenkarte einer Webagentur, wenn nichtmal derart essentielle Dinge getestet wurden. Kommentar zum Design spare ich mir da besser erst recht
Das beste ist das hier Made by Dreamweaver ? Heutzutage nennt sich wohl jeder “Agentur” obwohl man überhaupt 0,00 Ahnung von der Arbeit hat Btw: Als Einzelunternehmer darf man nicht den Eindruck erwecken, dass es sich um ein Unternehmen handelt ( Agentur ) - Im Impressum bist du als Einzelunternehmer eingetragen, es handelt sich hier also nicht um eine Firma. Außerdem wird hier überall in der “wir” Form gesprochen, obwohl es sich um ein Einzelunternehmen / 1 Mann Unternehmen handelt. Das nur mal als kleinen Rechtshinweis. Außerdem ist das Impressum soweit ich sehe nicht ganz rechtens, da hier der Seitenbetreiber bzw. Inhaber nicht klar ersichtlich ist.
@kayyy ich nehmen mal jetzt keine Stellungnahme zu dem Internetauftritt, aber kayyy , woher nimmst Du Deine Weisheit das ein Einzelunternehmen keine Firma ist ? Ich habe selbst ein Einzelunternehmen und habe 10 Angestellte. Ein Einzelunternehmen bedeutet nicht das man alleine als Unternehmer tätig ist, es handelt sich hier um die in Deutschland am meisten verwendete Rechtsform. Es ist eben keine GmbH , AG etc. , also Kapitalgesellschaft. Aber Einzel… bedeutet nicht alleine sein. Du schreibst auch als Einzelunternehmer darf man nicht den Eindruck erwecken das es sich um ein Unternehmen handelt … hä ? Um Wort EinzelUNTERNEHMER steckt das Wort Unternehmen drin … !!! Zum Impressum gebe ich Dir Recht, hier fehlt fast alles was fehlen kann. Gruß Peter
@uddybaer: e.K ist eine komplett andere Rechtsform als ein Einzelunternehmer. Ein Einzelunternehmen ist keine Firma. Das besagt ja auch bereits der Name Einzelunternehmer. [quote]Du bist als e.K in einer ganz anderen rechtlichen Position, als der lediglich beim Gewerbeamt gemeldete Einzelunternehmer. Bei dir wird aus dem obligatorischen Kürzel „e.K.“ dein gesellschaftliches Verhältnis und deine Rechtsposition deutlich - eine Täuschung über die Unternehmereigenschaft ist so ausgeschlossen. Jetzt werfen wir mal einen Blick in §18 HGB: „(2) Die Firma darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen. Im Verfahren vor dem Registergericht wird die Eignung zur Irreführung nur berücksichtigt, wenn sie ersichtlich ist.“ Wer also als Agentur oder „Full Service Agentur“ auftreten will (beliebt: Werbung im Plural, „Wir machen dieses und jenes“, Vortäuschen einer multinationalen/internationalen Aufstellung etc.) muss peinlich genau darauf achten, nicht über die gesellschaftlichen Verhältnisse zu täuschen. Denn dann kommt der §5a des UWG ins Spiel, besonders Absatz 3, Satz 2: „§ 5a Irreführung durch Unterlassen (1) Bei der Beurteilung, ob das Verschweigen einer Tatsache irreführend ist, sind insbesondere deren Bedeutung für die geschäftliche Entscheidung nach der Verkehrsauffassung sowie die Eignung des Verschweigens zur Beeinflussung der Entscheidung zu berücksichtigen. (2) Unlauter handelt, wer die Entscheidungsfähigkeit von Verbrauchern im Sinne des § 3 Absatz 2 dadurch beeinflusst, dass er eine Information vorenthält, die im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände einschließlich der Beschränkungen des Kommunikationsmittels wesentlich ist. (3) Werden Waren oder Dienstleistungen unter Hinweis auf deren Merkmale und Preis in einer dem verwendeten Kommunikationsmittel angemessenen Weise so angeboten, dass ein durchschnittlicher Verbraucher das Geschäft abschließen kann, gelten folgende Informationen als wesentlich im Sinne des Absatzes 2, sofern sie sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergeben: 1. alle wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung in dem dieser und dem verwendeten Kommunikationsmittel angemessenen Umfang; 2. die Identität und Anschrift des Unternehmers, gegebenenfalls die Identität und Anschrift des Unternehmers, für den er handelt; (…)“ http://bundesrecht.juris.de/uwg_2004/__5a.html Bei einem Einzelunternehmer muss jederzeit klar und ersichtlich sein, dass hier ein Einzelunternehmer seine Geschäfte alleine und voll haftend führt. [/quote] Ich kann mich natürlich auch in allem täuschen, da ich kein Rechtsanwalt bin. Ich wollte lediglich darauf hinweisen