DSGVO Kundenkonto löschen

Hab da mal eine Frage…wer weiß es?

Wenn ich ein Konto lösche, egal ob Kundenkonto oder Gastkonto wird da nicht auch die zugehörige Bestellung/en gelöscht? Die dürfte doch eigentlich nicht gelöscht werden, wegen der Aufbewahrungspflicht. 

 

Die Bestellung bleibt erhalten. In den Details steht dann „Achtung, zugeordneter Kunde wurde gelöscht“ oder so ähnlich

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Bleibt auch die Newsletter Anmeldung erhalten wenn der Kunde das gemacht hätte?

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@malzfons: Ja, der Newsletterempfänger muss separat gelöscht werden

Aber das kollidiert doch mit den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Meiner Meinung nach kann man nur Daten löschen die nicht relevant sind (EMail, Gebutsdatum, Telefon). Name und Adresse gehören zum Vertragstext und müssen eigentlich 10 Jahre gespeichert bleiben. 

@motorg 

Diese Daten werden pro Bestellung gespeichert. Kann ja auch gar nicht anders sein. Kunde kann gelöscht werden, wer was wann wohin bestellt (hat) bleibt erhalten und muss nach der Aufbewahrungspflichtfrist gelöscht werden.

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@BestShopPossible schrieb:

@motorg 

Diese Daten werden pro Bestellung gespeichert. Kann ja auch gar nicht anders sein. Kunde kann gelöscht werden, wer was wann wohin bestellt (hat) bleibt erhalten und muss nach der Aufbewahrungspflichtfrist gelöscht werden.

OK, stimmt - dann passt es! Aber wenn in der Bestellung dann noch Daten wie EMail-Adresse, Telefon, Geburtsdatum enthalten sind, dann müssten diese eigentlich auch noch manuell gelöscht werden.  

Ja, das ist wirklich etwas tricky. Geburtsdatum und Telefon würde ich eh sehr verhalten speichern wegen Gebot der Datensparsamkeit und nur als freiwillige Eingabe. Die Rechnung muss auf jeden Fall 10 Jahre aufbewahrt werden. Die Frage ist nun, ob und welche der Kunden- und Bestelldaten im Shop einem Geschäfts- oder Handelsbrief gleichkommen (egal ob Gast- oder Kundenkonto). Hier wäre dann die Aufbewahrungsfrist 6 Jahre.

Wäre doch ne Plugin Idee  Angry-Face Ein Backend-Plugin in welches man die betroffene Kundennummer schreibt und mit einem Klick wird automatisch das Kundekonto komplett gelöscht und ebelnfalls alle nicht relevaten Daten aus den dazugehören Bestellung(en). Das Ganze wird dann noch protokolliert. 

Die DSGVO macht aber auch wirklich keinen Spaß :frowning: Wir wollen doch alle nur verkaufen. 

@shopmax schrieb:

Die Frage ist nun, ob und welche der Kunden- und Bestelldaten im Shop einem Geschäfts- oder Handelsbrief gleichkommen (egal ob Gast- oder Kundenkonto). Hier wäre dann die Aufbewahrungsfrist 6 Jahre.

Im Shop sind doch im Standard ausser Rechnungen und evtl. Lieferscheine keine anderen Geschäftsbriefe vorhanden. 

Dass die Bestellungen erhalten bleiben geht auch schon mit Shopware 5.3?

@artep schrieb:

@shopmax schrieb:

Die Frage ist nun, ob und welche der Kunden- und Bestelldaten im Shop einem Geschäfts- oder Handelsbrief gleichkommen (egal ob Gast- oder Kundenkonto). Hier wäre dann die Aufbewahrungsfrist 6 Jahre.

Im Shop sind doch im Standard ausser Rechnungen und evtl. Lieferscheine keine anderen Geschäftsbriefe vorhanden.

Das ist eben die diffizile Sache. Ein Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages stellt einen Handels- oder Geschäftsbrief (je nach Unternehmensform) dar. Würde das Ganze per Mail von statten gehen, wäre es klar, was der Antrag ist (Kunde schreibt in seiner ersten Mail an Dich: „Ich will Art. 123 zum Preis von X kaufen“). Somit wäre diese Mail als Geschäfts- oder Handelsbrief zu sehen und müsste 6 Jahre aufbewahrt werden. Aber in einem Shopsystem ist dies ja nicht ganz klar, was da formaljuristisch vom Prozessablauf als Antrag/Annahme/Kaufvertrag zu werten ist und ob da nicht auch das Kundenkonto mit dazu gehört. Kann m.E. nur ein Rechtsgutachen klären (oder die erste Abmahnung mit anschließendem Gerichtsverfahren, die hoffentlich nicht uns trifft).

@raymond schrieb:

Dass die Bestellungen erhalten bleiben geht auch schon mit Shopware 5.3?

Bei mir gehts. Aber leg doch einfach einen Testkunden an, mach eine NL-Anmeldung und eine Testbestellung. Dann kannst du dir danach gleich noch die Werte bei den Umsatzauswertungen etc. aufschreiben oder per Screenshop sichern. Dann den Kunden löschen und prüfen ob die Bestellung noch da ist, ob die NL-Anmeldung noch da ist und ob sich bei den Statistiken irgenfwas (und vor allem WAS) geändert hat. Dann weisst du definitiv Bescheid. Nach der Testbestellung und dem Löschen derselbigen ggf. die Nummernkreise zurücksetzen.

Hallo und guten Morgen, wenn ich ein Kundenkonto auf Wunsch des Kunden lösche, bleiben die geschriebenen Rechnungen erhalten?

Gruß Lisa

@eWeniger schrieb:

Hallo und guten Morgen, wenn ich ein Kundenkonto auf Wunsch des Kunden lösche, bleiben die geschriebenen Rechnungen erhalten?

Gruß Lisa

Ja, die bleiben erhalten. 

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