An alle Shopbetreiber, die wie ich Einzelunternehmer sind: Unter Umständen kann es problematisch sein, wenn ihr euch im Impressum eures Shops als Geschäftsführer bezeichnet und in Zukunft zu Abmahnungen führen. Siehe dazu dieser Artikel über ein aktuelles Urteil des OLG München! Ich habe die Bezeichnung bei meinem Shop bereits geändert. Um den hierzulande mafiös agierenden Abmahnern nicht einmal den Hauch einer Chance zu geben…
Ist nix neues, das war schon immer so. Da gab es vor vielen Jahren schon Urteile drüber. 2013 OLG München: Einzelunternehmer darf sich im Impressum nicht als “Geschäftsführer” bezeichnen / Irreführung OLG München, Urteil vom 14.11.2013, Az. 6 U 1888/13 § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG, § 5 a Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG 2010 Unter Zusatz Geschäftsführer Gruß Rainer
Danke für den Hinweis. Das habe ich jetzt auch geändert, um diesen Abmahnhaien zuvor zu kommen. Aber weiß einer wie es sich verhält, wenn ich z. B. als Einzelunternehmer eine GmbH gegründet habe und deren Geschäftsführer bin? Das geht ja wohl und ist auch ganz günstig in Bezug aufs Steuerrecht. Denn dann muss ich ja ordnungsgemäß als Geschäftsführer auftreten.
Abmahner sind Unmenschen. Ich habe einfach kein anderes Wort für diese Affen. Sie treiben kleine Firmen in den Ruin nur weil man einen Zahlendreher oder einen Buchstaben falsch gesetzt hat. Irgendwann werden aber auch diese „Affen“ ihre gerechte Strafe erhalten. Denn ständig Leute über den Tisch zu ziehen wird auf Dauer nicht klappen. …Karma…