Paketscheine vertauscht und Auswirkung auf DSGVO

Moinmoin Gemeinde,

ich habe kürzlich bei einem Onlineshop was bestellt. Ich habe dann das Paket erhalten, jedoch war darin eine andere Bestellung für einen anderen Kunden mit Rechnung drin. Auf Nachfrage wurden die beiden Paketscheine beim Versand verwechselt und ein anderer Kunde, dessen Paket ich erhalten hatte, hat meines erhalten. Wir haben das kann intern durch die Paketscheine gegenseitig ausgetauscht. Der Shop hat uns dazu neue Paketscheine zugeschickt, damit der andere Kunde und ich uns die Pakete gegenseitig zusenden können.

Nun kam mir da ein Gedanke. In dem Moment wo ich das Paket eines anderen Kunden erhalten habe, habe ich ja Einsicht in den Rechnungsbeleg gehabt und somit die Daten des anderen Kunden gesehen, wie z.B. Adresse, Telefonnummer und Emailadresse. Ebenso der andere Kunde meine Daten.

Wie wäre denn so was bezüglich der DSGVO? Hat hier schon mal jemand Erfahrungen gesammelt oder von einem Fall gehört?

Ich dachte mir nämlich dann, dass uns das mal nicht passiert.

Viele Grüße

Matthias

 

Die DSGVO sieht ist $234 Absatz 2 vor, dass in so einem Fall das Gedächtnis aller Beteiligten umgehend zu löschen ist. Also alles in Ordnung. :stuck_out_tongue:

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