MwSt-Änderung wegen Corona

@RehhausBerlin schrieb:

@Chris_tian schrieb:

Eigentlich der Tag an dem die Leistung erbracht wurde. Wenn nur das Label gedruckt wurde, wurde ja noch keine Leistung erbracht.

Doch, denn der Versand wird ja erst dann angestoßen. Wenn die Leistung erbracht wurde, es ist natürlich eine Grauzone. Aber genau so haben wir es vom Anwalt und Steuerberater schriftlich. Von daher sollte das auch so i.o sein. 

Also daran hätte ich doch erhebliche Zweifel. Ich erbringe ja keine Leistung, indem ich ein Label drucke. Ich weiss zum Beispiel, dass ich Ende Juli ne ganze Menge versenden werde. Also drucke ich jetzt schonmal alle Labels und soll dann die Leistung, die ich tatsächlich erst Ende Juli erbringen werde, mit Mehrwertsteuer aus dem Juni abrechnen können? Wohl kaum. Ich nehme da lieber den gesunden Menschenverstand, denn auch ein Steuerberater weiss nicht alles und am Ende bist Du der ge*rschte. Im Gesetz heisst es „Leistungszeitpunkt“ und Label drucken ist definitiv keine Leistungserbringung, denn die Leistung heisst „liefern“. Für mich stellt sich lediglich die Frage, ob Versand- oder Zustellzeitpunkt entscheidend ist.

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@DerNils schrieb:

@RehhausBerlin schrieb:

@Chris_tian schrieb:

Eigentlich der Tag an dem die Leistung erbracht wurde. Wenn nur das Label gedruckt wurde, wurde ja noch keine Leistung erbracht.

Doch, denn der Versand wird ja erst dann angestoßen. Wenn die Leistung erbracht wurde, es ist natürlich eine Grauzone. Aber genau so haben wir es vom Anwalt und Steuerberater schriftlich. Von daher sollte das auch so i.o sein. 

Also daran hätte ich doch erhebliche Zweifel. Ich erbringe ja keine Leistung, indem ich ein Label drucke. Ich weiss zum Beispiel, dass ich Ende Juli ne ganze Menge versenden werde. Also drucke ich jetzt schonmal alle Labels und soll dann die Leistung, die ich tatsächlich erst Ende Juli erbringen werde, mit Mehrwertsteuer aus dem Juni abrechnen können? Wohl kaum. Ich nehme da lieber den gesunden Menschenverstand, denn auch ein Steuerberater weiss nicht alles und am Ende bist Du der ge*rschte. Im Gesetz heisst es „Leistungszeitpunkt“ und Label drucken ist definitiv keine Leistungserbringung, denn die Leistung heisst „liefern“. Für mich stellt sich lediglich die Frage, ob Versand- oder Zustellzeitpunkt entscheidend ist.

Ein Steuerberater sollte es sehr wohl wissen, zudem hat es ein Anwalt bestätigt.
Jeder wie er aber will. 

Kurz mal ins Gesetz geschaut. §3 Abs. 6 UStG.

(6) Wird der Gegenstand der Lieferung durch den Lieferer, den Abnehmer oder einen vom Lieferer oder vom Abnehmer beauftragten Dritten befördert oder versendet, gilt die Lieferung dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung an den Abnehmer oder in dessen Auftrag an einen Dritten beginnt. Befördern ist jede Fortbewegung eines Gegenstands. Versenden liegt vor, wenn jemand die Beförderung durch einen selbständigen Beauftragten ausführen oder besorgen lässt. Die Versendung beginnt mit der Übergabe des Gegenstands an den Beauftragten.

Der letzte Satz ist für mich ziemlich eindeutig. Aber es gibt natürlich die berühmten Rechtsverdreher.

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Ich stimme Dir 100 % zu. Das Schöne ist, man muss hier niemanden überzeugen. Jeder trägt dann bei einer Steuerprüfung selbst die Konsequenzen.

So lange man nicht den exakten Wortlaut der Fragestellung an StB und Rechtsvertreter und deren exakte Antworten kennt, können wir das nur nach dem Hörensagen beurteilen. Ich glaube ja ziemlich sicher, das das entweder nicht so wie berichtet mitgeteilt wurde oder die guten Leute den genauen organisatorischen Ablauf im Versand nicht verstanden haben.

Ist zwar nur ein Indiz, aber auch DHL und GLS rechnen erstellte Paketlabel erst im Monat der Übergabe an das Unternehmen ab (Übergabe- bzw. Erstscan), nicht im Monat der Erstellung des Labels. Die haben große Rechtsabteilungen, die meist wissen was sie tun.

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Wir haben es schwarz auf weiß vom Steuerberater und die Bestätigung vom Fachanwalt, daher werde ich jetzt nicht weiter drauf eingehen. Sollte doch etwas passieren, haftet der Steuerberater und der Anwalt und nicht wir. Wir haben es Schriftlich, das dies so Zulässig ist und da müssen wir einen Studierten und seit über 50 Jahre im Berufserfahrung im steuerrecht steuerberater Vertrauen. Zu dem ein Fachanwalt der seit 35 Jahren sein Handwerk ausübt, wie drakon schon sagt, das man hier niemand überzeugen muss.

Aber als kleiner Denk anstoß für denn letzten Satz, der für Dich so wichtig ist:

Versenden liegt vor, wenn jemand die Beförderung durch einen selbständigen Beauftragten ausführen oder besorgen lässt. Die Versendung beginnt mit der Übergabe des Gegenstands an den Beauftragten.

Hier ist doch schon der Inhalt dass, was ich schon schrieb. Die Übergabe des Gegenstandes erfolgt schon mit der Elektronischen Übergabe an DHL & Co.
Und das ist rechtlich eben eine Grauzone, diese wird aber von Unserem Finanzamt auch so Akzeptiert. Also warum solche Rumreiterei von Halbwissen auf Fachwissen?
Es steht doch jedem Frei, einen Anwalt oder seinen Steuerberater hinzu zu ziehen. Gerade in so einer Situation wird sich in so einem Forum eben auch keine Antwort selbst finden, sieht man ja am Plugin. Warum Leicht machen, wenn es eben auch schwer geht?!

Allein wie hier mit wissen um sich geworfen wird, was zu 90% falsch ist, ist sehr erschreckend. Wenn ich etwas rechtlich nicht weiß, frage ich nicht im Forum sondern einen Anwalt oder in dem Fall einen Steuerberater. 

Wenn ich ein Label erzeuge, dann übergebe ich aber keinen Gegestand.

 

AGB von DHL:

Vertragsschluss; Ausschluss von Leistungen (Verbotsgut)(1) Beförderungsverträge kommen für Sendungen, deren Beförderung nicht nach Absatz 2 ausgeschlossenist, durch deren Übergabe durch oder für den Absender und deren Übernahme in die Obhut der DHL oder von ihr beauftragter Unternehmen („Einlieferung“ bzw. „Abholung“)nach Maßgabe der vorliegenden AGB zustande.

Ich würde auch gerne meine Gegenstände elektronisch an DHL übergeben, dann müssten die Fahrer nicht mehr zur Abholung erscheinen.

@mgd schrieb:

Ich würde auch gerne meine Gegenstände elektronisch an DHL übergeben, dann müssten die Fahrer nicht mehr zur Abholung erscheinen.

Angry-Face

Das ist vielleicht der Grund, warum Abholer manchmal einfach nicht kommen. Schließlich hast Du das Paket ja elektronisch übergeben. Dann hätten wir wenigstens dieses Mysterium geklärt.

Hat das jemand von euch experimentierfreudigen schonmal getestet?

"Hallo zusammen,

der Kunde kann ja seine alten Bestellungen im Kundenbereich mit Preisen einsehen. Wie sieht es eigentlich für den Kunden in seinem Login-Bereich aus, wenn ihr die Mehrwertsteuer manuell oder über das Shopware-Plugin ändert und die Preisreduzierung weitergebt? Ändern sich dann auch die angezeigten Bruttopreise alter, bereits abgeschlossener Bestellungen?"

Ich kann dir nur sagen, wie es sich verhält, wenn du ohne Plugin umstellst. Ich habe bereits umgestellt über die Änderung der beiden Standardsteuersätze. Im Shop sind seit gestern reduzierte Bruttopreise zu sehen.

Alte Bestellungen im BE behalten Preise und Steuersätze bei. Im Kundenaccount ebenso. Dort wird auch der Mwst-Betrag gar nicht ausgewiesen, weder in Euro noch in % - bei mir zumindest.

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@RehhausBerlin schrieb:
Allein wie hier mit wissen um sich geworfen wird, was zu 90% falsch ist, ist sehr erschreckend. Wenn ich etwas rechtlich nicht weiß, frage ich nicht im Forum sondern einen Anwalt oder in dem Fall einen Steuerberater. 

Interessant. Du kennst weder mich, noch meinen Beruf, noch meine Ausbildung, unterstellst mir aber Unwissenheit. Aber so ist das eben, wenn die Argumente ausgehen, muss man persönlich werden. Zum Thema Erfahrung und Fachwissen: Ich habe einer erfahrenen Umsatzsteuerprüferin einige Sonderheiten im innereuropäischen Umsatzsteuerrecht erklärt. Ihr völlig unerfahrener Anwärter bestätigte meine Aussagen. Ergebnis war eine Umsatzsteuersonderprüfung ohne Beanstandungen.

In einem Punkt hast Du aber recht: Jeder wie er will. 

Wenn Du aber zumindest zweifelhafte Informationen hier in ein öffentliches Forum schreibst, wirst Du damit leben müssen, dass Dir widersprochen wird. Denn es gibt viele, die sich auf solche Auskünfte hier verlassen und für die haften Dein Steuerberater und Dein Fachanwalt nicht, wenn sie es denn überhaupt in Deinem Fall tun, das ist dann die oben von @drakon erwähnte Sache mit der exakten Formulierung von Frage und Antwort.

@Moritz Naczenski schrieb:

Den Pseudopreis fasst das Plugin nicht an, das ist auch nicht vorgesehen. Den könnte man per SQL runterrechnen, dass Plugin ändert nur die Preise.

So ganz verstehe ich das nicht. Das Plugin soll doch dafür sorgen, dass die Preise sich im Shop nicht ändern, wenn man sagt, dass man weiterhin die Brutto-Preise beibehalten möchte. Die Pseudopreise ändern sich dann jedoch schon - werden dann also ca. 3% günstiger. Das ist für mich nicht ganz nachvollziehbar.

Ich werde das einfach ins Plugin mit einbauen aber wieso bei der Option, dass alle Preise im Shop gleich bleiben sollen, dann doch einige nicht gleich bleiben ist schon seltsam. 

@Toric schrieb:

Ich kann dir nur sagen, wie es sich verhält, wenn du ohne Plugin umstellst. Ich habe bereits umgestellt über die Änderung der beiden Standardsteuersätze. Im Shop sind seit gestern reduzierte Bruttopreise zu sehen.

Alte Bestellungen im BE behalten Preise und Steuersätze bei. Im Kundenaccount ebenso. Dort wird auch der Mwst-Betrag gar nicht ausgewiesen, weder in Euro noch in % - bei mir zumindest.

Aber es gibt doch in den alten Bestellungen den Reiter „Positionen“. Stehen dort die 19% noch, wenn man die Standard-Steuersätze überschreibt. Bisher wurde doch gesagt, dass man dass nur erreicht, wenn man neue Steuersätze anlegt? 

Hat eventuell jemand probiert, aus dem Kunden-Account heraus, eine alte Bestellung zu wiederholen, nachdem auf 16% / 5% umgestellt wurde? Klappt das fehlerfrei?

@Frank_2812‍ Schau mal meine Beiträge hier in dem Post der Reihe nach durch, da sind quasi immer meine Testergebnisse mit drin.

Bestellung wiederholen funktioniert bei mir, im Warenkorb wird dann 16% korrekt ausgewiesen. Auch die VK-Preise entsprechen der aktuellen Shopanzeige - also im Augenblick reduziert.

Im Reiter Positionen wird jetzt bei den alten Bestellungen 16% angezeigt. Ist aber nur bei deiner Ansicht so. Berechnet bzw. hinterlegt sind 19%. Also auch wenn du nach der Umstellung erst einen Beleg erstellst, wird der mit 19% generiert. Wenn du die 19%-Bestellung aber nachträglich auf 16% ändern musst, geht es auf jeden Fall, wenn du dir nen neuen Steuersatz anlegst. Ist kein großer Aufwand und zumindest für mich nicht so unübersichtlich, wie das Plugin.
Ich habs so gelöst, dass bei der Fall aber gar nicht eintreten kann. Seit gestern wird mit 16% bestellt und nach dem 1.7. verschickt.

Ein Gedanke, der mir dazu gerade kam - ist jetzt nur einmal schnell getestet:

Eine 19% Bestellung aus Juni, soll im Juli mit 16% ausgestellt werden, nachdem die Standardsteuersätze überschrieben wurden.

Dann fügst du unter Positionen die bestellten Artikel manuell hinzu und löscht die, die vorher in der Bestellung waren. Die neuen Artikel werden mit dem aktuellen Steuersatz berechnet. Bei den Versandkosten musst du dann ggf. manuell anpassen - also Nettobetrag ändern und Steuersatz.

Scheint mir die aller einfachste Variante zu sein. Aber wie geschrieben, ich habs jetzt nur an einer Bestellung testen können.

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@Toric schrieb:

@Frank_2812‍ Schau mal meine Beiträge hier in dem Post der Reihe nach durch, da sind quasi immer meine Testergebnisse mit drin.

Bestellung wiederholen funktioniert bei mir, im Warenkorb wird dann 16% korrekt ausgewiesen. Auch die VK-Preise entsprechen der aktuellen Shopanzeige - also im Augenblick reduziert.

Im Reiter Positionen wird jetzt bei den alten Bestellungen 16% angezeigt. Ist aber nur bei deiner Ansicht so. Berechnet bzw. hinterlegt sind 19%. Also auch wenn du nach der Umstellung erst einen Beleg erstellst, wird der mit 19% generiert. Wenn du die 19%-Bestellung aber nachträglich auf 16% ändern musst, geht es auf jeden Fall, wenn du dir nen neuen Steuersatz anlegst. Ist kein großer Aufwand und zumindest für mich nicht so unübersichtlich, wie das Plugin.
Ich habs so gelöst, dass bei der Fall aber gar nicht eintreten kann. Seit gestern wird mit 16% bestellt und nach dem 1.7. verschickt.

Ein Gedanke, der mir dazu gerade kam - ist jetzt nur einmal schnell getestet:

Eine 19% Bestellung aus Juni, soll im Juli mit 16% ausgestellt werden, nachdem die Standardsteuersätze überschrieben wurden.

Dann fügst du unter Positionen die bestellten Artikel manuell hinzu und löscht die, die vorher in der Bestellung waren. Die neuen Artikel werden mit dem aktuellen Steuersatz berechnet. Bei den Versandkosten musst du dann ggf. manuell anpassen - also Nettobetrag ändern und Steuersatz.

Scheint mir die aller einfachste Variante zu sein. Aber wie geschrieben, ich habs jetzt nur an einer Bestellung testen können.

Danke @Toric, nur stört mich die falsche Anzeige bei den alten Bestellungen. Ab nächstem Jahr stehen dann die 19% in den Bestellungen vom 1. Juli - 31.12. 2020 drin. Das führt sich also fort. Auch wenn es nur ein Schönheitsfehler ist, würde ich eher die 16% als neuen Steuersatz anlegen und die tax-id via SQL allen Artikeln zuweisen. Ist auch nur geringer Aufwand, aber dann werden die alten Bestellungen korrekt angezeigt. Das Plugin halte ich auch nicht für nötig, wenn ich die Senkung der MwSt. weitergeben möchte.

Dass sollte doch so funktionieren, oder spricht etwas dagegen?

Das funktioniert so, korrekt. Geht auch ohne Plugin:
Neue Steuersätze anlegen, ID der neuen Steuersätze raussuchen und per Import oder SQL-Befehl den Artikeln zuweisen.
Je nach dem, ob Du Preissenkung machst oder nicht, die Preise neu importieren oder nicht. Fertig.
Bei Bestellungen nach Versandschluss vom 30.06.2020 vor Versand am 1.07.2020 im Reiter Positionen die neuen Steuersätze manuell zuweisen und die Preise ändern oder nicht.

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Genau das sind die beiden Varianten, die für mich in Frage kamen. Meine “Erkenntnisse” dazu stehen -wie gesagt - schon alle hier in den Kommentaren. :slight_smile:

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Die Versandkosten bleiben aber im Bruttopreis, unberührt.

 

Erst im letzten Bestellprozess, werden die 16%, weitergereicht.

 

Alles gut soweit :wink:

das Plugin ist ja jetzt wohl da … https://store.shopware.com/swag426966495656f/mwst.-aenderung/senkung.html

aber gibts das auch für SW6? Offenbar nicht?

 

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