Rechtlich muss der Preis angezeigt werden, den man für 1 Stück bezahlen würde. Bei dir wohl 4,50 Euro. Die „ab“ Angabe ist dann natürlich nicht passend. Nimmst du den günstigsten Preis, passt „ab“, aber entspricht nicht der PAngV bzw. könnte abgemahnt werden.
Von Mindestbestellmengen in dem Zusammenhang sollte man die Finger ganz lassen…