Lastschrift allen Ländern zu Verfügung stellen - neues Urteil EuGH

So langsam hat man echt keine Lust mehr. 

https://www.it-recht-kanzlei.de/lastschriftzahlung-online-handel-eugh.html

Halte das für eine absolute Phantomdiskussion auf mehreren Ebenen.

Lastschrift ist ja bei Händlern gerade wegen der Gebührenfreiheit so beliebt. Wenn man aber die Kosten für Rücklastschriften gegenrechnet sieht man sehr schnell, dass die Zahlart in etwa so viele Gebühren verursacht wie andere Zahlarten auch, selbst wenn man wie wir eher wenige Rücklastschriften hat(te). Wir bieten schon seit 2012 aus genau diesem Grund keine Lastschrift mehr an. Denn ein geplatzter Lastschriftkunde ist darüber hinaus auch immer ein totaler Problemkunde, da er in der Regel ja die Ware schon hat, sich für was besseres hält und eh alles besser weiß. Wer also seine Lastschriftzahlungen mal genau analysiert wird feststellen, dass er sich das eigentlich sparen kann.

Die Lösung für eine Kompatibilität zum EU-Urteil ist ja aber auch recht simpel. Im Zweifel nur Nicht-DE-Kunden anzeigen:

Vielen Dank, dass Sie Lastschrift als Zahlungsart gewählt haben. Wir weisen Sie darauf hin, dass unter Umständen der Versand erst erfolgt, wenn die gesetzliche Widerspruchsfrist gegen den Lastschrifteinzug erreicht ist. Alle angegebenen Zeiten bzgl. Liefertermin verlängern sich entsprechend.

Oder das Risiko bei dem einen Kunden im Vierteljahr, der das vermutlich nutzt, einfach in der Mischkalkulation mit einkalkulieren.

Insgesamt überrascht das Urteil überhaupt nicht. Die EU wollte ja, dass in Ländern, in denen der Bankeinzug quasi unbekannt ist (und das sind so ziemlich alle außer Deutschland), diese Zahlart mit Einführung von IBAN und BIC populärer wird. Auch wenn man gegen den deutschen Protektionismus erst die Gerichte bemühen muss.

Gruß

Matt
 

Bevor man Händler mit Zwang zu nicht gewollten Maßnahmen treibt (Lastschrift für die komplette EU), hätte die EU Ihre Hausaufgaben machen müssen und zuerst die Voraussetzungen für ein EU-weites, bezahlbares, praktikables d.h. ein harmonisiertes a) Inkassosystem und b) Bonitätsabfragesystem schaffen müssen.

Blödsinnige Links im Impressum kann man ja auch beschließen.