Warum ist die „Erneute Überprüfung beim Login“ an die erweiterte Überprüfung gebunden, welche aus bekannten Gründen in einem Live-Shop unmöglich einzusetzen ist. Somit kann sich nämlich jeder Händler mit einer nicht mehr gültigen UST-ID einlogen und weiterhin als Händler bestellen. Das macht wenig Sinn, zumal ja die Prüfung weiterhin bei einer Änderung oder Manipulation der UST-ID in der Adressen-Verwaltung entsprechend Alarm schlägt. Kann man dies irgendwo händisch ändern, ggf. im Code des Plugins?
P.S. Um unnötige Kommentare zu vermeiden. Die Beschreibung zum Plugin ist an dieser Stelle fehlerhaft:
Die Fehlermeldung „Die angefragte USt-IdNr. ist ungültig. Sie war im Zeitraum von %s bis %s gültig“ erscheint nicht nur bei der erweiterten Überprüfung, sondern auch bei der einfachen Überprüfung, wie übrigens auch der einfachen Überprüfung beim Bundeszentralamt für Steuern. Dort wird natürlich auch das korrekte Datum eingetragen, welches im Shopware-Plugin nicht funktioniert. Bei der einfachen wie auch bei der erweiterten Überprüfung erscheinen nur die Platzhalter.
Nochmals P.S. Ich habe gerade feststellen können, dass auch bei eingeschalteter „erweiterter Überprüfung“ im Plugin keine Überprüfung beim Login durchgeführt wird!
Grüße Overtone
Spar Dir einfach das ganze, setz die Überprüfung auf Minimum (Einfach) und überprüf die UstIDs händisch, wenn es der Aufwand zulässt.
Der UID Server der EU ist sowieso recht oft mal offline und die Überprüfung in SW ist ein Graus.
Wir haben bereits nur die einfache Prüfung im Einsatz, da die erweiterte Prüfung zig Fehler beinhaltet. Aber warum prüft diese nicht, wie im Plugin beschrieben beim Login erneut? Oft meldet eine Firma aufgrund von Insolvenz (Beispiel) die Firma ab und die UST-ID wird somit ungültig. Dies wird durchaus bei der Registrierung oder Adress-Änderung, auch im Shopware-Backend vom Plugin auch bei „nur“ einfacher Prüfung erkannt (ist bei der Plugin-Beschreibung ebenfalls falsch zugeordnet. Dort wird behauptet, das ginge nur mit der erweiterten Prüfung), aber eben nicht beim Login!
Wenn Du es einfach als gegeben hinnimmst, wird es leichter
Das ist leider nicht akzeptabel für meinen Kunden. Er hatte kürzlich bei einem ausländischen Kunden einen horrenden Betrag nachzahlen müssen, da dessen Umsatzsteuer-ID abgelaufen war.
Dann wirst Du Dich wohl an Shopware wenden müssen. Den Betrag kann er ja vom Kunden retour fordern, wenn es den noch gibt.
Mein Kunde hat in seinem Shop fast 400.000 Kunden. Da geht händisch nicht mehr allzu viel und Probleme mit UST-IDs schon mal gar nicht.
Und den Kunden gibt es in der Regel zwar noch, aber oft hapert es wohl an der Liquidität, wenn er schon sein Unternehmen, meistens ja wohl wegen Insolvenz schließen musste und deshalb seine UST-ID abgelaufen ist. Mich wundert es sehr, dass andere mittelgroße Shops darüber nicht klagen.