Shopware's Lizenz und Auswirkungen auf die Plugins

Liebe Community,

nachdem FloC3 vor kurzem einen Thread bzgl. der OpenSource Lizenz und ExtJS eröffnet hat, habe ich hier etwas weitere recherchiert und würde hier keine eine kleine Diskussion starten.

1. Einführung zur GPL

Zunächst möchte ich hier kurz ein paar Kleinigkeiten zusammenfassen:

  1. Die GPL (General Public License) besagt, dass Software/Anpassungen, die eine GPL lizenzierte Software nutzt, ebenfalls GPL kompatibel (frei/copyleft) lizenziert sein muss. (Quelle)
  2. Die GPL besagt ebenfalls, dass der Quellcode der Software/Anpassung für alle Nutzer zugänglich sein muss.(nicht unbedingt kostenlos).
  3. Shopware-Plugins sind eindeutig keine separaten Werke und fallen daher grundsätzlich ebenfalls in dieses Modell (Quelle)
  4. Daraus folgt, dass für jedes Shopware-Plugin der Quellcode zur Verfügung stehen muss. (wenn auch nicht unbedingt kostenlos)

2. Fallbeispiel Wordpress

Wordpress ist ebenfalls GPL lizenziert. Laut den Autoren von Wordpress bauen Themes und Plugins auf Wordpress auf. Daher müssen diese auch GPL lizenziert werden. Falls nun jemand auf ThemeForest (envato) deutet und sagt, dass dort Plugins kommerziell verkauft werden, sollte man etwas genauer hinsehen: Envato baut auf eine Split-Lizenz auf. Das heißt, dass der PHP-Code, welcher auf Wordpress aufbaut, GPL lizenziert ist. Lediglich unabhängiger Code wie CSS und JavaScript ist proprietär lizenziert. D.h. man kann jegliches Plugin von ThemeForest (bis auf Assets wie CSS und JavaScript) frei nutzen und kann diese ebenfalls kostenlos verbreiten. Darauf aufbauende Werke müssen selbstverständlich ebenfalls GPL kompatibel lizenziert sein (inkl. offener Quellcode).

3. Shopware’s proprietäre Lizenz

Wenn man einen Blick auf die Shopware-Lizenz auf Github wirft, sticht folgender Satz hervor:

Important: Shopware is licensed under a dual license. To check which license / edition of Shopware you have installed, please open the „About shopware“ dialog in the backend. The following terms are important regarding the Shopware Community Edition, licensed under AGPL V3

Daher fragte ich mich, wie denn genau die Lizenz für die Professional Edition aussieht. Folgendes geht aus der AGB von Shopware hervor:

aus: https://de.shopware.com/gtc/

2.1.2 Proprietäre Software
[…]
2.1.2.2 Nutzungsbedingungen
Für die Shopsoftware und das Standard-Template der proprietären Editionen der Shopsoftware gelten die unter Ziffer 2.1.1.2 genannten Nutzungsbedingungen. […]

Und wie lauten die unter Ziffer 2.1.1.2 genannten Nutzungsbedingungen? Überraschung: Es sind die der Community Edition und folglich die AGPL:

aus: https://de.shopware.com/gtc/

[…]
2.1.1.2. Nutzungsbedingungen
Hinsichtlich der Shopsoftware in der „Community Edition“ gelten gegenüber dem Kunden die Lizenzbedingungen der AGPLv3 und die Lizenzbedingungen der MIT Lizenz hinsichtlich des Standard-Templates der Shopsoftware. Diese sind vom Kunden zu beachten.[…]

Danach folgen zusätzliche Einschränkungen dieser Regelung. Jedoch: Dass die Plugins, welche auf Shopware aufbauen, GPL kompatibel lizenziert sein müssen, wird ausdrücklich nicht aufgehoben. (Die Copyright bzw. Urherberechtsklausel ändert nichts an den Forderungen der GPL.)

Für mich ergibt sich daraus: Shopware Professional übernimmt die Nutzungsbedingungen aus Ziffer 2.1.1.2, welche die GPL als tragende Lizenz vorgibt.

4. Folgerungen und Fragen

  1. Alle Plugins, die auf Shopware aufbauen oder auch nur Schnittstellen aufrufen, müssen GPL kompatibel lizenziert sein.
  2. Die Plugins können zwar verkauft werden, damit werden jedoch automatisch auch die Verbreitungsrechte verkauft ((der Käufer darf den Code verbreiten unter der GPL)
  3. Dies gilt also auch für die Shopware Premium Plugins (diese können ja auch mit der Community Edition gekauft werden). Sobald jemand ein Premium Plugin kauft, darf er den Quellcode kostenlos verteilen).
  4. Sollte es zusätzliche Bestimmungen für die Professional Edition geben, die ich nicht gefunden habe, müssten die genannten Punkte zumindest auf die Community-Edition zutreffen

5. Abschluss

Da ich kein Anwalt bin und dies lediglich aus Interesse recherchiert habe: Es handelt sich hier nur um Vermutungen. Ein offizielles Statement von Shopware wäre natürlich toll. Andererseits bin ich an euren Meinungen interessiert. Falls ich oben etwas falsches behaupte, bitte ich euch, mich zu korrigieren. Aber bitte bleibt sachlich. Ich bin nur daran interessiert, endlich mal Klarheit im Lizenzwirrwarr zu schaffen. Ich möchte hier keinem Plugin-Verkäufer auf die Füße treten.

Viele Grüße

Anmerkung: Shopware nutzt eigentlich die AGPL. Diese Lizenz ist noch etwas strikter bzgl. Hosting. Der Einfachkeit halber schreibe ich oben lediglich von der GPL.

push

[@Moritz Naczenski](http://forum.shopware.com/profile/14574/Moritz Naczenski „Moritz Naczenski“)‍: Wäre es nicht möglich auch hier den Anwalt zu fragen? Entweder habe ich oben etwas missverstanden oder alle Hersteller müssten auf Anfrage den SourceCode der Plugins herausrücken.

VG

Hallo @simkli‍

Ich habe nun eine Antwort vom Anwalt erhalten, vielen Dank für deine Geduld.

wie du richtig feststellst, ist die Software, die wir benutzen, unter der AGPLv3 lizenziert. Dies gilt sowohl für die kostenlose Community Edition, als auch für die proprietäre Version einschließlich dem zugehörigen Standard Template.

Bei den Plugins sieht das jedoch anders aus. Hierbei handelt es sich gerade nicht um Weiterentwicklungen der Open Source Software, sondern um eigenständige Werke, die nicht unter der AGPLv3 lizenziert, sondern selbständig urheberrechtlich geschützt sind. Die zitierte Stelle aus den FAQ zur GPL (Frequently Asked Questions about the GNU Licenses - GNU Project - Free Software Foundation) beschreibt einen Fall, in dem ein Plugin zusammen mit einem Programm eine Einheit bilden kann, die insgesamt unter der GPL zu veröffentlichen ist. Die dort beschriebenen Voraussetzungen liegen jedoch aus unserer Sicht bei den Softwareerweiterungen nicht vor.

Dementsprechend heißt es auch in unseren AGB:

2.1.2.1 Leistungsbeschreibung

„… Ferner bietet shopware sowohl für die „Community Edition“, als auch für die proprietären Editionen Softwareerweiterungen im Community Store (Ziff. 2.5) an. Eine Übersicht ist unter https://de.shopware.com/versionen/erweiterungen/ einsehbar. Diese Softwareerweiterungen sind nicht unter der AGPLv3 lizenziert, sondern urheberrechtlich geschützt.“

2.1.2.2. Nutzungsbedingungen

„… Die unter Ziffer 2.1.2.1 genannten Softwareerweiterungen sind urheberrechtlich geschützt, gleich ob als Bestandteil einer Edition der Shopsoftware oder als selbständig erworbene Erweiterung. shopware räumt dem Kunden das einfache, nicht ausschließliche, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen räumlich auf Europa beschränkte und nicht an Dritte übertragbare, zeitlich unbeschränkte Recht zur Nutzung der Erweiterungen und Modulen im Zusammenhang mit der Shopsoftware unter Berücksichtigung der nachstehenden Bestimmungen ein. …“

Anders wäre das in der Tat, wenn der Entwickler eines Plugins dieses so mit der Shopsoftware verlinkt, dass beide als einheitliches Programm anzusehen wären. Dann wäre in der Tat eine Veröffentlichung des Plugins unter der AGPLv3 die Folge, einschließlich der Offenlegung des Quellcodes. Das ist aber eine Einzelfallbetrachtung, die letztlich jeder Plugin-Entwickler selbst vornehmen muss.
 

Grüße
Moritz

1 „Gefällt mir“

Hallo [@Moritz Naczenski](http://forum.shopware.com/profile/14574/Moritz Naczenski „Moritz Naczenski“)‍ ,

erstmal ein großes Dankeschön für das Nachfragen!

@Moritz Naczenski schrieb:

Die zitierte Stelle aus den FAQ zur GPL (https://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.en.html#LinkingWithGPL) beschreibt einen Fall, in dem ein Plugin zusammen mit einem Programm eine Einheit bilden kann, die insgesamt unter der GPL zu veröffentlichen ist. Die dort beschriebenen Voraussetzungen liegen jedoch aus unserer Sicht bei den Softwareerweiterungen nicht vor.

Alles klar. Ich glaube das war auch der größte Knackpunkt der Geschichte. Ich habe ja Wordpress als Beispiel angeführt, die hier eine andere Sichtweise haben. Ich bin zwar auch eher der Wordpress-Ansicht, wenn ich diesen FAQ-Punkt betrachte, allerdings ist eigentlich nur folgendes wichtig: Ihr seid der Urheber. Euch gehört das Produkt und soweit ich weiß, seid ihr es, die die Vertragsbedingungen einklagen könnten. Daher sollte dieses Statement den Plugin-Herstellern eine gewisse Sicherheit geben.

Anders wäre das in der Tat, wenn der Entwickler eines Plugins dieses so mit der Shopsoftware verlinkt, dass beide als einheitliches Programm anzusehen wären. Dann wäre in der Tat eine Veröffentlichung des Plugins unter der AGPLv3 die Folge, einschließlich der Offenlegung des Quellcodes.

Mit dieser Passage haltet ihr euch zwar noch einen Ausweg offen, allerdings gehe ich mal davon aus, dass dies sich nicht auf reguläre Plugins, im Sinne deren, die sich im Community-Store befinden, gemeint ist.

Viele Grüße