MwSt-Änderung wegen Corona

Also das Plugin was wir zur Verfügung stellen, ermöglicht es euch einen neuen Steuersatz anzulegen (kopiert den existierenden, passt die MwSt. an), damit bestehende Bestellungen dann auch keine Darstellungsprobleme usw. haben. Die Kollegen sind da schon recht weit und es wird denke ich auch dann wenn alle Tests durchgelaufen sind in den Store kommen (kostenlos).

Das ist dann so dynamisch, dass man auch am 31.12. wieder zurückwechseln kann und optional kann man die Umstellung auch per Cronjob planen.

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@igalvezgil schrieb:

Hallo,

wir entwickeln hierfür aktuell ein Plugin. Hier kann man sich zur Veröffentlichung informieren lassen:

https://www.galvezgil.com/swplugin.php

Hintergrund:

-> Die Änderung muss ja zwei Mal erfolgen. Zum 01.07. und 01.01. Pünktlich um 0 Uhr, damit die Rechnungen stimmen.

-> Außerdem werden die Preise, selbst bei Eingabe als Brutto-Preise, trotzdem immer Netto in der Datenbank gespeichert. Wie @sonic‍  richtig anmerkt. D.h. wenn heute 119€ brutto eingegeben werden, speichert er in der Datenbank 100€. Sobald man den Steuersatz ändert, werden 116€ draus.

Unser Modul wird es auch ermöglichen die Netto-Preise automatisch so anzuheben um 0 Uhr, dass sich wieder die gleichen Brutto-Preise ergeben (also 102,59€ ca. in diesem Fall)

0 Uhr umstellen —>  ich glaube so einfach ist das nicht.  

Für den richtigen Zeitpunkt der Besteuerung ist der tatsächliche Zeitpunkt der Bereitstellung der Leistung relevant. Dabei gilt als richtiger Zeitpunkt der Besteuerung bei Waren der Zeitpunkt des Beginns der Lieferung.

Also ist unser Problem, wann liefere ich die Ware. Bestellt jemand am 25. Juni und bezahlt sofort, ich kann aber erst ab 1. Juli liefern, muss die Rechnung korrigiert werden.

So habe ich es verstanden. Ich hoffe eigentlich, dass ich da falsch denke, aber je öfter ich nachlese um so mehr Probleme kommen ans Tageslicht.

Das schlimme ist ja, der Händler verdient nur, wenn die Leute wirklich mehr kaufen. Wenn du da einen Shop im Niedrigpreis Sektor hast, kommen ein Haufen mehr Arbeitsstunden, eventuell muss ein Steuerbüro für den Mehraufwand bezahlt werden und du hast am Ende Verlust an der ganzen Geschichte.

Habe gerade gesehen Joscha Schultze hat auf Seite 3 den gleichen Hinweis.

Wenn ich mich recht erinnere, in Version 5 könnte man bei nicht so großem Artikelbestand und wenn Artikelnummern keine so große Rolle spielen, einen bestehenden Artikel kopieren, mit 16% anlegen und für die Zeit bis 2021 den Original Artikel deaktivieren. Bei Varianten muss dann leider wieder mehr gemacht werden. In SW 6 funktioniert das ja leider noch gar nicht.

 

@mutabor schrieb:

Also nur mal so als Denkanstoß. Ist keine Rechtsbelehrung das sollten Anwälte übernehmen. Aber, eine Onlinebestellung ist ein bindendes Gebot und wenn Ihr das mit einer Bestätigungsmail akzeptiert habt, dann ist ein Vertrag zustande gekommen. Wenn vor dem 1.7. dann halt zu 19%. Alle wissen um die Reduzierung. Wenn Ihr einen Artikel 2 Tage nach dem letzten Verkauf reduziert dann müsst Ihr dem Kunden auch nicht die Differenz erstatten. Ihr könnt natürlich, wenn Ihr wollt.

 

Mehr aus Spaß und keinesfalls einer Diskussion würdig: 

Wenn ein Online - Vertrag geltendes Recht und Gesetze übergehen darf, das wäre doch mal ein Spaß. Klingt fasst wie the purge. 

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Ich verlinke mal ein Youtube-Video von JUHN Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft. Wie ich finde sehr gut erklärt.

Umsatzsteuer: Herabsetzung von 19% auf 16% der Mehrwehrtsteuer (Corona-Konjunkturpaket 2020)

@ITSE Über das andere müssen wir nicht diskutieren, war ja nur ein Denkanstoß. P.S.: Aber wenn Du die Nachrichten verfolgst, nicht alle Händler werden die MwSt an die Kunden weiter geben oder geben können.

Das Video bestätigt im Prinzip die mögliche Vorgehensweise bzgl. Steueränderung im Shopsystem, die mir bereits der Stb der ITR-Kanzlei bestätigt hatte:

Wenn ich weiß, dass Bestellungen am dem x.Juni 2020 sicher nicht mehr im Juni geliefert werden können, kann man den Shop schon am x.Juni auf 16% umstellen, so dass die nachträgliche Änderung der Belege nicht notwendig ist. Ein Hinweis im Shop für die Kunden könnte man dazu einblenden lassen. Steuerrechtlich wäre es auf jeden Fall in Ordnung.

Daraus schließe ich allerdings auch, dass es im Hinblick auf Abmahnungen/Testkäufe nicht zwingend notwendig ist, den Steuersatz um Mitternacht zu ändern. Sondern hier bestenfalls bei fehlerhaften Steuersätzen in den Belegen eine Abmahnung drohen könnte, wobei auch das bisher nirgends bestätigt wurde. Denn für fehlerhaft ausgestellte Rechnungen B2B wurden die Konsequenzen im Video erläutert. Problematisch wäre höchstens ein zu geringer Steuersatz bei B2C, was das FA auf den Plan rufen könnte.

Guten Abend,
ist das, dass neue Plugin von Shopware?
https://store.shopware.com/swp8985853508706f/corona-mwst.-anpassung.html

@RehhausBerlin schrieb:

Guten Abend,
ist das, dass neue Plugin von Shopware?
https://store.shopware.com/swp8985853508706f/corona-mwst.-anpassung.html

Nein, sieht man ja schon am Namen vom Anbieter. Am Plugin von SW wird noch gearbeitet, ist aber schon auf GIT angelegt. GitHub - shopware5/SwagTax

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Was ist eigentlich mit diesen Einstellungen hier. Die müssen doch auch geändert werden, oder? Passiert das durch das Plugin oder muss man da manuell ran?

 

@Moritz Naczenski schrieb:

Also das Plugin was wir zur Verfügung stellen, ermöglicht es euch einen neuen Steuersatz anzulegen (kopiert den existierenden, passt die MwSt. an), damit bestehende Bestellungen dann auch keine Darstellungsprobleme usw. haben. Die Kollegen sind da schon recht weit und es wird denke ich auch dann wenn alle Tests durchgelaufen sind in den Store kommen (kostenlos).

Das ist dann so dynamisch, dass man auch am 31.12. wieder zurückwechseln kann und optional kann man die Umstellung auch per Cronjob planen.

Moritz, kannst du eine Aussage treffen wie sich die Shopware mit diesem Plugin verhält wenn jemand zum 19%-Zeitpunkt bestellt, aber zum 16%-Zeitpunkt die Rechnung generiert wird? Also jemand bestellt noch in der 19%-Zeit am 29. Juni, Lieferung/Leistungszeitpunkt ist aber dann zu der 16%-Zeit am 2. Juli.

Besteuert wird nach dem Leistungszeitpunkt, also Datum der Lieferung. Die Bestellung (auch wenn vor der Shop-Umstellung zu 19% getätigt) muss zu 16% versteuert werden. Entsprechend muss die Rechnung so ausgestellt werden. Wie kann das in der Shopware umgesetzt werden? Hilft das Plugin bei dieser Herausforderung?

@dewib schrieb:

@Moritz Naczenski schrieb:

Also das Plugin was wir zur Verfügung stellen, ermöglicht es euch einen neuen Steuersatz anzulegen (kopiert den existierenden, passt die MwSt. an), damit bestehende Bestellungen dann auch keine Darstellungsprobleme usw. haben. Die Kollegen sind da schon recht weit und es wird denke ich auch dann wenn alle Tests durchgelaufen sind in den Store kommen (kostenlos).

Das ist dann so dynamisch, dass man auch am 31.12. wieder zurückwechseln kann und optional kann man die Umstellung auch per Cronjob planen.

Moritz, kannst du eine Aussage treffen wie sich die Shopware mit diesem Plugin verhält wenn jemand zum 19%-Zeitpunkt bestellt, aber zum 16%-Zeitpunkt die Rechnung generiert wird? Also jemand bestellt noch in der 19%-Zeit am 29. Juni, Lieferung/Leistungszeitpunkt ist aber dann zu der 16%-Zeit am 2. Juli.

Besteuert wird nach dem Leistungszeitpunkt, also Datum der Lieferung. Die Bestellung (auch wenn vor der Shop-Umstellung zu 19% getätigt) muss zu 16% versteuert werden. Entsprechend muss die Rechnung so ausgestellt werden. Wie kann das in der Shopware umgesetzt werden? Hilft das Plugin bei dieser Herausforderung

Und vermutlich werden dann gewerbliche Kunden auch gerne den reduzierten Netto-Preis haben wollen. D.h. man müsste bei PayPay/Vorkasse-Zahlungen entsprechend den Kunden eine Erstattung geben. Wenn es dann um viele Bestellungen geht wird das ein riesen Aufwand. 

Das kann das System garnicht automatisch abbilden, alle Bestellungen die bis zur Änderung eingehen, haben dann auch 19%.

Viele Shops stellen deswegen ja schon 2-3Tage vorher um und liefern erst nach dem Stichtag aus um dieses Problem zu umgehen. Automatisiert kann die Software das nicht vernünftig lösen, dass ist eher etwas, was ihr für euch lösen müsst und überlegen, wie ihr das handhaben wollt. Es gibt ja auch genug Shops die eine Rechnung automatisiert bei Bestelleingang generieren lassen.

Hallo [@Moritz Naczenski](http://forum.shopware.com/profile/14574/Moritz Naczenski “Moritz Naczenski”)‍,
kannst Du schon ein ungefähren Zeitraum nennen wann euer PlugIn erscheinen wird?

Ich denke nächste Woche ist realistisch. 

Hallo Moritz

Kannst du schon genaueres zum Plug in sagen?

Wir können unsere Bruttopreise nicht ändern und müssten daher nur den MWST-Satz entsprechend anpassen. (Ich hoffe das Plugin kann das auch abbilden)

Da wir Pickware als  EPR einsetzten  und  auch das Retourenmanagement inkl. Erstellung der Stornorechnungen nutzen, hätten ich nun eine wichtige Frage zum Plugin.

Was passiert ab dem 1.07. beim erstellen von Retouren(Stornorechnungen) aus Lieferungen welche vor dem 1.07 geliefert wurden?

Wird in der Stornorechnung der MWST Satz (19%) aus der Ursprungsrechnung verwendet oder wird die Stornorechnung dann mit dem neuen MWST Satz (16%)

erstellt?

Vielen Dank im Voraus.

Das Plugin kann beides - Bruttopreise ändern ja/nein

Die zugewiesene Steuer bei den Bestellungen bleibt gleich, wenn die Bestellung mit 19% erzeugt wird, bleibt der Bestellung auch 19% zugewiesen. Am besten testest du ohnehin alles einmal vorab in einer Testumgebung.

@Moritz Naczenski schrieb:

Das Plugin kann beides - Bruttopreise ändern ja/nein

Auch pro Subshop bzw. auf Ebene der Kundengruppen? Wir haben einen Shop, wo Bruttopreise hinterlegt sind, während der Subshop Nettopreise verwendet.  

@kraeft21 schrieb:

@Moritz Naczenski schrieb:

Das Plugin kann beides - Bruttopreise ändern ja/nein

Auch pro Subshop bzw. auf Ebene der Kundengruppen? Wir haben einen Shop, wo Bruttopreise hinterlegt sind, während der Subshop Nettopreise verwendet.  

Du wählst die Kundengruppen aus. für die Preise verändert werden sollen. 

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Hat jemand Infos dazu, ob es rechtlich problematisch ist, z.B. ab dem 26.6. 16% MwSt. im Onlineshop auszuweisen, mit der Erklärung dass die Leistungserbringung/Auslieferung im Juli erfolgt? - Dann würde man das Problem umgehen, z.B. PayPal-Zahlungen zu Bestellungen zu erhalten, bei denen 19% MwSt. berechnet wurde und z.B. in der Bestellbestätigung ausgewiesen wurden, dann aber Rechnungen erstellen muss die 16% MwSt. ausweisen. - Hat da jemand einen Link z.B. von einer Rechtsanwaltkanzlei, Händlerbund etc.? - Oder kennt sich jemand dazu aus?

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Spannend ist diese Variante dann im Dezember, wenn schon ein paar Tage vor dem 1.1.2021 wieder die 19% im Shop auftauchen  Halo.

@nordicecom schrieb:

Hat jemand Infos dazu, ob es rechtlich problematisch ist, z.B. ab dem 26.6. 16% MwSt. im Onlineshop auszuweisen, mit der Erklärung dass die Leistungserbringung/Auslieferung im Juli erfolgt? - Dann würde man das Problem umgehen, z.B. PayPal-Zahlungen zu Bestellungen zu erhalten, bei denen 19% MwSt. berechnet wurde und z.B. in der Bestellbestätigung ausgewiesen wurden, dann aber Rechnungen erstellen muss die 16% MwSt. ausweisen. - Hat da jemand einen Link z.B. von einer Rechtsanwaltkanzlei, Händlerbund etc.? - Oder kennt sich jemand dazu aus?

Das ist genau das, was ich hier irgendwo schon mal geschrieben habe. Aus steuerrechtlicher Sicht ist das wohl in Ordnung. Ich hatte dazu den Stb. in der ITR-Gruppe befragt. Eine Stellungnahme der ITRK, ob es da evtl. noch andere rechtliche Bedenken gibt, liegt bisher nicht vor.

Ich werde zumindest so vorgehen - mit entsprechendem Hinweis im Shop. Aus meiner Sicht: Es ist sicherzustellen, dass dem Kunden der korrekte Steuersatz in Rechnung gestellt wird. Für den Kunden ist es mit Sicherheit transparenter, wenn er am 29.6 bei der Bestellung schon den korrekten Steuersatz für die Lieferung im Juli sieht und der Betrag nicht nachträglich korrigiert werden muss. Es erspart zudem Verwaltungsaufwand.

Ich sehe keine Nachteile für den Kunden oder einen Wettbewerbsvorteil, der moniert werden könnte. Steuerrechtlich wie gesagt, auch ok.

Dazu kommt, dass ich bisher keinerlei Veröffentlichung gesehen habe, in der die Obrigkeit festlegt, dass exakt um 0 Uhr umgestellt werden muss.

EDIT:

Hier steht es schwarz auf weiß: Seite 6 Punkt 9. Entwurf eines BMF-Schreibens zur Mehrwertsteuersatzsenkung Stand 11.6.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF\_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2020-06-12-befristete-Senkung-umsatzsteuer-juli-2020.pdf?\_\_blob=publicationFile&v=3

 

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